3025/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.07.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christoph Steiner
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage zu Anfrage 1178/J „Hilferuf aus der Tourismusbranche: Trinkgeld, Zweitwohnsitze, Betriebsübergaben und Fachkräftemangel“
Die Anfragebeantwortung 1243/AB des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus vom 25. Juni 2025 zur Anfrage 1178/J „Hilferuf aus der Tourismusbranche: Trinkgeld, Zweitwohnsitze, Betriebsübergaben und Fachkräftemangel“[1] lässt Fragen zur Zusammenarbeit des BMWET mit dem BMI in Bezug auf eine mögliche Reform des Meldewesens mit Verweis darauf, „diese Fragen betreffen keinen federführenden Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus und stellen daher keinen dem Interpellationsrecht unterliegenden Gegenstand der Vollziehung des Ressorts dar“ offen.[2]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Ziehen Sie eine Reform des Meldewesens in Betracht, um der Problematik der Zweitwohnsitze in touristischen Regionen gezielt entgegenzuwirken?
a. Falls ja, wie lauten diese Konzepte?
2. Gibt es Überlegungen, einen Zweiwohnsitz zukünftig genauer zu definieren als Ferienwohnsitz oder Wohnsitz für Studienzwecke?
a. Falls ja, was würden sie damit bezweck wollen?
3. Gibt es Überlegungen, eine genauere Definition des Lebensmittelpunktes bei Hauptwohnsitzen in Betracht zu ziehen?
a. Falls ja, welche Überlegungen werden diesbezüglich angestellt?
4. Gibt es bezüglich der Zweitwohnsitz-Problematik bereits Abstimmungen oder Evaluierungen mit anderen Ressorts innerhalb der Regierung?
a. Falls ja, in welchem Stadium?