2920/J XXVIII. GP

Eingelangt am 14.07.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

betreffend finanzielle Schieflage, unklare Governance-Strukturen und zweifelhafte akademische Standards an der Universität für Weiterbildung Krems

BEGRÜNDUNG

 

Der Universität für Weiterbildung Krems kommt als einer der führenden Weiterbildungsuniversitäten Österreichs eine wichtige Rolle in der heimischen Bildungslandschaft zu. Sie ist ein maßgeblicher Akteur in der Erwachsenenbildung und im lebenslangen Lernen. Aktuelle Informationen und Berichte geben jedoch Anlass zu größter Besorgnis hinsichtlich der finanziellen Stabilität, der Governance und der Einhaltung akademischer Standards an dieser Institution.

Vorliegende Informationen aus dem Rechnungsabschlussbericht 2024 weisen einen Jahresfehlbetrag von über 7,8 Millionen Euro für das Jahr 2024 aus, nach einem bereits negativen Ergebnis im Vorjahr 2023. Dies hat die Rücklagen der Universität drastisch reduziert – von über 8,7 Millionen Euro auf nur noch 940.000 Euro zum Jahresende 2024. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, droht der Universität bereits im laufenden Jahr die Überschuldung und damit, zumindest nach handelsrechtlichen Standards, die Insolvenz. Parallel dazu haben sich die liquiden Mittel halbiert, was auf massive Liquiditätsprobleme hindeutet. Diese finanzielle Entwicklung ist alarmierend und erfordert umgehende Klärung, wie die Universität ihrer Kernaufgabe nachkommen und ihre Existenz sichern will.

Zusätzlich zur prekären Finanzlage werfen auch die Führungspraktiken und Personalentscheidungen innerhalb der Universität ernsthafte Fragen auf. Das Nichtantreten des langjährigen Rektors zur Wiederwahl, obwohl altersbedingt weitere Amtsperioden möglich wären, sowie der bemerkenswerte und medial beleuchtete Wechsel des Vizerektors für Lehre/Wissenschaftliche Weiterbildung und digitale Transformation zu einer anderen, ebenfalls in der Kritik stehenden Institution (RBB) – während er scheinbar weiterhin auf der Gehaltsliste der Universität steht – bedürfen einer transparenten Erklärung. Insbesondere im Kontext der finanziellen Schwierigkeiten erscheinen die im Rechnungsabschlussbericht 2024 ausgewiesenen Rektoratsgehälter von über 827.000 Euro für drei Personen als fragwürdig und sind einer genauen Überprüfung zu unterziehen.

Nicht zuletzt geben die Studierendenzahlen und akademischen Standards der Universität Anlass zur Sorge. Berichte über einen erheblichen Rückgang der Studierendenzahlen von 8.500 auf 7.000 sind dramatisch, da sie direkt die Einnahmen aus Studienbeiträgen beeinflussen. Darüber hinaus stellen sich gravierende Fragen zur Zulassungspraxis: Es ist öffentlich bekannt, dass namhafte Politiker wie Vizekanzler Andreas Babler und Altkanzler Karl Nehammer an der Universität für Weiterbildung Krems Masterabschlüsse erworben haben, ohne die an "klassischen" Universitäten übliche Matura oder einen vorangegangenen Bachelorabschluss vorweisen zu können. Dies wirft die Frage auf, ob die Universität für Weiterbildung Krems ihre hohen Preise für Lehrgänge und die Fokussierung auf ein älteres, oft internationales Studierendenpublikum – auch an Auslandsstandorten wie Memmingen – dazu nutzt, Mastertitel in einem Graubereich der akademischen Anerkennung zu vergeben. Das auf den Webseiten der Universität ausgewiesene Durchschnittsalter von 39 Jahren ist ein starkes Indiz dafür[1]. Der Eindruck einer "Titelmühle" muss entschieden ausgeräumt werden.

Die genannten Sachverhalte können, sollten sie sich bestätigen, das Vertrauen in die österreichische Hochschullandschaft massiv beschädigen und erfordern eine umgehende und umfassende Klärung durch das zuständige Ministerium.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Sind Ihnen die im Rechnungsabschlussbericht 2024 ausgewiesenen finanziellen Ergebnisse der Universität für Weiterbildung Krems bekannt, insbesondere der Jahresfehlbetrag von 7,802 Mio. Euro für 2024 (und 1,04 Mio. Euro für 2023) und der daraus resultierende Rückgang der Rücklagen von 8,742 Mio. auf 940.000 Euro zum 31.12.2024[2]?

2.    Planen Sie, Maßnahmen zu ergreifen, um die finanzielle Stabilität der Universität für Weiterbildung Krems sicherzustellen und eine drohende Überschuldung bzw. Insolvenz abzuwenden, sollte sich die Entwicklung fortsetzen?

a.    Wenn ja, welche?

3.    Wie bewerten Sie den signifikanten Rückgang der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten von 20 Mio. Euro auf 11 Mio. Euro im Jahr 2024[3]? Welche Liquiditätsprobleme ergeben sich daraus für die Universität?

4.    Welche Pläne bestehen seitens der Universität oder des Ministeriums, um dem berichteten[4] Rückgang der Studierendenzahlen (von 8.500 auf 7.000) und dem damit einhergehenden Rückgang der Studienbeitragseinnahmen entgegenzuwirken?

5.    Welche Gründe sind Ihnen für das Nichtantreten von Herrn Rektor Mag. Faulhammer zur Wiederwahl im Oktober 2024 bekannt, obwohl er altersbedingt noch weitere Amtsperioden hätte ausüben können? Ist Ihnen ein Zusammenhang mit der angespannten finanziellen Lage der Universität bekannt?

6.    Sind Ihnen die Umstände des Wechsels von Prorektor Prof. Dr. Peter Parycek zum Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) im März 2025 bekannt[5], insbesondere über seine parallele Präsenz auf der Gehaltsliste der Universität für Weiterbildung Krems[6]? Wenn ja, wie bewerten Sie diese Situation im Hinblick auf die Nutzung öffentlicher Mittel?

7.    Laut Rechnungsabschlussbericht 2024 entfielen 827.834,38 Euro an Gehältern für die Mitglieder des Rektorats. Wie bewerten Sie diese Summe im Kontext der finanziellen Schwierigkeiten der Universität? Wurden diese Gehälter durch eine externe Instanz geprüft und für angemessen befunden?

8.    Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ministeriums ergriffen, um die Transparenz und Governance-Standards an der Universität für Weiterbildung Krems zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern?

9.    Haben Sie ein Wahrnehmung dazu, welche Kriterien an der Universität für Weiterbildung Krems für die Zulassung zu Masterstudiengängen gelten, insbesondere wenn Kandidaten wie im Fall von Vizekanzler Andreas Babler[7] keine Matura oder im Fall von Altkanzler Karl Nehammer[8] keinen vorhergehenden Bachelor-Abschluss vorweisen können, wie dies an ordentlichen Universitäten üblich wäre?

10. Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, wie die Universität für Weiterbildung Krems sicherstellt, dass die Vergabe von akademischen Graden den höchsten wissenschaftlichen Standards entspricht und nicht der Eindruck einer "Titelmühle" entsteht, insbesondere im Hinblick auf das signifikant höhere Durchschnittsalter der Studierenden im Vergleich zu anderen österreichischen Universitäten, die Preise für Lehrgänge[9] und die Fokussierung auf bestimmte internationale Studierendengruppen an von Low Cost-Airlines aus Zentral- und Osteuropa angeflogenen Standorten wie Memmingen[10] [11]?

11. Plant Ihr Ministerium eine Überprüfung der Zulassungs- und Prüfungsverfahren an der Universität für Weiterbildung Krems, insbesondere im Lichte der geäußerten Bedenken?

 



[1] https://www.donau-uni.ac.at/de/universitaet/ueber-uns/zahlen-fakten.html

[2] https://www.donau-uni.ac.at/de/universitaet/ueber-uns/berichte.html

[3] https://www.donau-uni.ac.at/de/universitaet/ueber-uns/berichte.html

[4] https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/finanzielle-herausforderungen-fuer-die-donau-universitaet/403043252

[5] https://taz.de/Reform-des-RBB/!6080055/

[6] https://www.donau-uni.ac.at/de/universitaet/organisation/mitarbeiterinnen/person/4294993173

[7] https://www.parlament.gv.at/person/23963

[8] https://www.parlament.gv.at/person/2136

[9] https://www.bachelormaster.net/hochschulen/donau-universitaet-krems

[10] https://www.donau-uni.ac.at/de/aktuelles/news/2018/vierter-jahrgang-am-lehrstandort-memmingen-graduiert.html

[11] https://www.memmingen-airport.de/wp-content/uploads/2025/06/Sommerziele-25-1.pdf