3046/J XXVIII. GP
Eingelangt am 17.07.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Nutzungszwang von ID Austria
Die Einführung der ID Austria wird von der Bundesregierung als Paradebeispiel moderner Digitalisierung propagiert. Doch je gründlicher man in die Bevölkerung hineinhorcht, desto deutlicher treten massive Fehlentwicklungen und Kritik zutage. Datenschützer sehen in der ID Austria ein großes Sicherheits- und Demokratierisiko, weil die Speicherung der Daten nicht zeitlich begrenzt ist und diese damit beispiels-weise auch für zukünftige Regierungen zugänglich sind. Auch die Gefahr von Hackerangriffen wird von Datenschützern mit Blick auf die ID Austria immer wieder ins Feld geführt.
Besonders Landwirte, die ohnehin tagtäglich enorme Herausforderungen schultern müssen, werden nun zusätzlich mit dem staatlichen Zwang zur Nutzung eines komplexen digitalen Identitätssystems belastet, wenn sie in den Genuss von Förderungen kommen wollen. Wer diese digitale Hürde nicht nehmen kann oder will, riskiert faktisch nicht nur den Ausschluss von wesentlichen Verwaltungs- und Förderungsleistungen, sondern sogar den wirtschaftlichen Niedergang sowie den Verlust der Lebensgrundlage.
Diese Tatsachen stehen im eklatanten Widerspruch zu den Aussagen der nunmehrigen Bundesministerin für Europa, Integration und Familie und damaligen Staatssekretärin im Bundeskanzleramt, Claudia Plakolm, in der Nationalratssitzung vom 12. Juni 2024. In der Beantwortung eines Dringlichen Antrags zum Thema „Recht auf analoges Leben“ versicherte Plakolm sinngemäß, dass es immer einen analogen und einen digitalen Weg brauche und deshalb alle Verwaltungswege, insbesondere der Zugang zu Förderungen, auch analog zugänglich sein werden.[1]
Der derzeitige Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Alexander Pröll, verkündete in der Sendung „BLICKWECHSEL. Das Nachrichtenmagazin“ auf Servus TV vom 27. Juni 2025, dass es bis 2029 keinen Nutzungszwang für die ID Austria geben werde. Auch hier besteht ein klarer Widerspruch zwischen den Aussagen des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt und der Lebensrealität der österreichischen Landwirte.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Fühlen Sie sich als Bundesminister an die genannten Versicherungen der ehemaligen sowie des aktuellen Staatssekretärs im Bundeskanzleramt gebunden?
a. Falls ja, warum sind ausgewählte Förderanträge für Landwirte dann nur über ID Austria zugänglich?
b. Falls nein, warum nicht?
2. Welche behördlichen Verwaltungsleistungen Ihres Ressorts und der nach-geordneten Dienststellen sind derzeit verpflichtend ausschließlich über ID Austria abzuwickeln?
3. Welche konkreten Auswirkungen hat die ID Austria auf landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu Fördermitteln und Genehmigungsverfahren?
4. Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen landwirtschaftlichen Betrieben durch technische Schwierigkeiten im Umgang mit ID Austria Nachteile entstanden sind, etwa durch Verzögerungen bei der Bearbeitung von Förderanträgen?
5. Wurden oder werden Maßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass insbesondere ältere oder technisch weniger versierte Landwirte nicht von behördlichen Leistungen ausgeschlossen werden?
a. Falls ja, welche?
b. Falls nein, warum nicht?
6. Gibt es eine zentrale Anlaufstelle für Landwirte zur Unterstützung bei technischen und datenschutzrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit ID Austria?
a. Falls ja, wie viele Unterstützungsansuchen wurden dort in der laufenden Gesetzgebungsperiode bereits verzeichnet?
b. Falls nein, warum nicht?
7. Sind für landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten mit unzureichender Internet-versorgung Ausnahmeregelungen oder alternative Verfahren geplant?
8. Welche finanziellen Mittel stellt Ihr Ressort für Informations- oder Schulungs-maßnahmen zur Nutzung der ID Austria für Landwirte bereit?
9. Sieht Ihr Ressort Risiken, dass kleinere landwirtschaftliche Betriebe durch die verpflichtende Nutzung der ID Austria organisatorisch überfordert werden könnten?
10. Ist geplant, die verpflichtende Nutzung von ID Austria für landwirtschaftliche Verwaltungsverfahren zu evaluieren, insbesondere hinsichtlich Praktikabilität, Datenschutz und Akzeptanz?
a. Falls ja, wann und auf welche Art?
b. Falls nein, warum nicht?
11. Welche Ministerien, Behörden und Dienststellen haben Zugriff auf die von Landwirten im Rahmen von Förderanträgen via ID Austria übermittelten Daten?
12. Werden die von Landwirten im Rahmen von Förderanträgen via ID Austria übermittelten Daten an private Unternehmen oder EU-Institutionen weiter-gegeben?
a. Wenn ja, an welche?
13. Wie lange werden die via ID Austria an Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen übermittelten Daten gespeichert?
14. Wo werden die via ID Austria an Ihr Ressort und die nachgeordneten Dienststellen übermittelten Daten gespeichert?