3064/J XXVIII. GP

Eingelangt am 17.07.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend illegaler Waffenbesitz beim Tatverdächtigen der tödlichen Schussattacke in Traiskirchen

BEGRÜNDUNG

 

Am 14. Juli 2025 erschoss mutmaßlich ein 66-jähriger Häftling während eines Haftfreigangs in Traiskirchen einen Mann, verletzte eine junge Frau schwer und beging anschließend Suizid. Zum Tatverdächtigen bestand laut Medienberichten seit 1985 ein aufrechtes behördliches Waffenverbot und er befand sich zum Tatzeitpunkt regulär auf Ausgang aus der Justizanstalt Wiener Neustadt. Die Tat wurde mit einer Schrotflinte verübt, die sich offenbar in seinem persönlichen Besitz befunden haben soll.

Der Fall wirft schwerwiegende Fragen zur Praxis des Waffenverbotsvollzugs, zu Kontrollmechanismen und zur Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes auf.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    War den dem Innenministerium unterstellten Sicherheitsbehörden vor der Tat bekannt, dass gegen den Tatverdächtigen ein aufrechtes Waffenverbot besteht?

a)    Wurde diese Information mit den Justizbehörden geteilt?

2)    Wurde im konkreten Fall jemals überprüft, ob der Tatverdächtige trotz Waffenverbots über eine Schusswaffe verfügt?

a)    Wenn ja, wann, durch welche Behörde und mit welchem Ergebnis?

b)    Wenn nein, warum nicht?

3)    Woher stammte die vom Tatverdächtigen verwendete Schrotflinte nach bisherigem Ermittlungsstand?

4)    War diese Waffe oder eine andere Waffe der Kategorie C jemals legal auf den Tatverdächtigen registriert?

5)    Liegt ein begründeter Verdacht vor, dass der Tatverdächtige die Waffe illegal erworben oder illegal aufbewahrt hat?

6)    Gab es Hinweise im Vorfeld (z. B. durch Angehörige oder Justizwache), dass der Tatverdächtige Zugang zu einer Waffe hatte?

7)    Wie wird bei Personen mit aufrechtem Waffenverbot sichergestellt, dass sie tatsächlich keine Waffen besitzen oder neu erwerben?

8)    Bei wie vielen der aktuell in Österreich geltenden Waffenverbote wurde in den letzten fünf Jahren überprüft, dass kein Waffenbesitz besteht? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)

a)    Wie viele Verstöße gegen aufrechte Waffenverbote wurden dabei festgestellt?

9)    Wie viele Waffen wurden im selben Zeitraum bei Hausdurchsuchungen oder anlässlich von Freigangskontrollen sichergestellt, obwohl ein Waffenverbot bestand?

10) Plant das BMI verschärfte Kontrollen oder gesetzliche Nachschärfungen, um die Wirksamkeit bestehender Waffenverbote sicherzustellen?

11) Welche Maßnahmen setzt das BMI derzeit konkret gegen illegalen Waffenbesitz in Österreich?

12) Wie schätzt das BMI das Ausmaß illegaler Waffen in Privathaushalten derzeit ein? Gibt es eine valide Schätzung oder Datengrundlage?

13) Plant das BMI – ähnlich wie in früheren Jahren – eine gezielte Rückgabeaktion oder Amnestie für illegal besessene Schusswaffen?

a)    Wenn nein, warum nicht?

b)    Wenn ja, in welchem Zeitraum und mit welcher konkreten Zielsetzung?

14) Gibt es einen strukturierten Informationsaustausch zwischen dem BMI und dem BMJ, der sicherstellt,

a)    dass bestehende Waffenverbote im Rahmen von Haftfreigängen bekannt sind,

b)    und dass allfällige Hinweise auf Verletzungen von Waffenverboten in die Risikobewertung bei Haftlockerungen einfließen?

15) Wenn es einen Informationsaustausch nach Frage 14 gibt, wie ist dieser organisiert und dokumentiert, und wenn nein, warum nicht?