2951/J XXVIII. GP

Eingelangt am 14.07.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Tina Angela Berger

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Lebensbestätigung von Pensionsbeziehern im Ausland

 

 

Für im Ausland lebende Pensionsbezieher ist jährlich eine Lebensbestätigung für die Pensionsversicherung (PVA) erforderlich, um die Weiterzahlung der Pension zu gewährleisten. Die PVA verschickt im Januar eines jeden Jahres ein entsprechendes Formular, das ausgefüllt, unterschrieben und amtlich beglaubigt zurückgeschickt werden muss. Die Beglaubigung kann durch das zuständige österreichische Konsulat, eine amtliche Stelle im Wohnsitzland oder einen Notar erfolgen. Die Lebens-bestätigung sollte bis spätestens Mitte Juni des betreffenden Jahres bei der PVA eingegangen sein, um eine Unterbrechung der Pensionszahlungen zu vermeiden.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Lebensbestätigungen für Pensionen wurden von den Versicherungs-anstalten im Jahr 2025 für im Ausland aufhältige Bezieher ausgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staaten und Geschlecht der Bezieher)

2.    Wie werden die Aufforderungen für die Erbringung von Lebensbestätigungen zugestellt (digital oder postalisch)?

3.    Wie viele im Ausland aufhältige Pensionsberechtigte beziehen eine Pension aus Österreich? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staaten)

4.    Wie wird sichergestellt, dass körperlich oder geistig beeinträchtigte Personen die Beglaubigungen problemlos erhalten?

5.    Wie viele dieser Lebensbestätigungen wurden von den betroffenen Personen nicht erbracht?

6.    Wie viele Lebensbestätigungen wurden durch österreichische Konsulate beglaubigt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staaten)

7.    Wie hoch sind die Kosten für die Beglaubigung, die für die Betroffenen anfallen?

8.    Wie viele der Pensionsbezieher, die im Ausland leben, haben mit Stichtag 01.01.2025, aufgeschlüsselt nach Staaten, ihr 70., 80., 90. und 100. Lebensjahr vollendet?

9.    In wie vielen Fällen wurden 2025 ins Ausland ausbezahlte Pensionen wieder zurückgefordert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staaten)

a.    Was waren die konkreten Gründe dafür?

b.    In wie vielen Fällen wurden die Pensionen zurückbezahlt?