2921/J XXVIII. GP

Eingelangt am 14.07.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend Einstellung der Good Governance Förderung im Sport

BEGRÜNDUNG

 

Die von der Vorgängerregierung neu geschaffene Good Governance Förderung wurde eingeführt, um ethische Standards in den Sportverbänden zu festigen. Sie war eine proaktive Maßnahme, um Entscheidungsprozesse im organisierten Sport zu verbessern, um Integrität und Geschlechtergerechtigkeit im Sport zu stärken und Abläufe transparenter darzustellen. Die Förderung basiert auf klaren Kriterien und bot Anreize für Sportverbände, sich aktiv mit Themen der Good Governance auseinanderzusetzen.


Darüber hinaus war sie als erster Schritt gedacht, um die Verbände und Organisationen an die Instrumente und Mechanismen des Prinzips Good Governance heran zu führen, um in einem weiteren Schritt im Rahmen einer Reform der Bundes-Sportförderung diese Prinzipien verbindlich vorzuschreiben.

Das Programm war von 2024 bis 2026 angelegt und legte den Fokus auf finanzielle Anreize und Zusatzförderungen. Nach dieser Phase sollten die Fördervoraussetzungen angepasst werden.

Die positiven Effekte dieser Förderung sind evident:

 

1.    Steigerung der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens: Ein transparenter und ethisch geführter Sport ist die Grundlage für das Vertrauen von Athlet:innen, Eltern, Sponsoren und der breiten Öffentlichkeit. Die Good Governance Förderung hat dazu beigetragen, dass Verbände sich stärker dieser Verantwortung bewusst werden und entsprechende Strukturen implementieren.

2.    Nachhaltige Entwicklung der Sportorganisationen: Good Governance ist keine bürokratische Bürde, sondern eine Investition in die Zukunftsfähigkeit der Verbände. Sie stärkt die Professionalisierung, verbessert interne Prozesse und schafft eine solide Basis für langfristigen Erfolg, sowohl im Leistungssport als auch im Breitensport.

3.    Internationale Anschlussfähigkeit: Ethische Standards und Good Governance Prinzipien sind international anerkannte Eckpfeiler moderner Sportorganisationen. Eine Rücknahme dieser Förderung sendet ein fatales Signal und könnte Österreich im internationalen Kontext zurückwerfen.

4.    Verantwortung gegenüber den Steuerzahler:innen: Die öffentliche Hand investiert erhebliche Mittel in den Sport. Es ist die Pflicht des Staates, sicherzustellen, dass diese Gelder transparent und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Die Good Governance Förderung war ein Instrument, um diese Verantwortung wahrzunehmen und sicherzustellen, dass Förderungen an Verbände fließen, die ethische Prinzipien hochhalten.

 

Mit großer Besorgnis nehmen wir nun zur Kenntnis, dass die von der Vorgängerregierung – unter maßgeblicher Beteiligung der Grünen – ins Leben gerufene Good Governance Förderung im Sport vorzeitig und ersatzlos eingestellt werden soll. Diese Entscheidung ist kurzsichtig und schadet dem österreichischen Sport nachhaltig.

 

Eine gleichzeitige verbindliche Implemetierung von Good-Governance-Prinzipien in die Bundes-Sportförderung, die der nächste Schritt hätte werden sollen, findet vorerst nicht statt, sodass die Wirkung dieser beiden Förderjahre zu verpuffen droht. Die Einstellung dieser Förderung ist somit nicht nur ein fatales Signal, sondern macht den Fortschritt der letzten Jahre zunichte. Es ist unverständlich, wie eine Regierung, die sich der Integrität verpflichtet fühlen sollte, ein inzwischen bewährtes Instrument zur Sicherung eben dieser Integrität aufgeben kann.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Welche konkreten Gründe haben zur Entscheidung geführt, die Good Governance Förderung einzustellen? Bitte legen Sie dar, welche Evaluierungen im Sinne einer Kosten-Nutzen-Rechnung oder welche Analysen dieser Entscheidung zugrunde liegen.

2.    Welche Gespräche wurden mit den Verbänden und Organisationen und den im Rahmen der Good Governance Förderung tätigen Expert:innen geführt, bevor die Entscheidung zur Einstellung getroffen wurde?

3.    Welche alternativen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Ziele der Good Governance – nämlich Transparenz, Integrität und ethische Standards – im österreichischen Sport weiterhin zu gewährleisten und zu verbessern?

4.    Im Budgetunterausschus am 11.6.2025 hat die Staatssekretärin für Sport Auskunft gegeben, dass die Good Governance Kriterien verbindlich gemacht und in die reguläre Sportförderung integriert werden sollen. Können Sie das bestätigen und in welcher Form und wann wird das umgesetzt?

5.    Gibt es bereits konkrete Änderungen der Förderkriterien?

a) wenn ja, welche?

b) wenn ja, ab wann treten sie in Kraft?

c) wenn nein, warum nicht?

6.    Welche antragsberechtigten Verbände und Organisationen haben sich seit der Einführung der Good Governance Förderung, also in den Förderjahren 2024 und 2025, nicht an den entsprechenden Ausschreibungen beteiligt? Bitte listen Sie diese Verbände und Organisationen vollständig und für jedes Förderjahr auf.

7.    Welche antragsberechtigten Verbände und Organisationen haben sich seit der Einführung der Good Governance Förderung, also in den Förderjahren 2024 und 2025, zwar an der Good Governance Förderung beteiligt, jedoch keine Auszeichnung oder finanzielle Unterstützung im Rahmen dieser Förderung erhalten? Bitte listen Sie diese Verbände und Organisationen ebenfalls vollständig und für jedes Förderjahr auf und nennen Sie, falls möglich, die Gründe für die Nicht-Auszeichnung/Nicht-Förderung.

8.    Wurden die Ergebnisse der Good Governance Evaluierungen und die erzielten Fortschritte der beteiligten Verbände umfassend geprüft, bevor die Entscheidung zur Einstellung der Förderung getroffen wurde? Wenn ja, bitte legen Sie diese Ergebnisse dar.

9.    Wie wird die Bundesregierung künftig sicherstellen, dass öffentliche Fördergelder ausschließlich an Sportorganisationen fließen, die nachweislich hohe Standards in Bezug auf Good Governance, Transparenz und ethisches Verhalten erfüllen?