2883/J XXVIII. GP
Eingelangt am 11.07.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Kontrolle des Verbots der Gesichtsverhüllung im Burgenland
Still ist es geworden um das im Oktober 2017 durch die Kern-Regierung erlassene Verbot der Gesichtsverhüllung in Österreich. Während der Gesetzestext sich neutral liest, ist klar, dass der Stein des Anstoßes eher integrationsunwillige muslimisch-fundamentalistische Burkaträgerinnen treffen soll, als den Staatsbürger mit Skimütze beim Winterspaß, der auf deren Abnehmen im Bus auf der Heimfahrt aus dem Winterurlaub vergessen hat.
Während es um das Gesetz und deren Vollstreckung also ruhig geworden ist, wird immer mehr ersichtlich, wie stark sich der fundamentalistische Islam in Österreich ausbreitet. Wer hierzu die Zeitung aufschlägt, wird auch ohne zu suchen, schnell fündig.[1], [2]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1 Wie viele Personen wurden im Zuge des Verbots der Gesichtsverhüllung seit dessen Einführung im Burgenland kontrolliert?
2 Wie viele Personen wurden im Zuge des Verbots der Gesichtsverhüllung seit dessen Einführung im Burgenland angezeigt?
3 Gegen wie viele Personen wurden Strafen aufgrund des Verbots der Gesichts-verhüllung im Burgenland verhängt?
a. In welcher Höhe bewegten sich die verhängten Strafen?
b. Wurden die verhängten Strafen auch bezahlt?
4 Woher stammen die wegen des Verbots der Gesichtsverhüllung angezeigten Personen im Burgenland?
5 Welchen Aufenthaltstitel hatten die im Burgenland wegen des Verbots der Gesichtsverhüllung angezeigten Personen?
6 Aus welchen Gründen trugen die im Burgenland angezeigten Personen eine Gesichtsverhüllung?
7 Wie viele Schwerpunktaktionen wurden hierzu von der Polizei im Burgenland gesetzt?