2991/J XXVIII. GP

Eingelangt am 15.07.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Manuel Pfeifer

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Kosten für die Überbetriebliche Berufsausbildung

 

 

Die Überbetriebliche Berufsausbildung (ÜBA) kann in zwei Bereiche unterteilt werden (ÜBA 1 - Ausbildungsvertrag über die gesamte Lehrzeit und ÜBA 2 – Ausbildungs-vertrag kürzer als die Lehrzeit).[1] Daher stellt sich die Frage, wie hoch die Kosten für ÜBA 1 und ÜBA 2 in den Jahren 2019 bis 2024 waren. Auch von Interesse ist, wie hoch das Gesamtbudget in diesen Jahren war.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch waren die Kosten für einen durchschnittlichen Ausbildungsplatz einer in ÜBA 1 befindlichen Person in den Jahren von 2019 bis 2024? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesland)

2.    Wie hoch waren die budgetären Mittel insgesamt für die ÜBA 1 in den Jahren von 2019 bis 2024? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesland)

a.    Wie viele Mittel wurden davon in den Jahren 2019 bis 2024 benötigt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesland)

3.    Wie hoch waren die Kosten für einen durchschnittlichen Ausbildungsplatz einer in ÜBA 2 befindlichen Person in den Jahren von 2019 bis 2024? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesland)

4.    Wie hoch waren die budgetären Mittel insgesamt für die ÜBA 2 in den Jahren von 2019 bis 2024? (Bitte nach Jahren und Bundesland aufschlüsseln)

a.    Wie viele Mittel wurden davon in den Jahren 2019 bis 2024 benötigt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesland)

5.    Gibt es Studien zu den Kosten der jeweiligen ÜBA (ÜBA 1 und ÜBA 2) in den Jahren 2019 bis 2024?

a.    Wenn ja, welche? (Bitte um Auflistung)

b.    Wenn ja, auf welche ÜBA beziehen sich die Studien?

6.    Gibt es Förderungen für die ÜBA?

a.    Wenn ja, welche Bereiche werden gefördert und wer stellt die Förderungen bereit? (Bitte um Auflistung aller Förderungen und der dadurch geförderten Bereiche.)

b.    Wenn ja, in welcher Höhe werden Mittel durch diese Förderungen bereitgestellt?

c.    Wenn ja, werden durch die Förderungen die ÜBA 1 und ÜBA 2 gleicher-maßen gefördert?

d.    Wenn ja, kann jeder Ausbildungsbetrieb die Fördermittel eigenständig verwalten und die jeweiligen Bereiche nach eigenem Ermessen unterstützen?



[1]   https://www.oegj.at/meine-situation/ich-bin-lehrling/besondere-formen-der-lehre#Formen_der_berbetrieblichen_Ausbildung