3045/J XXVIII. GP

Eingelangt am 16.07.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend Rechnungshof prüft Ministerien zu Nebentätigkeiten von Bediensteten

 

 

Im Bericht des Rechnungshofs mit dem Titel „Nebentätigkeiten und Neben-beschäftigungen“ (Reihe BUND 2025/19) ist unter der Überschrift „Prüfungsablauf und -gegenstand“ zu lesen:

 

„Der RH überprüfte von Juli 2023 bis Jänner 2024 die Gebarung hinsichtlich Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen der Bediensteten des Bundes-ministeriums für Finanzen (in der Folge: Finanzministerium), des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (in der Folge: Klimaschutzministerium), des Bundes-ministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (in der Folge: Beamtenministerium), des Landes Burgenland sowie des Landes Ober-österreich. Die Auswahl der überprüften Stellen erfolgte risikobasiert: So war dem RH aus Vorprüfungen bekannt, dass im Finanzministerium, im Klimaschutzministerium und im Land Burgenland Nebentätigkeiten eine bedeutsame Rolle im Personalvollzug spielten. Das Beamtenministerium wurde u.a. aufgrund seiner zentralen Verantwortung für das Personalmanagement des Bundes ausgewählt, die auch die Zuständigkeit für legistische Angelegenheiten des Dienstrechts umfasste. Im Land Oberösterreich bestand eine vom Bund abweichende Regelung der Nebenbeschäftigung. Dies war ein weiterer zentraler Aspekt, den der RH in seine Gebarungsüberprüfung vergleichend miteinbezog.“ [1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Nebentätigkeiten wurden im Prüfzeitraum (Juli 2023 bis Jänner 2024) gemeldet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

a.    Wie viele davon wurden genehmigt, untersagt oder nicht weiterverfolgt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

2.    Welche Stelle(n) sind in Ihrem Ressort für die Prüfung der Zulässigkeit und die Genehmigung von Nebentätigkeiten zuständig?

3.    Gibt es standardisierte Verfahren oder Formulare für Meldung und Genehmigung?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, wie ist dann die Vorgangsweise?

4.    In wie vielen Fällen wurden Nebentätigkeiten im Prüfzeitraum vergütet?

a.    Welche Gesamtsumme wurde für vergütete Nebenbeschäftigungen an Bedienstete ausbezahlt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

5.    Wie erfolgt die Kontrolle, ob die Abgeltung im Einklang mit den geltenden Vorschriften steht?

6.    Welche Aufgaben wurden im Rahmen der Nebentätigkeiten wahrgenommen?

7.    Wie viele Stunden pro Monat entfallen/entfielen auf Nebentätigkeiten?

8.    Welche der Empfehlungen des Rechnungshofs wurden bereits umgesetzt?

9.    Wie bewertet Ihr Ressort die Ergebnisse der Rechnungshofprüfung hinsichtlich Nebentätigkeiten der Bediensteten?

10. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Abschluss der Prüfung gesetzt, um etwaige vom RH aufgezeigte Mängel oder Verbesserungspotenziale umzusetzen?



[1]    https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2025_19_Nebentaetigkeiten_ Nebenbeschaeftigungen.pdf, S. 21