2997/J XXVIII. GP

Eingelangt am 15.07.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Unzulässige Zusatzgebühren für medizinische Geräte bei Flugreisen

 

 

Ein aktueller Fall aus der Steiermark sorgt für Empörung: Ein steirischer Konsument musste im Juni 2025 auf einem Rückflug von Kreta nach Wien mit Ryanair eine Gebühr in Höhe von 60 Euro für sein medizinisches Beatmungsgerät zahlen. Dies, obwohl ihm die Mitnahme des Geräts zuvor schriftlich von der Airline bestätigt worden war und auf seinem Flugticket ausdrücklich der Vermerk „Medical device on board“ angeführt war. Beim Boarding verweigerte eine Ryanair-Mitarbeiterin trotz Vorlage dieser Genehmigung sowie trotz des Angebots, den Koffer mit dem Gerät zu öffnen, den Einstieg, solange die Gebühr nicht bezahlt werde. Aus Angst den Rückflug zu verlieren, zahlte der Betroffene die geforderte Summe. Nach Rückkehr setzte sich die Arbeiterkammer (AK) für den Konsumenten ein, forderte eine Rückerstattung und reichte nach drei erfolglosen Urgenzen schließlich Klage gegen die Airline ein. Die AK unterstreicht dabei die grundsätzliche Bedeutung des Falls und will damit auch ein Signal setzen, dass Konsumentenrechte selbst bei vermeintlich geringen Streitwerten konsequent durchgesetzt werden.[1]

 

Dieser Vorfall wirft erhebliche Fragen bezüglich des Schutzes von Konsumenten mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie der Durchsetzung bestehender Passagier-rechte auf. Besonders bedenklich erscheint, dass der Konsument im Ergebnis ohne Bezahlung der Zusatzgebühr von der Beförderung ausgeschlossen worden wäre, was gegen die EU-Fluggastrechteverordnung verstößt. Ähnliche Fälle sind laut AK bereits mehrfach aufgetreten.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

 

 

 

Anfrage

 

1.    Liegen Ihrem Ministerium Informationen über ähnliche Fälle vor, in denen Konsumenten bei Flugreisen trotz vorheriger Genehmigung die Mitnahme von medizinischen Geräten verweigert bzw. nur gegen Zahlung einer Zusatzgebühr erlaubt wurde?

a.    Wenn ja, wie viele Fälle sind bekannt, und um welche Fluglinien handelte es sich? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Fluglinien)

2.    Wie bewertet Ihr Ministerium die Praxis von Fluggesellschaften, trotz schriftlicher Genehmigungen für medizinische Geräte zusätzliche Gebühren einzuheben bzw. Passagiere zum Abschluss kostenpflichtiger Leistungen zu drängen?

3.    Gibt es Initiativen Ihres Ressorts auf nationaler oder EU-Ebene, um derartige Missstände abzustellen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum hält Ihr Ministerium die derzeitigen Maßnahmen für ausreichend?

4.    Wie unterstützt Ihr Ministerium Organisationen wie die Arbeiterkammer oder den Verein für Konsumenteninformation (VKI) bei der gerichtlichen Durch-setzung von Konsumentenrechten gegenüber Fluglinien?

5.    Welche Maßnahmen sind geplant, um ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern?

6.    Wie stellt Ihr Ministerium sicher, dass insbesondere ältere Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen ausreichend über ihre Rechte bei Flugreisen informiert sind?



[1]   https://help.orf.at/stories/3230700/