2915/J XXVIII. GP

Eingelangt am 11.07.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wendelin Mölzer

an den Bundesminister für Bildung

betreffend Einhaltung der amtlichen Rechtschreibregeln in Schulen und Behörden

 

 

Wie der Rat für deutsche Rechtschreibung in einer aktuellen Entscheidung erneut unmissverständlich klargestellt hat, ist das von ihm erarbeitete „Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung“[1] – samt dem dazugehörigen amtlichen Wörter-verzeichnis – verbindlich für Schulen und die öffentliche Verwaltung in allen deutschsprachigen Ländern, einschließlich der Republik Österreich.[2] Darin heißt es explizit, dass Sonderzeichen wie Genderstern (*) oder Binnen-I („LehrerInnen“) nicht Bestandteil der deutschen Orthographie sind. Der Rat stellt fest, dass diese „grundlegende Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie“ darstellen, „Texte komplizierter machen“ und „nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen“ seien. Ausdrücklich verweist der Rat darauf, dass die Regeln für Schulen und Behörden nicht optional, sondern bindend sind.[3]

 

Diese Klarstellung betrifft insbesondere den Bereich der Bildungspolitik, da Gender-Sonderzeichen mittlerweile – trotz fehlender orthographischer Grundlage – in Schul-büchern, offiziellen Schreiben und Prüfungen auftauchen. Damit werden Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gezwungen, ideologisch motivierte Sprachregelungen zu übernehmen, die weder normativ noch demokratisch legitimiert sind.

 

Im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ wurde eine Übereinkunft erzielt – nämlich: „In allen schriftlichen Ausarbeitungen, im Schriftverkehr sowie in Schulmaterialien ist die geschlechtergerechte Schreibung gemäß den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung einzuhalten.“ Im aktuell vorliegenden ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierungsprogramm ist dies nicht nur gestrichen, sondern durch ein klares Bekenntnis zur Gender-Ideologie ersetzt worden.[4]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Bildung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Erkennt das Bundesministerium für Bildung die Verbindlichkeit des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung des Rats für deutsche Recht-schreibung für den Schul- und Verwaltungsbereich in Österreich ausdrücklich an?

a.    Wenn nein, mit welcher Begründung nicht?

b.    Wenn ja, warum wird Gendern im österreichischen Bildungswesen geduldet?

2.    Wie bewerten Sie als Bundesminister für Bildung die Tatsache, dass Gender-Sonderzeichen (wie *, :, _ oder Binnen-I) vom Rechtschreibrat als nicht Bestandteil der deutschen Orthographie eingestuft werden und daher im Schul- und Behördenbereich als orthographisch falsch zu gelten haben?

3.    Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um sicherzustellen, dass diese Sonderzeichen in Schulbüchern, Arbeitsblättern, Prüfungen sowie offiziellen Schreiben von Lehrerinnen und Lehrern künftig nicht mehr verwendet werden?

4.    Welche Konsequenzen ergeben sich laut Ihrer Einschätzung für Lehrpersonen, die Gender-Sonderzeichen in Klassenarbeiten oder offiziellen Dokumenten einsetzen, obwohl diese laut amtlichem Regelwerk nicht zulässig sind?

5.    Wird das Ministerium eine Weisung oder Empfehlung an die Bildungs-direktionen herausgeben, die klarstellt, dass das Gendern mit Sonderzeichen an Schulen zu unterbleiben hat, um den Rechtschreibunterricht nicht zu unterminieren?

6.    Wie viele Schulbücher und Unterrichtsmaterialien, die aktuell im Umlauf sind, enthalten Gender-Sonderzeichen, und wie gedenkt das Ministerium, mit dieser Problematik umzugehen?

7.    Wie stellt das Ministerium sicher, dass sich die Lehrpläne und Prüfungs-richtlinien im Bereich Deutsch an die amtlichen Regeln des Rechtschreibrats halten – und nicht an subjektive politische Strömungen?

8.    Wie bewerten Sie die Aussage des Rechtschreibrats, dass das „generische Maskulinum“ über Jahrhunderte hinweg üblich war und in der Praxis geschlechtsübergreifend funktioniert?

9.    Wird das Ministerium diese Erkenntnisse des Rechtschreibrates auch gegen-über Lehrpersonal und Schulbuchverlagen entsprechend kommunizieren?

10. Wird das Ministerium klarstellen, dass Literaturfreiheit zwar für Belletristik, nicht aber für schulische und amtliche Texte gilt, und damit künftig jegliche orthographisch unzulässige Genderschreibung aus dem Unterricht verbannt werden muss?



[1]    https://grammis.ids-mannheim.de/rechtschreibung

[2]    https://www.rechtschreibrat.com/rechtschreibung-in-belletristischen-texten-11-04-2025/

[3]    https://www.welt.de/kultur/plus256075272/Rechtschreibrat-Schulen-und-Behoerden-muessen-sich-an-die-Rechtschreibung-halten-auch-beim-Gendern.html

[4]    https://ig-muttersprache.at/dasrichtige/