3083/J XXVIII. GP
Eingelangt am 18.07.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christoph Steiner
an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
betreffend Förderungen des Österreichischen Filminstituts
Das Österreichische Filminstitut (ÖFI) fördert gemäß § 2 des Filmförderungsgesetzes die Herstellung, Verbreitung und Vermarktung österreichischer Filme. Neben der wirtschaftlichen Unterstützung verfolgt es dabei auch Ziele wie ökologische Nachhaltigkeit sowie die Förderung der Chancengleichheit aller Geschlechter.[1]
Zur Durchführung seiner Aufgaben stehen dem Filminstitut finanzielle Zuwendungen des Bundes gemäß dem jährlichen Bundesfinanzgesetz, Rückflüsse aus gewährten Förderungsdarlehen und bedingt rückzahlbaren Zuschüssen sowie sonstige Rückzahlungen, Zuwendungen und Erträge zur Verfügung.
Förderungen gewährt das Filminstitut durch bedingt rückzahlbare bzw. nicht rückzahlbare Zuschüsse. § 10 Abs. 3 des Filmförderungsgesetzes bestimmt hierzu: „Gefördert werden können nur Filme mit kulturellem Inhalt.“1
Um den kulturellen Inhalt der geförderten Produktionen zu erkennen, bedarf es manchmal besonders viel Fantasie. So wurde neulich der Film „Mädchen Mädchen“ herausgebracht. Der Film handelt von den drei Freundinnen Inken, Vicky und Lena, die endlich ihren ersten Orgasmus erleben wollen. „Auch Vicky will endlich kommen, holt sich anstelle eines Orgasmus aber erstmal einen Vaginalpilz“[2], heißt es in der Filmbeschreibung des ÖFI. Die Herstellungsförderung betrug 2,5 Mio. Euro. Dies waren 35 Prozent der gesamten Herstellungskosten.2
Förderwerber können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Für natürliche Personen ist der Besitzt der österreichischen Staatsbürgerschaft Voraussetzung. Ist dies nicht der Fall, reicht ein ständiger Wohnsitz in Österreich. Auch ausländische Filme können gefördert werden, wenn es sich hierbei um eine Minderheitsbeteiligung von unter zehn Prozent handelt.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Mitarbeiter umfasst das Österreichische Filminstitut?
a. Welche Personalkosten fallen hierfür an? (Bitte um Aufschlüsselung)
b. Welche Bezüge bezieht die Leitung des ÖFI?
2. Wie hoch waren die jährlichen Zuwendungen an das ÖFI in der XXVII. Gesetzgebungsperiode? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
3. In welcher Höhe sind die Zuwendungen für ÖFI 2025/26 budgetiert?
4. Mit welchen Vereinen hat das ÖFI Arbeitsverhältnisse/ Dienst-verträge/Kooperationen?
5. Wie hat sich die Mitgliederanzahl der Aufsichtsräte in der XXVII. Gesetzgebungsperiode entwickelt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
6. Was versteht Ihr Ressort unter „alle Geschlechter“?
7. Wie definiert das ÖFI den Begriff „kultureller Inhalt" gemäß § 10 Abs. 3 des Filmförderungsgesetzes und welche spezifischen Kriterien werden dabei herangezogen?
8. Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden beim ÖFI umgesetzt?
9. Finden externe Audits/Überprüfungen der Tätigkeit des ÖFI statt?
10. Welchen kulturellen Inhalt sieht die Bundesregierung im Film „Mädchen Mädchen“ abgebildet?
11. Wie lange muss eine Person einen Wohnsitz im Inland haben, um die Voraussetzung für die Förderung zu erfüllen?
12. Wie viele Projekte hat das ÖFI in der XXVII. Gesetzgebungsperiode unterstützt?
a. In wie vielen Fällen waren die Förderwerber natürliche Personen?
b. In wie vielen Fällen besaßen die natürlichen Personen die österreichische Staatsbürgerschaft?
c. In wie vielen Fällen waren die Förderwerber juristische Personen?
13. Wie viele österreichisch-ausländische Koproduktionen gab es in der XXVII. Gesetzgebungsperiode? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
14. Wie viele der geförderten Filmprojekte in der XXVII. Gesetzgebungsperiode wurden überwiegend in Österreich gedreht?