297/J XXVIII. GP
Eingelangt am 12.12.2024
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Schikane gegenüber Teilzeitkräften durch das AMS
Gerade in Zeiten stark ansteigender Arbeitslosigkeit und durch das Faktum, dass viele Personen mit ihrem Arbeitslosengeldbezug bzw. ihrer Notstandshilfe finanziell nicht über die Runden kommen, besteht bei den „Aktiven“ das Bedürfnis, zumindest geringfügig eine Beschäftigung zu übernehmen, um damit wieder den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Eine Ausweitung der übernommenen Teilzeitbeschäftigung wird sehr oft durch die Betroffenen angestrebt, wenn es die Auftragslage in diesem Betrieb oder dieser Wirtschaftsbranche erlaubt. Das Arbeitsmarktservice (AMS) scheint diese Bestrebungen aber nicht zu unterstützen - ganz im Gegenteil.
Vielfach wird dieses Bemühen durch Kontrolltermine und Schulungstermine für Teilzeitbeschäftigte durch die AMS-Bürokratie massiv gestört oder sogar unmöglich gemacht. Jüngste Fälle, die an uns herangetragen wurden, handeln von ausgebildeten Akademikern, die ihre wissenschaftlichen Arbeiten unter Verwendung der einschlägigen Schreib- und Dokumentationsprogramme verfasst haben, aber trotzdem dazu angehalten wurden, Excel-Kurse des AMS zu besuchen. Diese Kurse wurden ausgerechnet dann angesetzt, wenn die Betroffenen ihrer Teilzeitbeschäftigung als Pharmazeuten in einem medizinischen Institut nachgegangen sind. Und solche Fälle scheinen nicht die Ausnahme, sondern die Regel zu sein. Dies verlangt daher Aufklärung von Seiten des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und des AMS.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft nachstehende
Anfrage
1. In wie vielen Fällen wurden Personen, die einer Teilzeitbeschäftigung als geringfügig Beschäftigte neben dem Bezug einer Arbeitslosenunterstützung bzw. einer Notstandshilfe nachgehen, zeitgleich für den Zeitraum dieser Berufsausübung in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 AMS-Kontrolltermine angeordnet?
2. Wie viele Personen konnten wegen ihrer zeitgleichen Teilzeitbeschäftigung diesen AMS-Kontrollterminen nicht nachkommen?
3. Welche Konsequenzen ergaben sich aus dieser Nichtteilnahme an den AMS-Kontrollterminen für die Betroffenen?
4. Wie verteilen sich die Ergebnisse der Fragebeantwortungen 1) bis 3) auf die einzelnen österreichischen Bundesländer in den Jahren 2020 bis 2024?
5. In wie vielen Fällen wurden Personen, die einer Teilzeitbeschäftigung als geringfügig Beschäftigte neben dem Bezug einer Arbeitslosenunterstützung bzw. einer Notstandshilfe nachgehen, zeitgleich für den Zeitraum dieser Berufsausübung in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 AMS-Schulungstermine angeordnet?
6. Wie viele Personen konnten wegen ihrer zeitgleichen Teilzeitbeschäftigung diesen AMS-Schulungsterminen nicht nachkommen?
7. Welche Konsequenzen ergaben sich aus dieser Nichtteilnahme an den AMS- Schulungsterminen für die Betroffenen?
8. Wie verteilen sich die Ergebnisse der Fragebeantwortungen 5) bis 7) auf die einzelnen österreichischen Bundesländer in den Jahren 2020 bis 2024?
9. Gibt es im BMAW bzw. im AMS aktuell bzw. für die Zukunft Überlegungen, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des AMS-Kontroll- und Schulungssystems hier flexibler bzw. auf den individuellen Fall abgestellt zu reagieren?