309/J XXVIII. GP
Eingelangt am 12.12.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Harald Schuh
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Radikale Islamisierung von Mädchen in Österreich
Am 21. November 2024 berichteten Medien, unter anderem der „Kurier“,[1] über Vorfälle in Oberösterreich, bei denen katholische Mädchen in Schulen und im Internet für den radikalen Islam angeworben werden. Demnach soll die rasche Konvertierung den Zweck einer raschen Heirat verfolgen, um „Kämpfer zu gebären“. In Oberösterreich seien bereits entsprechende Fälle bekannt. Diese Informationen wurden im Unterausschuss „Extremismus“ des Oö. Landtags vom zuständigen Leiter des Oö. Landesamtes für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) übermittelt, welche der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) untersteht.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie viele Fälle von jungen Mädchen, die zum Islam konvertiert sind, sind der DSN bekannt, aufgeschlüsselt in die einzelnen Bundesländer (ursprünglicher Wohnort der Betroffenen) sowie die Jahre 2022, 2023 und laufendes Jahr 2024 (Stichtag 1.12.2024)?
a. Wie viele betroffene Mädchen wurden laut Informationen der DSN bereits verheiratet, aufgeschlüsselt in die einzelnen Bundesländer sowie die Jahre 2022, 2023 und laufendes Jahr 2024 (Stichtag 1.12.2024)?
b. Wie viele betroffene Mädchen waren laut Informationen der DSN bereits schwanger, aufgeschlüsselt in die einzelnen Bundesländer sowie die Jahre 2022, 2023 und laufendes Jahr 2024 (Stichtag 1.12.2024)?
c. Wie viele betroffene Mädchen sind laut Informationen des DSN derzeit schwanger (Stichtag 1.12.2024), aufgeschlüsselt in die einzelnen Bundesländer sowie die Jahre 2022, 2023 und laufendes Jahr 2024 (Stichtag 1.12.2024)?
d. Wie viele Nachkommen wurden durch solche Ehen nach dem Eintritt in den Islam laut Informationen des DSN bereits geboren, aufgeschlüsselt in die einzelnen Bundesländer sowie die Jahre 2022, 2023 und laufendes Jahr 2024 (Stichtag 1.12.2024)?
e. Bei wie vielen der in den Unterfragen 1.a. bis 1.d. betroffenen Mädchen kam es zu einer Verlagerung des Wohnortes, aufgeschlüsselt in ursprüngliches Bundesland des Wohnortes und neuer Wohnort
2. Inwiefern spielt die Bundesrepublik Deutschland bei diesen Ermittlungen eine Rolle?
a. Wurden betroffene Mädchen in Deutschland ausfindig gemacht bzw. nach Deutschland verheiratet?
b. In welcher Form gibt es eine Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden?
c. Welche gemeinsamen Aktionen und Maßnahmen erfolgten bereits von österreichischen und deutschen Behörden?
d. Welche gemeinsamen Aktionen und Maßnahmen sind von österreichischen und deutschen Behörden geplant?
3. Geht laut den Beurteilungen der DSN vom in Frage 1 umfassten Personenkreis eine aktuelle Gefahr aus (zB durch Anschlagspläne, weitere Anwerbeversuche im Umfeld, usw.)?
a. Kann durch die DSN ausgeschlossen werden, dass der in Frage 1 umfasste Personenkreis zur Bedrohung oder Gefahr für die öffentliche Sicherheit wird?
4. Wie viele Personen beschäftigen sich laut Informationen der DSN derzeit aktiv als Anwerberin bzw. Anwerber für den ‚Islamischen Staat‘ (IS) bzw. den radikalen Islam, aufgeschlüsselt in die einzelnen Bundesländer, die Jahre 2022, 2023 und 2024 (Stichtag 1.12.2024) sowie auf das Geschlecht?
5. Wie laufen laut derzeitigen Informationen der DSN derartige Anwerbeversuche in der Regel ab?
a. Über welchen Zeitraum läuft laut derzeitigen Erkenntnissen eine Anwerbung zur Konvertierung bis hin zu den Folgen (Heirat, Schwangerschaft) im Regelfall ab?
6. An welchen Schulen hat es laut Informationen der DSN bereits erfolgreiche Anwerbeversuche für den IS bzw. den radikalen Islam gegeben, aufgeschlüsselt nach Datum, Bundesland, Bezirk und Schule?
7. An welchen Schulen hat es laut Informationen der DSN bereits erfolglose Anwerbeversuche für den IS bzw. den radikalen Islam gegeben, aufgeschlüsselt nach Datum, Bundesland, Bezirk und Schule?
8. Laut den Aussagen im Unterausschuss ‚Extremismus‘ im Oö. Landtag ist die Anwerbung von ‚österreichischen, katholischen Mädchen zum Islam‘ die „aktuell größte Sorge des Verfassungsschutzes“. Wieso nahm trotz dieser Analyse das BMI bis dato davon Abstand, aktiv und präventiv Warnungen an Schulen und Eltern zu übermitteln?
a. Wann wurden das Bildungsministerium bzw. die Bildungsdirektionen der Bundesländer über diese Gefahren durch das BMI informiert?
b. Gab es Empfehlungen durch das BMI an Bildungseinrichtungen?
c. Gab es konkrete Warnungen durch das BMI an betroffene Schulen?
d. Gab es konkrete Warnungen durch das BMI an die Familien der Schüler der betroffenen Schulen bzw. wurde dies bei der Schule angeregt, aufgeschlüsselt nach Art und Umfang der Warnung, der konkreten Bildungseinrichtung sowie Datum?
9. Welches Verhalten wird von behördlicher Seite für die Eltern oder Schulen von Anwerbeversuchen betroffener Mädchen empfohlen?
a. Aufgrund welcher Anzeichen können eine beginnende Radikalisierung bzw. anstehende Konvertierung frühzeitig durch Eltern oder die Schule erkannt werden?
b. Welche konkreten Beratungsstellen stehen für Betroffene zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach Bundesland?
10. Welche Präventions- und Informationskampagnen sind durch das BMI im Zusammenhang mit der Gefahr der Anwerbung von österreichischen Mädchen zum Islam geplant, aufgeschlüsselt nach Umfang und Art der Maßnahme sowie Zeitpunkt?
11. Warum wird das Konvertieren zu einer Weltreligion durch die DSN kritisch gesehen bzw. in Oberösterreich als „größte aktuelle Sorge des Verfassungsschutzes“ bezeichnet?
12. Wie viele Medien haben zu diesem Thema am 21.11.2024 aufgrund der Ausführungen im Unterausschuss „Extremismus“ mündliche oder schriftliche Anfragen an das LSE OÖ gestellt?
a. Wie viele Medien erhielten eine inhaltliche Antwort?
b. Wie viele Medien erhielten keine inhaltliche Auskunft?
13. Wieso haben im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum Unterausschuss „Extremismus“ im Oö. Landtag manche Medien (zB Kurier, https://kurier.at/chronik/oberoesterreich/radikalisierte-maedchen-polizei-in-ooe-von-intensitaet-ueberrascht/402978506) direkte und konkrete Auskunft vom zuständigen Abteilungsleiter erhalten, während andere Medien auf direkte Nachfrage mit dem Argument, dass ‚Fragen grundsätzlich nur im Zuge von parlamentarischen Anfragen beantwortet werden‘, keine Informationen erhielten?
a. Wieso wurden mediale Anfragen durch die DSN bzw. das LSE OÖ unterschiedlich bearbeitet?
b. Wer entschied in den konkreten Fällen, welches Medium welche Information erhält?
14. Ist sichergestellt, dass künftig Anfragen durch Medien gleichbehandelt werden?
a. Wenn ja, wodurch?
b. Wenn nein, mit welcher Begründung werden hier manche Medien ausgegrenzt?
[1] https://kurier.at/chronik/oberoesterreich/radikalisierte-maedchen-polizei-in-ooe-von-intensitaet-ueberrascht/402978506