3068/J XXVIII. GP
Eingelangt am 17.07.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Alma Zadic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2024/1069)
Einschüchterungsklagen, sogenannte „SLAPP-Klagen“ („Strategic Lawsuits Against Public Participation“), sind ein Mittel, mit dem Unternehmen und Behörden die kritische Öffentlichkeit mit rechtlichen Mitteln zum Schweigen bringen wollen. Das ist brandgefährlich, denn unsere Demokratie braucht kritische Medien, engagierte Aktivist:innen sowie Whistleblower:innen, die Missstände aufzeigen.
Aus diesem Grund hat der Europäische Gesetzgeber letztes Jahr die Richtlinie (EU) 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) verabschiedet.[1] Die Richtlinie ist bis zum 7. Mai 2026 umzusetzen. Bisher sind öffentlich keine Informationen über die Umsetzung verfügbar.
In einem offenen Brief haben sich daher am 17. Juli 2025 zahlreiche NGOS und Verbände an die Bundesregierung gewandt und eine wirksame und umfassende Umsetzung des Schutzes vor SLAPP-Klagen eingemahnt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Welche Änderungen im Bereich des Verfahrensrechts sind bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1069 (im Folgenden „SLAPP-Richtlinie“ genannt) für die beschleunigte Behandlung von Anträgen gem. Artikel 7 der Richtlinie vorgesehen?
2) Wie ist geplant, die Unterstützungsmaßnahmen gem. Art. 9 der „SLAPP-Richtlinie“ im Verfahrensrecht umzusetzen?
3) Wie ist geplant, das Institut der Sicherheit gem. Art. 10 der „SLAPP-Richtlinie“ im Verfahrensrecht umzusetzen?
4) Welche gesetzlichen Änderungen sind zur Umsetzung von Art. 11 der „SLAPP-Richtlinie“ („frühzeitige Abweisung“) geplant?
5) Welche gesetzlichen Änderungen sind zur Umsetzung von Art. 12 der „SLAPP-Richtlinie“ (Beweislast, Substanziierung von Klagen) geplant?
6) Welche Abhilfemaßnahmen gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren sind gemäß Kapitel IV der „SLAPP-Richtlinie“ geplant?
7) Welche Maßnahmen sind zum Schutz vor Urteilen aus Drittländern gemäß Kapitel V der „SLAPP-Richtlinie“ geplant?
8) Wird es bei SLAPP-Klagen ohne grenzüberschreitenden Bezug dasselbe Schutzniveau wie für grenzüberschreitende Fälle geben?
a. Falls nein: Warum nicht?
9) Ist im Zuge der Umsetzung der „SLAPP-Richtlinie“ auch ein Schutz vor missbräuchlichen Privatanklagen im Strafverfahren vorgesehen?
10) Sind im Zuge der Umsetzung der „SLAPP-Richtlinie“ Änderungen im Strafprozessrecht geplant? Wenn ja, welche?
11) Welche Änderungen sind in Umsetzung der „SLAPP-Richtlinie“ im Bereich der Verfahrenshilfe und Prozessbegleitung geplant?
12) Wird es vollen Kostenersatz für von SLAPP-Klagen betroffene beklagte Parteien geben?
13) Wird es eine Beistandsmöglichkeit im Verfahren für NGOs oder Interessenvertretungen zur unterstützenden Mitwirkung im Verfahren geben?
14) Bis wann werden Sie einen Ministerialentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1069 (im Folgenden „SLAPP-Richtlinie“ genannt) in Begutachtung schicken?
15) Wann werden Sie dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der „SLAPP-Richtlinie“ unterbreiten?
16) Haben Sie der Europäischen Kommission einen zeitlichen Fahrplan zur Umsetzung der „SLAPP-Richtlinie“ eingemeldet?
a. Wenn ja, bitte um Anführung der geplanten Umsetzungsschritte samt Datum.
17) Wie stellen Sie die ausreichende Einbindung der Zivilgesellschaft, insbesondere jener Organisationen, die sich am 17. Juli 2025 mit einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt haben, bei der Vorbereitung der nationalen Umsetzung der „SLAPP-Richtlinie“ sicher?
18) Welche Behörden, Organisationen und Verbände sind oder waren bei der Ausarbeitung der nationalen Umsetzung der „SLAPP-Richtlinie“ eingebunden?
19) Befindet sich bereits ein Gesetzesentwurf zur Umsetzung der „SLAPP-Richtlinie“ in der politischen Koordinierung?
20) Welche sonstigen Vorbereitungshandlungen werden in Ihrem Ressortbereich in Vorbereitung auf das Inkrafttreten der „SLAPP-Richtlinie“ gesetzt?
21) Verfügen Sie über Zahlen, wie viele offensichtlich unbegründete Klagen oder missbräuchliche Verfahren (SLAPP-Klagen) entsprechend der Richtlinien-Definition es in Österreich in den letzten Jahren gegeben hat?