298/J XXVIII. GP

Eingelangt am 12.12.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Finanzen
betreffend des Rauchverbots auf öffentlichen Plätzen und der Außengastronomie 

 

Der derzeit noch im Amt befindliche grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch kündigte eine Novelle des Nichtraucherschutzgesetzes an, welche auch ein Rauchverbot auf öffentlichen Plätzen sowie der Außengastronomie beinhalten soll. Auf EU-Ebene hat Bundesminister Rauch einer EU-Regelung zugestimmt. [1]

Bürgerinnen und Bürger, Gastronomen und Trafikanten sowie die FPÖ als einziger politischer Anwalt dieser Interessengruppen sagen ein klares NEIN zu dieser weiteren Bevormundungspolitik der Grünen. Es wurden dabei die weitreichenden wirtschaftlichen Konsequenzen einer Ausweitung des bereits bestehenden Rauchverbots auf Gastronomen, Arbeitnehmer sowie Konsumenten außer Acht gelassen. Gastronomen fürchten massive Umsatzrückgänge. Gut besuchte Schanigärten, die sich insbesondere seit dem Verbot des Konsums von Zigaretten in Innenräumen, bei Rauchern, großer Beliebtheit erfreuen, könnten durch die angestrebte Novelle der Vergangenheit angehören. Bereits in den letzten Jahren wurden Gastronomen durch die überschießende und teils verfassungswidrige Corona-Maßnahmenpolitik massiven wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt. Für viele Betriebe würde ein Rauchverbot in Gastgärten den endgültigen Ruin bedeuten.

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete Peter Wurm an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

ANFRAGE

 

1)    Wann soll das absolute Rauchverbot im öffentlichen Raum und in der Außengastronomie in Kraft treten?

 

2)    Ist das Projekt eines absoluten Rauchverbots im öffentlichen Raum und in der Außengastronomie durch einen Ministerratsvortrag bzw. einen Beschluss des Ministerrats gedeckt und wenn ja, wann fand dieser Beschluss statt?

 

3)    Gibt es Belege dafür, dass sich der Verkauf und somit der Konsum von Tabak sowie tabakähnlicher Erzeugnisse seit Einführung des Rauchverbots in der Gastronomie in geschlossenen Räumlichkeiten signifikant verringert hat?

 

4)    Wenn ja, wie stellt sich diese Entwicklung nach den Daten des BMF dar?

 

5)    War die Sorge vor Umsatzrückgängen in der Gastronomie aber auch der Tabakwirtschaft und insbesondere der Trafikanten nach Einführung des Rauchverbots in geschlossenen Räumlichkeiten unbegründet?

 

6)    Wie entwickelte sich die Anzahl der Gastronomiebetriebe jährlich sowohl bundesweit als auch in den einzelnen Bundesländern seit Einführung des Rauchverbots in geschlossenen Räumlichkeiten in der Gastronomie?

 

7)    Mit welchen wirtschaftlichen Folgen werden Gastronomen in Bezug auf Umsatzrückgänge und Arbeitsplätzen rechnen müssen und welchen Ausgleich wird das BMF in diesem Zusammenhang anbieten bzw. ausloben?

 

8)        Mit welchen wirtschaftlichen Folgen werden Trafikanten (mehr als 50 Prozent vorzugsberechtigte Behinderte!) in Bezug auf Umsatzrückgänge und Arbeitsplätzen rechnen müssen und welchen Ausgleich wird das BMF in diesem Zusammenhang anbieten bzw. ausloben?

 

9)        Laut BMF beliefen sich die Tabaksteuereinnahmen im Jahr 2023 bei 2,081 Milliarden Euro und leisten somit einen beachtlichen Beitrag für das Budget Österreichs.[2] Wie lauten die Prognosen des BMF bezüglich eines Rückgangs an Tabaksteuereinnahmen und von welcher Höhe ist auszugehen?

 

10)     Sieht das BMF zur Kompensierung der sinkenden Tabaksteuereinnahmen die Einführung neuer Steuern bzw die Erhöhung bestehender Steuern vor? Falls ja, welche?

 



1) https://www.krone.at/3613283

 

 

 

 

 

 

 

 

[2] https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2024/maerz/tabaksteuereinnahmen-2023.html