2823/J XXVIII. GP
Eingelangt am 10.07.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Alma Zadic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
betreffend Größe und Kosten der Minister:innenbüros (Juli 2025)
Die neue Regierung hat ein umfassendes Sparprogramm in den Bundesministerien vorgelegt. 1,1 Milliarden Euro sollen in den Ressorts eingespart werden. Die Minister:innenkabinette bzw. die Büros der Staatssekretär:innen in den Ressorts sind ein relevanter variabler Kostenfaktor. Wir gehen davon aus, dass die jeweiligen Minister:innen und Staatssekretär:innen mit gutem Beispiel vorangehen. Schließlich bekennt man sich im Regierungsprogramm zu „effizienten und schlanken Strukturen“ in den Kabinetten.[1]
Dazu kommt, dass Kabinettsmitarbeiter:innen in der Vergangenheit teilweise bei privaten Unternehmen oder anderen Rechtsträgern beschäftigt waren und die Personalkosten als Sachaufwand an diese refundiert wurden.
Im Sinne der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit der Einsparungsbemühungen der Bundesminister:innen in ihrem unmittelbaren Umfeld soll offengelegt werden, wie viel Personal in den Ministerkabinetten beschäftigt wird und welche Kosten dadurch anfallen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie viele Personen werden in Ihrem Kabinett, inklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter:innen und sonstigen Hilfskräften, beschäftigt?
2) Wie viele Personen werden in Ihrem Kabinett exklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter:innen und sonstigen Hilfskräften beschäftigt?
3) Welche Personen, geordnet nach Namen, waren bzw. sind seit Angelobung der Bundesregierung am 03. März 2025 (unter Anführung des Datums des Beschäftigungsbeginns sowie eines etwaigen Beschäftigungsendes) im Ministerbüro beschäftigt (bitte um Aufschlüsselung inklusive der jeweiligen Rechtsgrundlage, auf der das jeweilige Dienstverhältnis basiert [Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz])?
4) Welche Aufgabenbereiche sind diesen Mitarbeiter:innen jeweils zugeordnet?
5) Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstiger Entgeltbestandteile), die sich aus der Beschäftigung aller Mitarbeiter:innen Ihres Kabinetts inklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter:innen und sonstigen Hilfskräften derzeit ergeben?
6) Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstiger Entgeltbestandteile), die sich aus der Beschäftigung aller Mitarbeiter:innen Ihres Kabinetts exklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter:innen und sonstigen Hilfskräften derzeit ergeben?
7) Wie viele Überstunden sind in Ihrem Kabinett angefallen und welche Kosten waren damit verbunden?
8) Wie viele Personen in Ihrem Kabinett sind gleichzeitig mit einer Funktion im Kabinett und einer Position in der Bundesverwaltung betraut?
9) Welche und wie viele Personen in Ihrem Kabinett sind derzeit mit Presse- und Medienarbeit beauftragt?
10) Gibt es in Ihrem Ressort auch eine Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des Ressorts?
a) Wenn ja, aus wie vielen Personen besteht diese derzeit?
11) Wie hoch sind die Gesamtkosten (inklusive Überstunden und sonstiger Entgeltbestandteile), die sich aus der Beschäftigung aller Personen, die mit Presse- und Medienarbeit beauftragt sind, ergeben?
12) Werden Ihnen Beschäftigte im Ministerbüro durch Dritte überlassen?
13) Sind Trainees oder sonstige Mitarbeiter:innen in Ihrem Ministerium im Kabinett beschäftigt, die von der Industriellenvereinigung (IV), von anderen Interessenvertretungen oder von Unternehmen direkt oder über Tochterorganisationen bzw. Arbeitskräfteüberlasser:innen zur Verfügung gestellt werden, oder die in einer Überlasserfirma angestellt sind?
a. Wenn ja: Welche Mitarbeiter:innen?
b. Wenn ja bitte um Aufschlüsselung nach Interessenvertretung bzw. Unternehmen, Art des Dienstverhältnisses und Aufgabenbereich im Ressort.
c. Wenn ja: Bei welchen Unternehmen oder sonstigen Rechtsträgern sind oder waren diese Mitarbeiter:innen während ihrer jeweiligen Kabinettsmitgliedschaft beschäftigt?
d. Wenn ja: In welchem Zeitraum waren die betroffenen Mitarbeiter:innen bei einem anderen Unternehmen oder Rechtsträger beschäftigt, aber im Ministerkabinett tätig?
e. Wenn ja: Waren die betroffenen Mitarbeiter:innen jeweils schon bei ihrem Eintritt in das Ministerkabinett bei dem jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger beschäftigt?
f. Wenn ja: Waren die betroffenen Mitarbeiter:innen jeweils vor ihrer Anstellung bei dem jeweiligen Unternehmen oder Rechtsträger Vertragsbedienstete des Bundes?
i. Wenn ja: Was war jeweils der Grund oder Zweck einer Anstellung von Kabinettsmitarbeiter:innen bei externen Unternehmen oder Rechtsträgern?
g. Wenn ja: In welchem prozentuellen Umfang wurden bzw. werden jeweils die Kosten derartiger Mitarbeiter:innen an das anstellende Unternehmen oder den anstellenden Rechtsträger durch das Ministerium refundiert?
i. Entspricht diese Refundierung jeweils jenem Betrag, den die betroffenen Mitarbeiter:innen bei einer direkten Anstellung als Vertragsbedienstete kosten würden?
a) Wenn nein, wie hoch war jeweils die Differenz?