2912/J XXVIII. GP

Eingelangt am 11.07.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

an den Bundesminister für Bildung

betreffend Nutzungszwang von ID Austria

 

 

Die Einführung der ID Austria wird von der Bundesregierung als Paradebeispiel moderner Digitalisierung propagiert. Doch je gründlicher man in die Bevölkerung hineinhorcht, desto deutlicher treten massive Fehlentwicklungen und Kritik zutage. Datenschützer sehen in der ID Austria ein großes Sicherheits- und Demokratierisiko, weil die Speicherung der Daten nicht zeitlich begrenzt ist und diese damit beispiels-weise auch für zukünftige Regierungen zugänglich sind. Auch die Gefahr von Hackerangriffen wird von Datenschützern mit Blick auf die ID Austria immer wieder ins Feld geführt.

 

Besonders Lehrkräfte, die ohnehin tagtäglich enorme Herausforderungen schultern müssen, werden nun zusätzlich mit dem staatlichen Zwang zur Nutzung eines komplexen digitalen Identitätssystems belastet, wenn sie beispielsweise Noten eintragen oder den Gehaltszettel abrufen möchten. Wer diese digitale Hürde nicht nehmen kann oder will, riskiert als Lehrkraft faktisch die Kündigung und damit den Verlust der Lebensgrundlage.

 

Diese Tatsachen stehen im eklatanten Widerspruch zu den Aussagen des derzeitigen Staatssekretärs im Bundeskanzleramt, Alexander Pröll, in der Sendung „BLICK-WECHSEL. Das Nachrichtenmagazin“ auf Servus TV vom 27. Juni 2025. Dort verkündete dieser, dass es bis 2029 keinen Nutzungszwang für die ID Austria geben werde.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Bildung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Fühlen Sie sich als Bundesminister an die genannten Versicherungen des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt gebunden?

a.    Falls ja, warum ist der Zugang zum Schulsystem „Sokrates“ für Lehr-kräfte dann nur über ID Austria möglich?

b.    Falls nein, warum nicht?

2.    Welche behördlichen oder anderweitigen Verwaltungsakte Ihres Ressorts, der nachgeordneten Dienststellen und insbesondere Schulen sind derzeit für Lehrkräfte nur unter Nutzung der ID Austria möglich?

3.    Gibt es alternative Möglichkeiten für Lehrkräfte, Verwaltungsprozesse ohne Nutzung der ID Austria abzuwickeln?

4.    Sind Ihrem Ressort Fälle bekannt, in denen Lehrkräften durch die Nicht-Nutzung der ID Austria dienstrechtliche Nachteile erwachsen sind, insbe-sondere Kündigungen angedroht oder ausgesprochen wurden? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung)

5.    Plant Ihr Ressort Ausnahmen für Lehrkräfte, die aus persönlichen Gründen die ID Austria nicht nutzen können oder wollen?

a.    Falls ja, welche?

b.    Falls nein, warum nicht?

6.    Plant Ihr Ressort eine umfassende Evaluierung der verpflichtenden Nutzung der ID Austria für Lehrkräfte?

a.    Falls ja, wann und in welcher Form?

b.    Falls nein, warum nicht?

7.    Ist die verpflichtende Nutzung der ID Austria auch für andere schulische und behördliche Verwaltungssysteme als „Sokrates“ vorgesehen?

a.    Falls ja, für welche?

8.    Warum wurde statt der ID Austria keine Zwei-Faktor-Authentifizierung für „Sokrates“ in Betracht gezogen?

9.    Welche Kosten waren mit der Umstellung auf die verpflichtende Nutzung der ID Austria im Bildungsbereich verbunden?

10. Wer haftet im Falle eines Datenlecks oder einer missbräuchlichen Nutzung der ID Austria durch unbefugte Dritte?

11. Hält Ihr Ressort oder die nachgeordneten Dienststellen zentrale Ansprech-partner für Lehrkräfte bei Fragen zur ID Austria zur Verfügung?

a.    Falls nein, warum nicht?