2794/J XXVIII. GP
Eingelangt am 09.07.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Geldgeschenke für freiwillige Ausreise
Über die Seite des Bundesministeriums für Inneres gelangt man zur Seite des Projekts „Return from Austria“. Hier werden Ausländern von 57 Staaten sowohl Geld als auch geldwerte Sach- und Dienstleistungen für deren freiwillige Remigration angeboten.
Zu den begünstigten Staaten zählen Ägypten, Äthiopien, Albanien, Algerien, Armenien, Bangladesch, Benin, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Burkina Faso, China, Demokratische Republik Kongo, El Salvador, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Guinea, Indien, Indonesien, Iran, Irak, Jordanien, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Kenia, Kolumbien, Kongo-Brazzaville, Kosovo, Kirgisistan, Libyen, Mali, Marokko, Mongolei, Nepal, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Palästina, Philippinen, Russische Föderation, Senegal, Serbien, Somalia, Sri Lanka, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Togo, Tunesien, Türkei, Ukraine, Usbekistan, Venezuela, Vietnam.[1]
In einem Kurzvideo mit dem Titel „Freiwillige Ausreise und Rückkehrhilfe“ wird zu einer vertraulichen und kostenlosen Rückkehrberatung eingeladen. Auch eine medizinische Versorgung beim Transfer wird angekündigt.[2]
Die Angebote, mit denen Ausländer zum Remigrieren motiviert werden sollen, variieren leicht je nach Herkunftsland, beinhalten jedoch in der Regel:
· eine Starthilfe zwischen 900 und 1.000 Euro
· ein Post-arrival Paket im Wert von 615 Euro
· ein Post-return Paket im Wert von 2.000 Euro
Zu den angebotenen Leistungen gehören unter anderem medizinische und psycho-soziale Betreuung sowie Unterstützung bei der Gründung eines Kleinunternehmens.[3]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch sind die Gesamtauszahlungen, die seit Bestehen des Projekts für freiwillige Ausreisen geleistet wurden?
2. Welche konkreten Leistungen umfasst die „medizinische Versorgung beim Transfer“?
a. Wie oft wurde diese bisher in Anspruch genommen?
b. Welche Kosten sind dadurch insgesamt entstanden?
3. Wie viele Personen haben seit Projektbeginn von den Rückkehrhilfen Gebrauch gemacht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Staatsbürgerschaft)
4. Stehen die Unterstützungsangebote auch Personen offen, die sich illegal in Österreich aufhalten?
5. Können auch Personen, die in Österreich strafrechtlich verurteilt wurden, Leistungen aus diesem Programm in Anspruch nehmen?
6. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Missbrauch zu verhindern (etwa durch erneute Einreise nach Auszahlung der Rückkehrhilfe)?
7. Wie bewerten Sie die Praxis, eine zunehmende Anzahl von Migranten im Bundesgebiet zuzulassen und ihnen anschließend mehrere tausend Euro für die freiwillige Rückkehr zur Verfügung zu stellen?