2876/J XXVIII. GP

Eingelangt am 10.07.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Markus Leinfellner und Mag. Harald Stefan

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Justizversagen bei IS-Teenie

 

 

Während andere 14-Jährige die erste große Liebe suchen, hat ein 14jähriges Mädchen aus Montenegro, derzeit wohnhaft in Graz, ihre Gefühle für den radikalen Islam und das Töten von Ungläubigen entdeckt. So war zumindest ihr Vorhaben, denn nur auf Grund von ausländischen Geheimdiensten ist es zum Glück beim Versuch geblieben. Ihr Plan war es, am belebten Grazer Jakominiplatz mit bereits besorgten Waffen, wie ein Beil und Messer, komplett in Schwarz gehüllt wahllos Menschen zu attackieren. Ebenso wurde ihr im Internet eine Anleitung zum Bombenbau geschickt, die laut Sachverständigen auch funktioniert hätte. Das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung nahm sie schließlich noch vor der Tat fest. Die besagten Waffen, Kleidung und Datenträger wurden bei ihr sichergestellt. Die Ermittler stießen auf IS-Propagandamaterial und zahlreiche Kampf- und Hinrichtungsvideos. Im Herbst 2024 wurde sie wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation zu zwei Jahren Haft verurteilt.

 

Wie die Kleine Zeitung am 2. Juli 2025 berichtete, wurde die nunmehr 15-Jährige Ende Juni 2025 aus der Haft entlassen.[1] Eine Entscheidung des Bundesamts für Fremden-wesen und Asyl (BFA) sah die Ausweisung und aufenthaltsbeendigende Maßnahmen vor. Dies wurde vom Anwalt der Betroffenen bekämpft und die Abschiebung wurde für unzulässig erklärt.

 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) stellte dafür folgende Bedingung: Die 15-Jährige muss in der Haft die Schule abschließen. Begründet wurde dies vom BVwG damit, dass man „überzeugt“ sie, dass die Gefährdungsprognose beim Verbleib im Bundesgebiet nicht mehr zutreffend ist. Man erkenne eine positive Persönlichkeits-entwicklung. Es sei „nicht davon auszugehen, dass von ihr weitere Gefahr ausgeht“. Abseits vom legalen Aufenthalt ergeben sich aus dem Strafverfahren für die 15-Jährige noch weitere Auflagen, wie die Ausbildung abzuschließen, eine Arbeit zu suchen und sich von sämtlichen verbotenen Organisationen fernzuhalten.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Jusitz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wurden im Umfeld der 15-Jährigen weitere radikal islamische Tendenzen festgestellt?

2.    Hat die 15-Jährige in Graz eine bestimmte Moschee besucht?

a.    Wenn ja, wurde bei dieser Moschee eine Hausdurchsuchung angeordnet?

3.    Führen die Eltern der 15-Jährigen ein streng islamisches Leben?

4.    Hat die 15-Jährige Geschwister?

a.    Wenn ja, sind diese auffällig religiös?

5.    Hat jemand aus ihrer Familie in Österreich schon Straftaten begangen?

a.    Wenn ja, welche?

6.    Ist die Familie der 15-Jährigen in der Grundversorgung?

a.    Wenn ja, wie hoch ist der Betrag?

7.    Gehen die Eltern der 15-Jährigen einer geregelten Arbeit nach?

8.    Wer überwacht die Deradikalisierung der 15-Jährigen?

9.    Muss sich die 15-Jährige bei bestimmten Behörden persönlich melden?

a.    Wenn ja, wie oft?

b.    Wenn ja, verursacht dies Kosten für den Staat?

10. Von wie vielen Sachverständigen wurde die 15-Jährige als „deradikalisiert“ eingeschätzt?

a.    Wie hoch sind die Kosten für diese Sachverständigen?

11. Was passiert mit der 15-Jährigen, wenn sie sich nicht an die Vorgaben der Behörden hält?

12. Wer überprüft, ob sich die 15-Jährige an die Vorgaben hält?

13. Wie hoch waren die Kosten für das Verfahren gegen die 15-Jährige?

14. Haftet die Republik Österreich in Zukunft für von der 15-Jährigen verursachte Schäden an Leib und Leben?

15. Wenn die 15-Jährige weiter die Schule besucht, werden Lehrer und Mitschüler über die 15-Jährige aufgeklärt?

16. Wie hoch ist in ganz Österreich der Anteil an jugendlichen Straftaten im Bereich Radikalislamismus in den Jahren 2015 bis 2025?

17. Wie viele Abschiebungen nach Verurteilungen wegen Verbrechen der terroristischen Organisation und der kriminellen Organisation gab es im Zeitraum 2015 bis 2025? (Bitte um Nennung der Staatsbürgerschaften)

a.    Wie viele dieser Personen war unter 18 Jahren?

b.    In welche Länder wurden diese Personen abgeschoben?



[1]    https://www.kleinezeitung.at/steiermark/19841031/terrorplan-fuer-jakominiplatz-schuelerin-15-vorzeitig-aus-haft