2792/J XXVIII. GP

Eingelangt am 09.07.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Diskriminierung von Barzahlern in ÖBB-Zügen

 

 

„Karte zücken. Preise drücken.“ Unter dieses Motto hat die „Don bordservice GmbH“ ihre neue ÖBB-Speisekarte gestellt. Wer auf Bargeldzahlung verzichtet und stattdessen zur Kreditkarte greift, wird mit geringeren Preisen belohnt. So zahlt man zum Beispiel mit Karte für ein Eierspeisbrot Frühstück nur € 9,10 statt € 9,60, für die klare Gemüsesuppe € 5,80 statt € 6,10 und für ein Schnitzel vom Schwein € 13,80 statt € 14,50. Die Preisdifferenz für ein Bier beträgt 20 Cent, wobei die Schlechter-stellung von Barzahlern ausnahmslos für alle Produkte gilt.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie beurteilen Sie die Schlechterstellung von Barzahlern generell, wenn für ein und dasselbe Produkt unterschiedliche Preise gelten?

2.    Ist die Diskriminierung von Barzahlern rechtlich zulässig, beziehungsweise sehen Sie Grenzen in der Preisgestaltung?

3.    Ist die Praxis, Barzahlern höhere Preise zu verrechnen, im Hinblick auf das im ABGB verbriefte Recht, mit Bargeld zu bezahlen, rechtlich bedenklich?

4.    Was bedeutet der zunehmende Druck mit Karte zu bezahlen für das Servier-personal in Hinblick auf die Summen der Trinkgelder und deren abgabe-nrechtliche Behandlung?

5.    Wie beurteilen Sie den Umstand, dass bei Kartenzahlung teilweise Rabatte gewährt werden, obwohl hierfür zusätzliche Gebühren (z. B. Händlerentgelte) anfallen?

6.    Liegen Ihrem Ressort Beschwerden oder Rückmeldungen von Konsumenten oder Interessensvertretungen (z. B. AK, VKI) über die Preisgestaltung in ÖBB-Speisewagen vor?

7.    Sind Ihrem Ministerium weitere Fälle bekannt, in denen Unternehmen Konsumenten bei Barzahlung durch höhere Preise oder eingeschränkte Leistungen benachteiligen?