302/J XXVIII. GP
Eingelangt am 12.12.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend EVZ: Rechte von Konsumenten bei Paketzustellung
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hat am 4. Dezember 2024 folgende Pressemitteilung veröffentlicht: [1]
EVZ: Rechte von Konsumenten bei Paketzustellung
Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich informiert über häufige Fragen und Probleme
Wien (OTS) -
Die Weihnachtszeit
rückt immer näher, und mit ihr steigt die Zahl der
Online-Bestellungen und Paketzustellungen rapide an - ebenso wie die Anfragen
und Beschwerden bei Verbraucherorganisationen. Doch wer trägt die
Verantwortung, wenn ein Paket beschädigt wird oder verloren geht? Ist es
zulässig, dass Zusteller Pakete einfach vor der Tür abstellen? Und
muss Ware, die nicht passt, in der Originalverpackung zurückgeschickt
werden? Maria Semrad, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ)
des Vereins für Konsumenteninformation, beantwortet die wichtigsten Fragen
zu diesen Themen.
Wer haftet für Transportschäden oder Verlust einer bestellten
Ware?
Grundsätzlich
haftet das Unternehmen, bei dem die Bestellung aufgegeben wurde. Wurde jedoch
auf eigenen Wunsch ein anderer Lieferdienst beauftragt, können sich
Verbraucher bei Verlust oder Beschädigung des Pakets mit ihren
Schadenersatzansprüchen direkt an den gewählten Zustelldienst wenden.
Dürfen Zusteller das Paket auf die Terrasse oder vor die Tür
stellen?
Das passiert in der
Praxis häufig, ist jedoch nicht erlaubt. Geht ein solches Paket verloren oder
wird beschädigt, haftet der Versender. Eine zuverlässigere Option ist
die Zustellung durch die Post, da diese verpflichtet ist, an eine Abgabestelle
zu liefern. Vorsicht ist jedoch bei der Erteilung von Abstellgenehmigungen
geboten: In diesem Fall geht das Risiko auf die Empfänger über,
sobald das Paket an der vereinbarten Stelle abgelegt wird.
Wer trägt die Kosten für das Rückporto?
Wenn Konsumenten ihr
Rücktrittsrecht bei online bestellter Ware ausüben, sind sie
grundsätzlich verpflichtet, die Rücksendekosten zu übernehmen.
Häufig übernehmen Unternehmen diese Kosten jedoch freiwillig. Anders
verhält es sich im Gewährleistungsfall, also wenn die Ware
beschädigt ist oder nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist: In diesem
Fall ist der Händler verpflichtet, die Kosten der Rücksendung zu
übernehmen.
Muss eine Ware „originalverpackt“ zurückgeschickt werden?
Nein. Die Ware muss
aber so zurückgeschickt werden, dass sie unversehrt beim Unternehmen
ankommt.
Wer kann bei Reklamationen Hilfestellung geben?
Bei einem Problem mit
einem Händler im EU-Ausland kann man sich an das Europäische
Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich wenden (www.europakonsument.at).
Wenn es sich um einen Händler aus Österreich handelt, kann man sich
an die nationale Beratung des VKI wenden (www.vki.at).
Bei Problemen mit einem Zustelldienst dient die Postschlichtungsstelle bei der
Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) als Ansprechpartner.
SERVICE: Weitere Informationen gibt es auf www.europakonsument.at/paketzustellung.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1) Wie viele Reklamationen/Beschwerden gab es nach Ihren Informationen als zuständiger Konsumentenschutzminister bzw. nach Informationen des BMSGPK bei der RUNDFUNK UND TELEKOM-REGULIERUNGS-GMBH (RTR) wegen Paket- und Briefzustellungen im laufenden Jahr 2024?
2) Wie viele Reklamationen/Beschwerden gab es nach Ihren Informationen als zuständiger Konsumentenschutzminister bzw. nach Informationen des BMSGPK bei der RUNDFUNK UND TELEKOM-REGULIERUNGS-GMBH (RTR) wegen Paket- und Briefzustellungen in den Jahren 2020 bis 2023?
3) Sind Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister bzw. ist das BMSGPK in Kontakt mit der RTR bzw, der Post AG betreffend der Beschwerden/Reklamationen bei der RUNDFUNK UND TELEKOM-REGULIERUNGS-GMBH (RTR) wegen Reklamationen/Beschwerden im Zusammenhang mit Paket- und Briefzustellungen?
4) Welche Verbesserungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit den Reklamationen/Beschwerden wegen Paket- und Briefzustellungen sehen Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister bzw. sieht das BMSGPK bei den Post- und Paketdienstleistern?