3067/J XXVIII. GP
Eingelangt am 17.07.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Ist eine Abschwächung der Kriterien zur nachhaltigen Lebensmittelbeschaffung geplant?
Am 9. Juli 2025 langten die Beantwortungen aller Minister:innen zur Anfrage „Bio und Tierwohl in der öffentlichen Beschaffung – wie sieht es aus mit den Zielen 2025?“ ein. Es zeigte sich, dass es in einigen Ministerien zwar Fortschritte bzgl. des Monitorings und auch des Erreichens der Bio-Quote gab, jedoch weiterhin zahlreiche sehr relevante Ministerien wie etwa das BMJ oder das BMLV entweder ihren Bio-Anteil an der Lebensmittelbeschaffung nicht beziffern können, oder wirklich deutlich (BMLV: 4%) hinter dem vereinbarten Ziel eines Bio-Anteils von 30% ab 2025 zurückbleiben.
Hinsichtlich Tierwohl ist die Lage noch enttäuschender: Kein einziges Ministerium kann sagen, wie hoch der Tierwohlanteil bei der Fleisch- und Wurstbeschaffung ist. Nur sehr vereinzelt gibt es Angaben zum Bio-Anteil beim Fleischwareneinkauf.
Wirklich alarmierend ist jedoch, dass offenbar geplant ist, aufgrund des Nicht-Vorhandenseins von Daten zu Bio und Tierwohl, nun die Kriterien zu ändern. Das legen die Beantwortungen von BMF, BMJ, BMI, BMIMI, und BMWKMS nahe, die alle davon sprechen, dass ein Fachausschuss derzeit daran arbeite, die Kriterien im Lebensmittelbereich insbesondere im Hinblick auf Anwendbarkeit und Nachweisführung zu überarbeiten.
Im Aktionsplan nachhaltige Beschaffung[1] sind folgende Mindestanteile verankert:
· Für Lebensmittel aus biologischer Erzeugung ab 2023 mindestens 25% des monetären Werts im Kalenderjahr, ab 2025 mindestens 30% und ab 2030 mindestens 55%;
· Eine Tierwohl-Mindestquote bei Schweinefleisch inkl. Wurstwaren ab 2021 von mindestens 5% des monetären Werts im Kalenderjahr, ab 2023 mindestens 25%, ab 2025 mindestens 50% und ab 2030 zu 100%;
· GVO-freie Fütterung bei Rind- und Schweinefleisch ab 2021 mindestens 5% des monetären Werts im Kalenderjahr, ab 2023 mindestens 40% und ab 2025 zu 100%.
In der Tageszeitung „der Standard“ vom 12. Juli verweist das BMLUK darauf, dass es „Ziel des Fachausschusses“ sei, „die Nabe-Kriterien zu vereinfachen und klarer zu formulieren, um ihre praktische Umsetzung zu erleichtern. Damit sollen insbesondere Küchenpersonal sowie Einkäuferinnen und Einkäufer dabei unterstützt werden, die Vorgaben besser zu verstehen und anzuwenden. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Kriterien nachvollziehbar und überprüfbar sind."[2]
Diese Aussage lässt die Alarmlocken schrillen: Sollen, anstelle sich für Warenwirtschaftssysteme mit automatisierter Auswertbarkeit und eine ambitionierte Umsetzung einzusetzen, nun die Kriterien zur nachhaltigen Beschaffung im Lebensmittelbereich abgeschwächt werden?
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Welche Ministerien und sonstigen Stakeholder sind im Fachausschuss, der sich derzeit mit der Evaluierung und Überarbeitung der Kriterien zur nachhaltigen Beschaffung im Lebensmittelbereich beschäftigt, vertreten?
2) Wann und von wem wurde dieser Fachausschuss eingesetzt?
3) Wie oft und wann hat dieser Fachausschuss bereits getagt und in welcher Regelmäßigkeit sollen hier weitere Sitzungen stattfinden?
4) Was wurde in den bisherigen Sitzungen dieses Fachausschusses bereits evaluiert oder überarbeitet bzw zur Evaluierung oder Überarbeitung in Betracht gezogen?
5) Bis wann sollen diese Evaluierung und Überarbeitung abgeschlossen sein?
6) Aus welchem Grund und in welchem Ausmaß müssen Kriterien verändert werden, um das Monitoring zu verbessern?
7) Aufgrund wessen und welcher Rückmeldungen werden welche Kriterien einer Evaluierung unterzogen?
a. Ist die Bundesbeschaffungsgesellschaft hierbei einbezogen oder finden eigene Gesprächsrunden mit der Bundesbeschaffungsgesellschaft idS statt?
8) Wird derzeit überlegt die Kriterien zur nachhaltigen Beschaffung im Lebensmittelbereich[3], die die Tierhaltung betreffen, im Fachausschuss abzuändern?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, welche Kriterien und in welcher Form?
c. Falls eine Streichung überlegt wird, mit welcher Begründung?
d. Falls eine Änderung überlegt wird, in welche Richtung gehend?
e. Wird hierfür die AMA-Tierhaltungsstandards TW100 oder TW60 abgezielt?
f. Wird ein Umstieg auf 100%-igen Einkauf von Bio-Produkten in Betracht gezogen, was alle Zielquoten iS Tierhaltung erfüllen würde?
9) Wird derzeit überlegt die Kriterien zur nachhaltigen Beschaffung im Lebensmittelbereich[4], die Bio-Produkte betreffen, im Fachausschuss abzuändern?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, welche Kriterien und in welcher Form?
c. Falls eine Streichung überlegt wird, mit welcher Begründung?
d. Falls eine Änderung überlegt wird, in welche Richtung gehend?
10) Soll der Aktionsplan nachhaltige öffentliche Beschaffung neu aufgelegt oder überarbeitet werden?
11) Wer ist schlussendlich über eine etwaige Änderung der Kriterien im Aktionsplan nachhaltige Beschaffung entscheidungsberechtigt?
12) Was verstehen Sie unter nachvollziehbaren und überprüfbaren Kriterien?
a. Welche Kriterien sehen Sie als notwendig zu vereinfachen und/oder klarer zu formulieren, um ihre praktische Umsetzung zu erleichtern?
13) Sollte überlegt werden, derzeit bestehende Kriterien abzuändern oder zu streichen, ersuchen wir um Angabe:
a. Wie diese Überlegung begründet wird
b. Welche Branchenverbände sind hier involviert?
c. Welche Stakeholder sind hier eingebunden?
d. Wie Sie sich als sowohl für Landwirtschaft als auch für Umwelt zuständiger Minister (bzw. in Ihrer Vertretung Mitarbeiter:innen Ihres Hauses) bisher dazu verhalten haben.
e. Wie Sie den Bio-Bäuer:innen und den sich um Tierwohl bemühenden Betrieben erklären, dass der Bund, statt sich um die Umsetzung der Kriterien für die nachhaltige Beschaffung zu bemühen, stattdessen die Kriterien abschwächt und die Bäuer:innen damit in ihren Bemühungen um eine ökologische und tiergerechte Landwirtschaft im Stich lässt.
[1] https://www.nabe.gv.at/wp-content/uploads/2021/06/6_Lebensmittel-und-Verpflegungsdienstleistungen_naBe-Kriterien-1.pdf
[2] https://www.derstandard.at/story/3000000279090/laesst-die-oeffentliche-hand-bei-bio-und-tierwohl-aus
[3] https://www.nabe.gv.at/wp-content/uploads/2021/06/6_Lebensmittel-und-Verpflegungsdienstleistungen_naBe-Kriterien-1.pdf
[4] https://www.nabe.gv.at/wp-content/uploads/2021/06/6_Lebensmittel-und-Verpflegungsdienstleistungen_naBe-Kriterien-1.pdf