2756/J XXVIII. GP

Eingelangt am 09.07.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Zivile Luftverkehrs-Einschränkungen während der privaten Veranstaltung „Wiedereröffnung Hangar-7“ am 4. Juni 2025 in Salzburg

BEGRÜNDUNG

Die exklusive Wiedereröffnungsfeier des Hangar-7 am 4. Juni 2025 hatte nicht nur einen militärischen Show-Einsatz zur Folge, sondern beeinträchtigte auch den zivilen Luftverkehr.

Laut Medienberichten wurde der Salzburg Airport an diesem Abend für die Dauer der Showprogramme vollständig für den Linien- und Charterverkehr gesperrt. Diese außergewöhnliche Maßnahme erfolgte zugunsten einer rein privaten Veranstaltung - dies wurde auch von Baurechtamt der Stadt Salzbug bestätigt - nicht unter das öffentliche Veranstaltungsrecht fiel und daher keiner behördlichen Genehmigung bedurfte.

Für die Dauer von rund einer Stunde musste der reguläre Flugbetrieb eingestellt werden; in dieser Zeit konnten planmäßige Flugbewegungen nicht stattfinden. So musste etwa ein Linienflug (Turkish Airlines aus Istanbul) über Salzburg zwei Warteschleifen fliegen und konnte erst mit Verspätung landen[1].

Die temporäre Sperre des Flughafens und eine mögliche Luftraumbeschränkung werfen Fragen nach der Zuständigkeit und Rechtsgrundlage dieser Vorgänge auf. Üblicherweise werden Luftraumsperren oder Flughafen-Betriebseinschränkungen aus Sicherheitsgründen oder für staatliche Anliegen vorgenommen – hier geschah dies jedoch für eine Firmenfeier, zu der die Allgemeinheit keinen Zutritt hatte. In diesem Zusammenhang ist von Interesse, welche Behörde oder Stelle die Sperre veranlasst hat und auf welcher Rechtsgrundlage (z. B. im Wege eines behördlichen Bescheids, einer Verordnung oder einer polizeilichen Anordnung) dies geschah. Laut ORF-Bericht[2] wurde die mehrstündige Schließung des Airports als Ausdruck der Wertschätzung gewertet, welche die öffentlichen Eigentümer des Flughafens (Stadt und Land Salzburg) dem Red-Bull-Konzern entgegenbringen. Dennoch stellt sich die Frage, ob und wie die Bundesebene – insbesondere das Innenressort als für Luftfahrtsicherheit zuständiges Ministerium – in diese Entscheidungen eingebunden war.

Weiters ist relevant, ob aufgrund der erzwungenen

Verspätungen Entschädigungen an Passagiere oder Airlines zu leisten waren und wie oft vergleichbare Fälle vorkommen. Die Maßnahme kann als ungewöhnlicher Eingriff in den zivilen Luftverkehr angesehen werden, da sie private Interessen (eine nicht öffentliche Feier) über das allgemeine Interesse an einem ungestörten Linienverkehr stellte. Schließlich ist von Interesse, ob Vertreter des Innenministeriums bei der Veranstaltung anwesend waren – sei es aus protokollarischen Gründen oder zur Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben – was auf eine offizielle Kenntnisnahme oder Mitwirkung hindeuten könnte.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1. Aus welchen konkreten Gründen und auf wessen Veranlassung wurde der Flughafen Salzburg am 4. Juni 2025 für ca. eine Stunde für den zivilen Flugverkehr gesperrt?

a. Gab es sicherheitsrelevante Gründe oder diente die Sperre ausschließlich der Durchführung der privaten Flugshow im Rahmen der Hangar-7-Eröffnung?

2. Wurde an diesem Tag neben der Flughafensperre auch der Luftraum über Salzburg bzw. im Bereich des Flughafens temporär gesperrt oder eingeschränkt?

a. Wenn ja, durch welche Stelle wurde diese Luftraumbeschränkung angeordnet - durch die zivile Luftfahrtbehörde (Austro Control bzw. BMK), durch das Bundesministerium für Inneres (etwa aus polizeilichen/sicherheitspolizeilichen Gründen) oder durch eine andere zuständige Instanz?

3. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die temporäre Schließung des Flughafens Salzburg und gegebenenfalls die Sperre des Luftraums am 4. Juni 2025?

a. Bitte geben Sie an, ob es dazu einer behördlichen Verordnung, eines Bescheids, einer Einsatzanordnung oder eines sonstigen Rechtsakts bedurfte und welche gesetzlichen Bestimmungen dabei herangezogen wurden.

4. War die Bundesregierung oder der Ministerrat im Vorfeld über diese geplanten Einschränkungen des zivilen Luftverkehrs informiert oder in die Entscheidung eingebunden?

a. Insbesondere: Wurden der Bundesminister für Inneres oder andere Mitglieder der Bundesregierung im Ministerrat über die vorgesehene Sperre des Flughafens unterrichtet oder um Zustimmung ersucht?

5. Wie viele planmäßige Flugbewegungen (Linien- oder Charterflüge) waren von der etwa einstündigen Sperre des Flughafens betroffen und mussten infolgedessen verspätet landen/starten, Warteschleifen fliegen, umgeleitet werden oder ausfallen?

a. Bitte um Angabe der Anzahl der betroffenen Flüge sowie der daraus resultierenden Verzögerungen (z.B. die Dauer der Verspätungen).

6. Wurden im Zusammenhang mit den durch die Veranstaltung verursachten Verzögerungen oder Umleitungen Entschädigungszahlungen geleistet oder eingefordert?

a. Insbesondere: Hat die Turkish Airlines oder eine andere betroffene Fluggesellschaft Ansprüche geltend gemacht oder wurden Passagiere entschädigt (z.B. nach EU-Fluggastrechtenverordnung) - und falls ja, wer trägt die Kosten dafür? i. Wie hoch sind diese?

7. Wie oft ist es in Österreich in den vergangenen zehn Jahren vorgekommen, dass private Veranstaltungen (ohne Publikumsbeteiligung) zu einer temporären Sperre eines Flughafens oder Luftraums geführt haben?

a. Bitte um Auflistung etwaiger vergleichbarer Fälle mit Datum, Ort, Anlass der Veranstaltung und Dauer/Umfang der verfügten Einschränkung des Luftverkehrs.

8. In welcher Form wurde der Eingriff in den Luftverkehr am 4. Juni 2025 dokumentiert?

a. Wurden z. B. seitens Austro Control oder einer Behörde schriftliche Anordnungen, Flugverkehrs-Meldungen (NOTAM) oder Einsatzprotokolle erstellt, die den Ablauf der Sperre festhalten?

b. Liegen dem BMI entsprechende Dokumentationen oder Berichte über diesen Vorfall vor?

9. Wurden im Vorfeld Absprachen, Vereinbarungen oder Kooperationsverträge zwischen dem BMI und dem Veranstalter der Hangar-7-Eröffnung getroffen?

a. Wenn ja, welche konkreten Vereinbarungen wurden getroffen und wer waren die Vertragspartner?

10. Waren bei der Hangar-7-Eröffnungsveranstaltung am 4. Juni 2025 Vertreter oder Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres vor Ort anwesend?

a. Falls ja, in welcher Funktion (z.B. zur Wahrnehmung polizeilicher Sicherheitsaufgaben, Personenschutz für prominente Gäste, oder als geladene Gäste seitens des Veranstalters) und in welcher personellen Stärke?

b. Bitte um Darlegung, ob das BMI in irgendeiner Weise in die Veranstaltung involviert war (direkt oder unterstützend).



[1] Kronen Zeitung Salzburg 04.06.2025 unter

https://www.krone.at/3804740#:~:text=lmage%3A%20Rein%20kam%20nur%2C%20wer,die%20Eurofighter%20auch%20von zuletzt abgerufen am 02.07.2025

[2] ORF.at, Gerald Lehner vom 05.06. 2025 abgerufen unter:

https://salzburg.orf.at/stories/3308434/#:~:text=Der%20Salzburg%20Airport%20war%20für,entgegenbringen%2C%20sagen%20Touristiker%20und%20Ökonomen zuletzt abgerufen am 02.07.2025