2906/J XXVIII. GP

Eingelangt am 11.07.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Organisierte Gewalt und Mobbing an Linzer Schule

 

 

An einer Mittelschule im Linzer Stadtteil Bindermichl kam es kürzlich zu alarmierenden Vorfällen: Eine 14-jährige Schülerin soll über Wochen hinweg eine Art Machtstellung innerhalb der Schule aufgebaut haben, in der sie andere Schüler bedrohte und teilweise sogar körperliche Übergriffe organisierte. Besonders erschütternd ist, dass diese Übergriffe nicht im Affekt oder als einmalige Eskalation geschahen, sondern offenbar gezielt koordiniert wurden. Die Schülerin soll sich ein Netzwerk aus Jugendlichen aufgebaut haben, mit dem sie andere Kinder gezielt eingeschüchtert und attackieren ließ. Betroffene berichten von körperlichen Attacken – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Schulgebäudes. Die Situation eskalierte schließlich derart, dass eine betroffene Mutter sich öffentlich an Medien wandte, um auf das Problem aufmerksam zu machen.[1]

 

Dieser Bericht wirft ein bezeichnendes Licht auf die Herausforderungen, mit denen viele Schulen in Österreich konfrontiert sind: Gewalt, Mobbing, ein Mangel an Konsequenz sowie überforderte Lehrkräfte und Direktoren, die nicht immer über die notwendigen Mittel oder Rückendeckung verfügen, um wirksam einzugreifen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Verfügt die betroffene 14-jährige Schülerin über die österreichische Staats-bürgerschaft?

a.    Falls nein, über welchen Aufenthaltstitel verfügt sie?

2.    Liegt ein Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft durch die genannte Schülerin vor?

3.    Wurde gegen die genannte Schülerin eine Anzeige erstattet?

a.    Wenn ja, von welcher Stelle und aufgrund welcher konkreten Vorwürfe?

4.    Liegen dem Innenministerium Erkenntnisse darüber vor, ob gegen die Schülerin bereits in der Vergangenheit strafrechtliche oder polizeiliche Maßnahmen gesetzt wurden?

5.    Wer kommt aktuell für den Unterhalt der 14-jährigen Schülerin auf und handelt es sich dabei um Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft?

a.    Falls es sich bei den Erziehungsberechtigten nicht um österreichische Staatsbürger handelt, über welche Aufenthaltstitel verfügen diese und wurden bereits staatsbürgerschaftsrechtliche Anträge gestellt?

6.    Sind die Erziehungsberechtigten oder sonstige im gemeinsamen Haushalt lebende Personen bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten?

a.    Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Konsequenzen?

7.    Wird angesichts der Schwere der Vorwürfe die Möglichkeit einer aufenthalts-beendenden Maßnahme gegen die genannte Schülerin geprüft?

8.    Sind die mutmaßlich von der Schülerin beauftragten Mittäter identifiziert?

a.    Liegen Erkenntnisse zu deren Staatsangehörigkeit bzw. aufenthalts-rechtlichem Status vor?

b.    Sind diese Personen in der Vergangenheit bereits polizeilich oder strafrechtlich auffällig geworden?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?

c.    Wird gegen diese mutmaßlichen Mittäter die Einleitung aufenthalts-beendender Maßnahmen geprüft, insbesondere im Hinblick auf Wiederholungstaten?

9.    Bei welchen Delikten ist aus Sicht des Innenministeriums generell die Einleitung von Rückführungsverfahren vorgesehen, insbesondere im schulischen Kontext und bei gewalttätigen Minderjährigen?



[1]    Vgl. https://www.krone.at/3828700 (aufgerufen am 09.07.2025)