3086/J XXVIII. GP
Eingelangt am 21.07.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Gernot Darmann
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Ermittlungen gegen einen mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestraften afghanischen Asylwerber wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer Minderjährigen in Oberösterreich
Laut aktuellen Medienberichten steht ein 34-jähriger afghanischer Asylwerber im Verdacht, in der Nacht auf den 23. Juni 2025 bei einer Sonnwendfeier im Bezirk Kirchdorf in Oberösterreich eine 17-jährige Jugendliche vergewaltigt zu haben. Der Beschuldigte soll laut Medien bereits mehrfach einschlägig vorbestraft sein, sich jedoch weiterhin als Asylwerber in Österreich aufgehalten haben. Er wurde noch in der Tatnacht festgenommen und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.[1] 1
Derartige Fälle werfen einmal mehr Fragen hinsichtlich schwerwiegender Fehler in der Sicherheitspolitik, bezüglich des Aufenthaltsstatus straffällig gewordener Asylwerber sowie der behördlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auf. Es ist insbesondere unverständlich, warum mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestrafte Drittstaats-angehörige trotz klarer Gefährdungspotenziale weiterhin in Österreich verbleiben und offenkundig weitere schwere Straftaten begehen können.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Seit wann befindet sich der tatverdächtige afghanische Staatsangehörige in Österreich?
a. Mit welchem Aufenthaltsstatus hält sich der Tatverdächtige derzeit in Österreich auf?
2. Welche konkreten Vorstrafen bestehen gegen den Tatverdächtigen in Österreich?
a. Wie viele dieser Vorstrafen betreffen Sexualdelikte?
b. In welchen Jahren erfolgten die jeweiligen Verurteilungen?
c. Welche Strafmaße wurden in diesen Fällen ausgesprochen?
d. In welchen Justizanstalten wurde der Tatverdächtige inhaftiert?
e. Wurde gegen den Tatverdächtigen jemals ein aufenthaltsbeendendes Verfahren (z. B. Rückkehrentscheidung, Ausweisung) eingeleitet?
i. Wenn ja, wann, mit welchem Ergebnis und aus welchen Gründen wurde keine Abschiebung durchgeführt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
3. Liegen gegenwärtig aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Beschuldigten vor?
4. Welche rechtlichen oder faktischen Hinderungsgründe stehen einer Abschiebung in sein Herkunftsland entgegen?
5. Wurde der Tatverdächtige in einem privaten oder staatlichen Quartier untergebracht?
6. Welche staatlichen Unterstützungsleistungen hat der Tatverdächtige seit seiner Einreise nach Österreich bezogen?
7. Ist dem Ministerium bekannt, ob der Tatverdächtige von NGOs oder Vereinen betreut wurde?
a. Wenn ja, von welchen?
8. Wie viele Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit, die in Österreich als Asylwerber registriert sind, wurden in den letzten zehn Jahren wegen Sexualdelikten verurteilt?
a. Wie viele dieser Personen befinden sich aktuell in Haft?
b. Wie viele davon sind derzeit auf freiem Fuß?
9. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt das Ministerium zu setzen, um sicherzustellen, dass vorbestrafte Asylwerber umgehend abgeschoben werden können?
10. Welche politischen und behördlichen Versäumnisse haben aus Sicht des Ministeriums dazu geführt, dass ein derart gefährlicher Täter nicht längst abgeschoben wurde?
11. Wie konnte es dazu kommen, dass ein mehrfach verurteilter Sexualstraftäter aus dem Asylbereich nicht nur in Freiheit, sondern offenbar auch in direkter Nähe zu Veranstaltungen mit Minderjährigen verkehren konnte?
12. Planen Sie im Lichte dieses Falles eine Weisung an nachgeordnete Behörden zu erlassen, dass künftig bei vergleichbaren Konstellationen (einschlägige Vorstrafen bei Asylwerbern) automatisch aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu prüfen und einzuleiten sind?
13. Wie viele ähnlich gelagerte Fälle sind dem Ministerium seit 2015 bekannt, in denen mehrfach vorbestrafte Asylwerber trotz klarer Gefährdungspotenziale nicht abgeschoben wurden und in weiterer Folge erneut schwere Straftaten begangen haben?
14. Ist dem Ministerium bekannt, ob der Tatverdächtige im Zuge von sogenannten „Integrationsmaßnahmen“ oder „Toleranzprojekten“ betreut oder beschäftigt wurde?
a. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen oder Projekte waren diese?
b. Wenn nein, warum nicht?
Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.
[1] https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/oberoesterreich/17-jaehrige-bei-sonnwendfeier-vergewaltigt-asylwerber-in-haft/638457520