2998/J XXVIII. GP
Eingelangt am 15.07.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Belohnungen und Geschenkgutscheine für Bedienstete des BMASGPK im Jahr 2025
Im Zuge der Personalvertretung im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) wurde eine Einigung mit Bundesministerin Korinna Schumann und dem Präsidium des BMASGPK erzielt, die die Bereitstellung von Belohnungen für das Jahr 2025 vorsieht. Diese Belohnungen umfassen Leistungsbelohnungen, Zusatzbelohnungen, Fixbeträge für bestimmte Gehaltsgruppen sowie Geschenkgutscheine für alle Bediensteten.
Die Leistungsbelohnung sieht vor, dass unmittelbare Vorgesetzte ein Budget von 550 € pro Mitarbeiter zur Vergabe von Leistungsbelohnungen erhalten. Zusätzlich steht den Sektionsleitungen und dem Bundesamtsleiter des Sozialministerium-service ein Zusatzbelohnungskontingent von 80 € pro Mitarbeiter zur Verfügung, um unterschiedliche Belastungssituationen in den Organisationseinheiten auszu-gleichen. Bedienstete, deren Monatsbezug am 1. Juni 2025 unter der Dienstklasse VI/2 liegt (4.089,20 € brutto), erhalten einen Fixbetrag von 186 €. Zudem erhalten alle Bediensteten Geschenkgutscheine im Gegenwert von 186 €.
Es ist aus Transparenzgründen essenziell, die Gesamtkosten dieser Maßnahmen zu ermitteln, die Kriterien für die Vergabe der Belohnungen offenzulegen und eine klare Definition der Begriffe „Belohnung“ und „Geschenk“ im dienstlichen Kontext zu erhalten. Dies dient nicht nur der verantwortungsvollen Verwendung öffentlicher Mittel, sondern auch der Wahrung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung.
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen und der Notwendigkeit einer effizienten Mittelverwendung ist es unerlässlich, detaillierte Informationen über die finanziellen Auswirkungen und die Vergabekriterien dieser Belohnungen zu erhalten. Nur durch vollständige Transparenz kann sichergestellt werden, dass die Mittel gerecht und im Sinne der Leistungsgerechtigkeit verteilt werden.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die im Jahr 2025 vorgesehenen Belohnungen und Geschenkgutscheine für die Bediensteten des BMASGPK?
2. Wie viele Bedienstete des BMASGPK sind insgesamt von diesen Belohnungen und Geschenkgutscheinen betroffen?
3. Welche spezifischen Kriterien werden für die Vergabe der Leistungs-belohnungen herangezogen?
4. Wie wird sichergestellt, dass die Vergabe der Zusatzbelohnungen objektiv und nachvollziehbar erfolgt?
5. Welche Definitionen von „Belohnung“ und „Geschenk“ werden im BMASGPK verwendet, insbesondere im Hinblick auf dienstliche Zuwendungen?
6. Inwiefern werden die Personalvertretungsorgane in die Festlegung der Vergabekriterien für die Zusatzbelohnungen eingebunden?
7. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Transparenz bei der Vergabe der Belohnungen und Geschenkgutscheine sicherzustellen?
8. Gibt es eine Obergrenze für die Anzahl oder den Gesamtbetrag der Belohnungen, die ein einzelner Bediensteter im Jahr 2025 erhalten kann?
9. Wie wird sichergestellt, dass die Vergabe der Belohnungen und Geschenkgutscheine im Einklang mit den geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen erfolgt?
10. Welche Kontrollmechanismen sind vorgesehen, um eine missbräuchliche Verwendung der Belohnungs- und Geschenkgutscheinregelungen zu verhindern?
11. Wie wird die Wirksamkeit dieser Belohnungsmaßnahmen im Hinblick auf die Motivation und Leistung der Bediensteten evaluiert?
12. Gibt es Pläne, ähnliche Belohnungs- und Geschenkgutscheinregelungen auch in den kommenden Jahren fortzuführen oder anzupassen?
13. Wie wird sichergestellt, dass die Vergabe der Belohnungen und Geschenkgutscheine nicht zu Ungleichbehandlungen innerhalb der Belegschaft führt?
14. Welche steuerlichen Implikationen ergeben sich für die Bediensteten aus dem Erhalt der Belohnungen und Geschenkgutscheine?
15. Wie wird die Öffentlichkeit über die Vergabe und die Kriterien der Belohnungen und Geschenkgutscheine informiert?
16. Gibt es vergleichbare Belohnungs- und Geschenkgutscheinregelungen in anderen Bundesministerien?
a. Wenn ja, wie unterscheiden sich diese von den Regelungen im BMASGPK?
17. Wie wird sichergestellt, dass die Vergabe der Belohnungen und Geschenkgutscheine nicht im Widerspruch zu bestehenden Antikorruptions-richtlinien steht?
18. Welche Rolle spielt die Bundesministerin persönlich bei der Festlegung und Genehmigung der Belohnungs- und Geschenkgutscheinregelungen?
19. Wie wird die Gleichbehandlung von Bediensteten in unterschiedlichen Gehaltsklassen bei der Vergabe der Belohnungen und Geschenkgutscheine gewährleistet?
20. Welche Rückmeldungen oder Bedenken wurden seitens der Bediensteten oder der Personalvertretung bezüglich der Belohnungs- und Geschenk-gutscheinregelungen geäußert?
a. Wie wird darauf reagiert?