2797/J XXVIII. GP
Eingelangt am 09.07.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger
an den Bundeskanzler
betreffend Finanzen und Personal der Bundesstelle für Sektenfragen
Der Tätigkeitsbericht 2024 der Bundesstelle für Sektenfragen präsentiert sich als umfangreiche Bestandsaufnahme angeblicher Gefährdungen durch sogenannte „Sekten“, esoterische Gruppen und alternative Lebensmodelle.[1]
Die Bundesstelle, angesiedelt im Bundeskanzleramt, berichtet dabei von einem starken Anstieg an Kontakten und Beratungsfällen, wobei sich diese in Zahlen zwischen absolut vernachlässigbar und absolut entbehrlich bewegen.
Insgesamt handelt es sich weniger um einen faktengetriebenen Bericht, als um die Beobachtung von Protestbewegungen und alternativen Weltanschauungen durch eine staatliche Stelle, was grundsätzliche Fragen zur Wahrung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit aufwirft. Im Bericht fehlt eine klare, nachvollziehbare Abgrenzung zwischen tatsächlichen Gefährdungen und bloßen Abweichungen vom gesellschaftlichen Mainstream. Damit erhält eine kleine, nicht demokratisch legitimierte Behörde erhebliche Definitionsmacht über gesellschaftlich akzeptable Weltanschauungen.
Die Tendenz, sich in Fragen der Kindererziehung, Spiritualität oder alternativer Heil-methoden einzumischen, widerspricht dem liberalen Grundsatz der Eigen-verantwortung und Selbstbestimmung der Bürger und ist eines Rechtsstaates unwürdig. Dieser Bericht ist damit nichts Anderes als Ausdruck eines überbordenden staatlichen Kontrollanspruchs gegenüber alternativen Lebensentwürfen und kritischen Bürgern. Die Bundesstelle für Sektenfragen sollte sich auf echte Gefährdungslagen konzentrieren und die Grundrechte auf Meinungs-, Glaubens- und Versammlungs-freiheit strikt achten. Eine umfassende Evaluierung der Aufgaben, der Effizienz und der demokratischen Legitimation dieser Behörde ist dringend geboten.
Neben den inhaltlichen Fragen, welche in einer eigenen Anfrage verarbeitet werden, stellen sich auch grundlegende Fragen zur Finanzierung dieser pseudowissen-schaftlichen Einrichtung. Hierzu wird der Bericht des Rechnungshofes heran-gezogen.[2]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch fällt die jährliche Entlohnung der Geschäftsführerin der Sektenstelle Mag.a Ulrike Schiesser aus?
a. Wurden der Geschäftsführerin in der Vergangenheit bzw. im laufenden Jahr Bonuszahlungen oder andere variable Gehaltsbestandteile gewährt?
b. Erhält die Geschäftsführerin der Sektenstelle Mag.a Ulrike Schiesser andere Arten der Entlohnung wie beispielsweise Sachbezüge?
2. Wie hoch fallen die Gehälter der Mitarbeiter der Sektenstelle aus?
a. Erhalten die Mitarbeiter der Sektenstelle Bonuszahlungen oder andere variable Gehaltsbestandteile?
b. Erhalten die Mitarbeiter der Sektenstelle andere Arten der Entlohnung wie beispielsweise Sachbezüge?
3. Wie haben sich die Gehaltskosten der Mitarbeiter seit 2020 entwickelt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
4. Welche objektiven Kriterien kamen bei der Besetzung des Geschäftsführer-postens zur Anwendung?
a. Wie viele Bewerber gab es um den Posten des Geschäftsführers?
b. Weshalb kamen die anderen Bewerber nicht zum Zug?
5. Wie lange läuft der Vertrag von Geschäftsführerin Mag.a Ulrike Schiesser noch?
a. Ist es angedacht, den Vertrag mit ihr zu verlängern?
6. Aus welchem Grund wurden die Förderungen für die Bundesstelle für Sektenfragen zwischen 2022 und 2023 um 65,1% von ca. 437 TEUR auf ca. 722 TEUR erhöht?
7. Weshalb stiegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Sektenstelle zwischen 2022 und 2023 um ca. 160% von ca. 94 TEUR auf ca. 245 TEUR?
8. Wie konnte eine Bundesstelle Gewinnrücklagen in Höhe von ca. 40 TEUR per Ende 2023 erwirtschaften?
9. Wofür wurden die sonstigen Rückstellungen in Höhe von ca. 345 TEUR gebildet?
10. Welches Inventar bildet das Sachanlagevermögen in Höhe von ca. 40 TEUR per 31.12.2023?