Eingelangt am 16.07.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Reinhold Maier
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Polizeibesetzungen am Flughafen Graz im Zusammenhang mit EU-Vorgaben und Sparmaßnahmen
Die Sicherheit an internationalen Flughäfen ist ein wesentlicher Bestandteil des Schutzes der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit. Der Flughafen Graz fungiert dabei als bedeutender regionaler Verkehrsknotenpunkt sowie als Ausweich-flughafen für Wien-Schwechat und unterliegt somit den sicherheitsrelevanten Vorgaben der Europäischen Union, insbesondere hinsichtlich einer vorgeschriebenen Mindestpräsenz von Polizeikräften. Nach Informationen des unterfertigten Abgeordneten werden krankheitsbedingte Ausfälle von Polizeibeamten infolge der aktuellen Sparmaßnahmen im Bundesministerium für Inneres nicht nachbesetzt, wodurch es wiederholt zu Unterschreitungen dieser Mindeststandards kommt.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Welche EU-Vorgaben regeln die Mindestanzahl an Polizeibeamten, die am Flughafen Graz für Sicherheitskontrollen und andere polizeiliche Aufgaben eingesetzt werden müssen?
a. Wie lauten die genauen Vorgaben der EU?
b. Welche Positionen müssen während der Betriebsstunden des Flug-hafens zwingend besetzt sein?
2. Welche konkreten Sparmaßnahmen hat das Bundesministerium für Inneres seit 2025 im Bereich der Polizei am Flughafen Graz umgesetzt?
a. Wie haben diese Maßnahmen die Personalstärke beeinflusst?
3. Warum wird der Flughafen Graz trotz seiner Einstufung als kritische Infrastruktur nicht von den Sparmaßnahmen des Bundesministeriums für Inneres ausgenommen, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell erhöhten Terrorwarnstufe (Stufe 4 von 5) sowie des zusätzlichen Personalbedarfs infolge des Sommerflugplans 2025?
4. Werden alle Krankenstände von Polizeibeamten am Flughafen Graz derzeit ordnungsgemäß nachbesetzt?
a. Wenn nein, seit wann ist dies der Fall?
b. Wenn nein, welche Gründe gibt es dafür?
5. Welche Maßnahmen plant das Bundesministerium für Inneres, um sicherzustellen, dass die EU-Vorgaben zur Mindestanzahl an Polizeibeamten am Flughafen Graz eingehalten werden, insbesondere in Zeiten von Krankenständen oder anderen personellen Engpässen?
6. Aufgrund der Altersstruktur werden zeitnah zahlreiche Polizeibeamte den Ruhestand antreten. Werden diese Abgänge 1:1 nachbesetzt, oder ist ein Personalrückgang geplant?
a. Wenn ja, welche Maßnahmen werden gesetzt, um zukünftige Unter-schreitungen zu vermeiden?
7. Wurde an den Wochenenden im Jahr 2024 die Mindestbesetzung gemäß EU-Vorgaben unterschritten?
a. Wenn ja, wie oft?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen werden gesetzt, um zukünftige Unter-schreitungen zu vermeiden?
8. Wurde an den Wochenenden im Jahr 2025 die Mindestbesetzung gemäß EU-Vorgaben unterschritten?
a. Wenn ja, wie oft?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen werden gesetzt, um zukünftige Unter-schreitungen zu vermeiden?
10. Warum werden Beamte der GPI Flughafen Graz zu anderen Dienststellen zugeteilt, obwohl die erhöhte Terrorwarnstufe und der Sommerflugplan mit rund 30 Destinationen eine volle Personalstärke erfordern?
11. Wie bewertet das Bundesministerium für Inneres die potenziellen Risiken für die Sicherheit am Flughafen Graz, wenn die Mindestanzahl an Polizeibeamten aufgrund von Sparmaßnahmen oder Nicht-Nachbesetzung unterschritten wird?