3087/J XXVIII. GP
Eingelangt am 21.07.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Brutale Axt-Attacke durch syrischen Asylwerber im ICE – Behörden-versagen trotz laufenden Abschiebeverfahrens
Am 2. Juli 2025 kam es im ICE 91 auf der Strecke von Hamburg nach Passau zu einem blutigen Angriff, bei dem ein 20-jähriger syrischer Asylwerber mehrere Menschen mit einer Axt und einem Hammer verletzte. Laut Medienberichten sollte der Täter bereits abgeschoben werden, da er mehrfach polizeilich auffällig war. Gegen ihn liefen bereits mehrere Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte sowie Sachbeschädigung. Bereits im Mai 2025 war er laut oe24 im Zuge eines Polizeieinsatzes mit einem Messer auf Beamte losgegangen.[1]
Trotz all dieser Vorfälle war der Mann weiterhin auf freiem Fuß, reiste unbehelligt mit dem Zug und konnte dort seine brutale Tat verüben.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Ist der Täter österreichischen Sicherheitsbehörden im Rahmen internationaler Kooperationen (z. B. Europol, Interpol, SIS II) gemeldet worden?
2. In welche konkreten Delikte war der Täter in Österreich und/oder Deutschland vor der Tat verwickelt? (Bitte um Auflistung nach Datum, Tatort und Delikt)
3. Gab es gegen den Täter bereits ein aufrechtes Rückkehr- bzw. Aufenthalts-verbot?
a. Wenn ja, seit wann?
4. Wann wurde das Asylverfahren des Täters eingeleitet, wann negativ beschieden und wann wurde die Aberkennung des Schutzstatus beantragt bzw. abgeschlossen?
5. Seit wann liegt ein rechtskräftiger Aberkennungsbescheid oder eine Rückführungsentscheidung vor?
6. Welche konkreten Schritte zur Abschiebung wurden seitens der zuständigen Behörden gesetzt?
7. Was waren die Gründe dafür, dass die Abschiebung nicht vollzogen wurde?
8. Ist bekannt, ob sich der Täter illegal in Deutschland oder Österreich aufgehalten hat?
a. Wenn ja, warum wurde keine umgehende Rückführung veranlasst?
9. Wurde der Täter vor der Tat observiert, überwacht oder kontrolliert?
a. Wenn nein, warum trotz mehrfacher gewaltsamer Vorfälle nicht?
10. Warum konnte sich der Täter trotz laufender Verfahren und Gefährlichkeit ohne Auflagen frei in einem internationalen Fernzug bewegen?
11. Welche Konsequenzen zieht der Bundesminister aus diesem Fall für die künftige Zusammenarbeit mit Deutschland bei der Überwachung und Abschiebung krimineller Asylwerber?
12. Liegen dem Ministerium Hinweise darauf vor, dass es sich beim Angriff im ICE 91 um einen islamistisch motivierten Terroranschlag handeln könnte?
13. Wurde der Täter nach bisherigen Erkenntnissen jemals mit radikalislamischen Gruppen, Moscheevereinen oder Internetnetzwerken in Verbindung gebracht?
14. Gab es Erkenntnisse über ein religiös-fundamentalistisches Motiv oder einen Ideologiehintergrund (z. B. IS-Sympathien)?
15. Gibt es Kontakte zu bekannten islamistischen Gefährdern oder zu Moscheen/Vereinen in Österreich oder Deutschland, die unter Beobachtung stehen?
16. Wurde eine sicherheitspolizeiliche Gefährdungseinschätzung zum Täter vorgenommen?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
17. Wurde das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LSE) in diesen Fall eingebunden?
a. Wenn nein, warum nicht?
18. Besteht ein Informationsaustausch mit den deutschen Sicherheitsbehörden zur Einstufung des Angriffs als Terrorakt?
19. Warum war es dem Täter möglich, sich trotz mehrfacher Straffälligkeit und laufendem Aberkennungsverfahren unkontrolliert durch Deutschland in Richtung Österreich zu bewegen?
20. Wurde der Täter jemals als sicherheitspolizeilich relevanter Gefährder eingestuft?
21. Gab es im Vorfeld eine konkrete Risikoeinschätzung durch das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung oder andere sicherheitspolizeiliche Dienststellen?
22. Wie viele Asylwerber mit laufendem Aberkennungsverfahren und polizei-bekannter Gewalttätigkeit befinden sich derzeit in Österreich? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)
a. Wie viele dieser Personen sind bereits untergetaucht oder konnten nicht abgeschoben werden?
23. Welche Maßnahmen setzt das Ministerium aktuell, um solche Fälle mit hohem Gefährdungspotenzial prioritär abzuarbeiten?
24. Bestehen Kontakte oder Verbindungen des Täters zu bekannten islamistischen Vereinen oder Islamisten in Österreich oder Deutschland?
25. Plant das Ministerium eine Gesetzesinitiative zur schnelleren Festnahme und Abschiebung von Asylwerbern mit dokumentierter Gewaltbereitschaft?
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