3041/J XXVIII. GP

Eingelangt am 16.07.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Rechnungshof prüft Ministerien zu Nebentätigkeiten von Bediensteten

 

 

Im Bericht des Rechnungshofs mit dem Titel „Nebentätigkeiten und Neben-beschäftigungen“ (Reihe BUND 2025/19) ist unter der Überschrift „Prüfungsablauf und -gegenstand“ zu lesen:

 

„Der RH überprüfte von Juli 2023 bis Jänner 2024 die Gebarung hinsichtlich Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen der Bediensteten des Bundes-ministeriums für Finanzen (in der Folge: Finanzministerium), des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (in der Folge: Klimaschutzministerium), des Bundes-ministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (in der Folge: Beamtenministerium), des Landes Burgenland sowie des Landes Ober-österreich. Die Auswahl der überprüften Stellen erfolgte risikobasiert: So war dem RH aus Vorprüfungen bekannt, dass im Finanzministerium, im Klimaschutzministerium und im Land Burgenland Nebentätigkeiten eine bedeutsame Rolle im Personalvollzug spielten. Das Beamtenministerium wurde u.a. aufgrund seiner zentralen Verantwortung für das Personalmanagement des Bundes ausgewählt, die auch die Zuständigkeit für legistische Angelegenheiten des Dienstrechts umfasste. Im Land Oberösterreich bestand eine vom Bund abweichende Regelung der Nebenbeschäftigung. Dies war ein weiterer zentraler Aspekt, den der RH in seine Gebarungsüberprüfung vergleichend miteinbezog.“ [1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wurde das Ressort im Zeitraum Juli 2023 bis Jänner 2024 im Rahmen der Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof im Hinblick auf Nebentätigkeiten seiner Bediensteten geprüft?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2.    Wurde das Ressort in der Vergangenheit (seit 2015) vom Rechnungshof im Hinblick auf Nebentätigkeiten seiner Bediensteten überprüft?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3.    Liegen Ihnen Informationen vor, ob eine derartige Prüfung durch den Rechnungshof in Zukunft geplant ist?

4.    Gibt es interne Evaluierungen oder Erhebungen zur Anzahl, Art und Genehmigung von Nebentätigkeiten?

5.    Wie viele Nebentätigkeiten wurden in den Jahren 2022 bis 2024 von Bediensteten Ihres Ressorts gemeldet?

a.    Wie viele davon wurden genehmigt, untersagt oder nicht weiterverfolgt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

6.    Welche internen Vorgaben bzw. Richtlinien bestehen in Ihrem Ressort zur Handhabung von Nebentätigkeiten?

7.    Welche Stelle(n) (Referat/Abteilung/Gruppe/Sektion) sind in Ihrem Ressort für die Prüfung der Zulässigkeit und die Genehmigung von Nebentätigkeiten zuständig?

8.    Gibt es standardisierte Verfahren oder Formulare für Meldung und Genehmigung?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, wie ist dann die Vorgangsweise?

9.    Welche Tätigkeiten wurden im Rahmen der Nebentätigkeiten ausgeübt?

10. Welche konkreten Aufgaben umfassten die gemeldeten Nebentätigkeiten?

11. In welchen Bereichen oder Funktionen wurden Nebentätigkeiten ausgeübt?

12. Welche Arten von Nebentätigkeiten wurden von den Bediensteten ausgeübt (z. B. Vortragstätigkeit, Gutachtertätigkeit, etc.)?

13. Wie viele Stunden pro Monat entfallen/entfielen auf Nebentätigkeiten?

14. In wie vielen Fällen wurden Nebentätigkeiten in den Jahren 2022 bis 2024 vergütet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

15. Welche Gesamtsumme wurde für vergütete Nebentätigkeiten an Bedienstete ausbezahlt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

16. Wie erfolgt die Kontrolle, ob die Abgeltung im Einklang mit den geltenden Vorschriften steht?



[1]    https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2025_19_Nebentaetigkeiten_ Nebenbeschaeftigungen.pdf, S. 21