2795/J XXVIII. GP

Eingelangt am 09.07.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Zusammenarbeit des Ministeriums mit der Bundesstelle für Sektenfragen

 

 

Der Tätigkeitsbericht 2024 der Bundesstelle für Sektenfragen präsentiert sich als umfangreiche Bestandsaufnahme angeblicher Gefährdungen durch sogenannte „Sekten“, esoterische Gruppen und alternative Lebensmodelle.[1]

 

Die Bundesstelle, angesiedelt im Bundeskanzleramt, berichtet dabei von einem starken Anstieg an Kontakten und Beratungsfällen, wobei sich diese in Zahlen zwischen absolut vernachlässigbar und absolut entbehrlich bewegen.

 

Insgesamt handelt es sich weniger um einen faktengetriebenen Bericht als um die Beobachtung von Protestbewegungen und alternativen Weltanschauungen durch eine staatliche Stelle, was grundsätzliche Fragen zur Wahrung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit aufwirft. Im Bericht fehlt eine klare, nachvollziehbare Abgrenzung zwischen tatsächlichen Gefährdungen und bloßen Abweichungen vom gesellschaftlichen Mainstream. Damit erhält eine kleine, nicht demokratisch legitimierte Behörde erhebliche Definitionsmacht über gesellschaftlich akzeptable Weltanschauungen.

 

Die Tendenz, sich in Fragen der Kindererziehung, Spiritualität oder alternativer Heil-methoden einzumischen, widerspricht dem liberalen Grundsatz der Eigen-verantwortung und Selbstbestimmung der Bürger und ist eines Rechtsstaates unwürdig. Dieser Bericht ist damit nichts Anderes als Ausdruck eines überbordenden staatlichen Kontrollanspruchs gegenüber alternativen Lebensentwürfen und kritischen Bürgern. Die Bundesstelle für Sektenfragen sollte sich auf echte Gefährdungslagen konzentrieren und die Grundrechte auf Meinungs-, Glaubens- und Versammlungs-freiheit strikt achten. Eine umfassende Evaluierung der Aufgaben, der Effizienz und der demokratischen Legitimation dieser Behörde ist dringend geboten.

 

Neben den inhaltlichen Fragen und Fragen zu Kosten und Personal, welche in eigenen Anfragen verarbeitet werden, stellen sich auch Fragen zu Kooperationen und Informationsflüssen dieser pseudowissenschaftlichen Einrichtung.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Informationsflüsse bestehen zwischen Sektenstelle und Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN)? (Bitte hierzu um Angaben zu Häufigkeit des Informationsaustausches, Inhalten und Datenmengen)

a.    Werden auch besonders schützenswerte Daten entsprechend Daten-schutz-Grundverordnung geteilt?

2.    Welche Informationsflüsse bestehen zwischen Sektenstelle und den Polizeibehörden? (Bitte hierzu um Angaben zu Häufigkeit des Informations-austausches, Inhalten und Datenmengen)

a.    Werden auch besonders schützenswerte Daten entsprechend Daten-schutz-Grundverordnung geteilt?

3.    Werden vom Datenaustausch betroffene Personen über die Verwertung ihrer Daten durch die Sektenstelle informiert?

4.    Nach welchen Kriterien entscheidet Ihr Ressort bzw. die Polizei, welche Daten an die Sektenstelle weitergegeben werden?

5.    Nach welchen Kriterien entscheidet die DSN, welche Daten an die Sektenstelle weitergegeben werden?

6.    Werden die übermittelten Informationen zwischen DSN bzw. Polizei und Sektenstelle regelmäßig von einer unabhängigen Stelle überprüft?

7.    Wie wird sichergestellt, dass bei der Zusammenarbeit zwischen Ihrem Ressort, der DSN bzw. Polizei und Sektenstelle keine Persönlichkeitsrechte verletzt und Datenschutzbestimmungen eingehalten werden?

8.    Hat die Öffentlichkeit eine Möglichkeit die Informationsflüsse zwischen DSN bzw. Polizei und Sektenstelle ebenfalls einzusehen?

9.    Gibt es Berichte oder Studien, die belegen, dass der Austausch tatsächlich zur Gefahrenabwehr beiträgt, ohne unverhältnismäßig in Rechte einzugreifen?

10. Hat Ihr Ressort bzw. haben nachgelagerte Dienststellen eine Kooperation zwischen der Bundesstelle für Sektenfragen und dem DÖW forciert?

11. Ist die Bundestelle für Sektenfragen an der Erstellung des Rechtsextremismus-berichts bzw. des Verfassungsschutzberichtes beteiligt?

a.    Wenn ja, in welchem Umfang?

12. Erhält die Bundesstelle für Sektenfragen Zahlungen aus Ihrem Ressort?

a.    Wenn ja, wofür und in welcher Höhe?



[1]   https://bundesstelle-sektenfragen.at/wp-content/uploads/Taetigkeitsbericht-2024.pdf (abgerufen am 30.06.2025)