3091/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.07.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Barbara Neßler, Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Bildung

betreffend Deutschförderung in elementarpädagogischen Einrichtungen

BEGRÜNDUNG

Jedes Kind in Österreich soll die bestmögliche Chance auf einen erfolgreichen Bildungsweg bekommen – unabhängig von seiner Herkunft, Familiensprache oder den Lebensumständen. Der Grundstein dafür wird früh gelegt: im Kindergarten. Gerade dort entscheidet sich, ob ein Kind gut vorbereitet in die Schule starten kann.

Sprachliche Bildung spielt dabei eine Schlüsselrolle. Kinder, die beim Schuleintritt nicht ausreichend Deutsch sprechen, tun sich im Unterricht schwer. Das wirkt sich nicht nur auf ihre schulischen Leistungen aus, sondern kann auch langfristige Nachteile im gesamten Bildungs- und Berufsleben bedeuten. Umso wichtiger ist es, dass Kinder mit Deutschförderbedarf frühzeitig und gezielt unterstützt werden.

Der Bund stellt den Ländern dafür über die sogenannte 15a-Vereinbarung erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung – rund 200 Millionen Euro jährlich seit dem Kindergartenjahr 2022/23. Ein wesentlicher Teil davon - mindestens 19% - ist ausdrücklich für die sprachliche Förderung in Kindergärten vorgesehen. Diese Mittel sollen sicherstellen, dass überall in Österreich qualitativ hochwertige Sprachfördermaßnahmen umgesetzt werden können.

Doch die Praxis und Daten zeigen: Trotz jahrelangem Kindergartenbesuch verfügen viele Kinder beim Eintritt in die Volksschule nicht über ausreichende Deutschkenntnisse. In manchen Regionen, etwa in Wien, betrifft das bis zur Hälfte aller Kinder in der ersten Klasse. Das ist alarmierend – und stellt nicht nur die betroffenen Kinder, sondern auch Pädagog:innen, Schulen und Familien vor große Herausforderungen.

Wir müssen deshalb genau hinsehen: Kommen die vorgesehenen Fördermittel wirklich dort an, wo sie gebraucht werden? Wie viel Geld wird tatsächlich eingesetzt? Welche Maßnahmen werden umgesetzt, und mit welchem Erfolg? Werden die vereinbarten Ziele erreicht?

Diese parlamentarische Anfrage soll Klarheit schaffen über die vom Bund vergebenen Förderungen zur Stärkung der Elementarpädagogik und die tatsächliche Umsetzung der Sprachförderung in den Bundesländern transparent machen. Es geht dabei um nichts weniger als faire Bildungschancen für jedes Kind in Österreich.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)   Wie hoch sind die Mittel, die den Bundesländern insgesamt im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 jährlich zur Verfügung stehen? Bitte um tabellarische Darstellung der Mittelaufteilung nach: Kindergartenjahr, Bundesland, Höhe der Mittel, differenziert nach Bundesmitteln und kofinanzierten Landesmitteln sowie nach Maßnahmen, die in der 15a-Vereinbarung in Artikel 14 Abs. 1 bis 2a bzw. Artikel 17 Abs. 1 Ziffer 1a bis 3c festgeschrieben sind, in absoluten Zahlen und nach prozentuellem Anteil.

2)    Wie hoch ist die tatsächlich Mittelverwendung für die Kindergartenjahre ab 2022/23? Bitte um tabellarische Darstellung nach: Kindergartenjahr, Bundesland, Höhe der tatsächlich abgeholten Mittel, differenziert nach Bundesmitteln und kofinanzierten Landesmitteln sowie nach Maßnahmen, die in der 15a-Vereinbarung in Artikel 14 Abs. 1 bis 2a bzw. Artikel 17 Abs. 1 Ziffer 1a bis 3c festgeschrieben sind (verpflichtendes Kindergartenjahr, Deutschförderung, Ausbaumaßnahmen wie Personalkostenzuschüsse für Gruppenverkleinerung, Investitionskostenzuschüsse etc.) ebenfalls je Bundesland, in absoluten Zahlen und nach prozentuellem Anteil.

3)    Wie viele Mittel davon wurden nicht abgerufen bzw. nicht verwendet? Bitte um tabellarische Darstellung nach: Kindergartenjahren ab 2022/23, Bundesland, Höhe der Mittel differenziert nach Maßnahmen, die in der 15a-Vereinbarung in Artikel 14 Z 1 bis 2a bzw. Artikel 17 Abs. 1 Ziffer 1a bis 3c festgeschrieben sind, in absoluten Zahlen und nach prozentuellem Anteil.

a)  Können diese Mittel auch noch später abgeholt werden?

4)    Wie wird die Einhaltung der Vorgaben in der 15a-Vereinbarung bzw. Aufteilung der Mittel kontrolliert bzw. dokumentiert?

a)    Gibt es ein standardisiertes Berichtswesen? Wie sieht dieses aus?

b)    Welche Konsequenzen sind bei Nichteinhaltung vorgesehen? Kam es in der Vergangenheit zur Nichteinhaltung der Vorgaben? Wenn ja, wurden entsprechende Konsequenzen gezogen? Wenn nein, warum nicht?

5)    19% der Mittel sind für Sprachförderung vorgesehen. Die Bundesländer können bzw.

dürfen jedoch mehr als die definierten 19% ihrer 15a-Mittel für Sprachförderung verwenden. Welche Bundesländer haben davon gebraucht gemacht? Bitte um tabellarische Darstellung nach: Kindergartenjahren ab 2022/23, Bundesländer, Höhe der über die 19% hinausgehenden Mittel, in absoluten Zahlen und nach prozentuellem Anteil.

6)    Wofür werden die Zweckzuschussmittel im Bereich der frühen sprachlichen Förderung genau verwendet? Bitte um tabellarische Darstellung nach: Kindergartenjahr ab 2022/23, Bundesland, Mitteleinsatz differenziert nach Personalkosten, Kosten für Fort- und Weiterbildung inkl. Supervision und Reisekosten (ohne Vertretungskosten), Sachkosten, Mittelverwendung zur Förderung des Entwicklungsstandes gemäß Art. 2 Z 8 lit. b, in absoluten Zahlen und nach prozentuellem Anteil.

7)    Welche Arten von Maßnahmen werden laut der eingereichten Länderberichte im Rahmen der Maßnahme „Frühe sprachliche Förderung“ seit 2022/23 konkret umgesetzt? Bitte um Darstellung nach: Kindergartenjahr ab 2022/23, Bundesländer, Maßnahmenart (z. B. Sprachförderkräfte, Erstsprachliche Begleitung, Programme, Diagnostik etc.), Mitteleinsatz je Maßnahmenart, in absoluten Zahlen und nach prozentuellem Anteil.

8)   Wie viele Sprachförderkräfte sind seit 2022/23 durch die Mittel der 15a-Vereinbarung österreichweit tätig? Bitte um Aufschlüsselung nach Kindergartenjahr ab 2022/23, Bundesland, Anzahl in absoluten Zahlen und Beschäftigungsumfang (Vollzeitäquivalente/Personen).

a)    Welche Qualifikationen bringen diese in der frühen sprachlichen Förderung eingesetzten Fachkräfte mit? Bitte um Darstellung nach: Kindergartenjahr ab 2022/23,      Bundesland, Anzahl der Fachkräfte,                                              Qualifikationskategorien (z. B.

abgeschlossener Lehrgang zur Qualifizierung für die frühe sprachliche Förderung, C1-Sprachniveau, zehnjährige Berufserfahrung in der Sprachförderung, sonstige Qualifikation)

b)    Wie hoch ist der Anteil der Fachkräfte, die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von mindestens zwei Tagen jährlich absolvieren? Bitte um tabellarische Darstellung nach: Kindergartenjahr ab 2022/23, Bundesland, Anzahl der

teilnehmenden     Fachkräfte,     Art und Dauer der absolvierten Fort- und

Weiterbildungsmaßnahmen, in absoluten Zahlen und prozentualem Anteil.

9)   Wie hoch ist der durchschnittliche Personalschlüssel für Sprachförderung (Verhältnis Sprachförderkraft:Kind und Sprachföderkraft:Kind mit Sprachförderbedarf) österreichweit und nach Bundesländern im Rahmen der Maßnahme? Falls es große Unterschiede gibt – wie erklären Sie diese?

10)   Wie stellt der Bund allgemein sicher, dass die im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG vorgesehenen Zielvorgaben im Bereich der Sprachförderung (z. B. systematische Diagnostik, individuelle Förderplanung, qualifiziertes Personal) tatsächlich in den Ländern umgesetzt werden? Welche Instrumente (Berichtspflicht, Controlling, Sanktionen etc.) stehen zur Verfügung und wie werden diese angewandt? Wurden Sanktionen bereits eingesetzt?

11)   Wie bewerten Sie die Qualität und Wirkung der geförderten Sprachfördermaßnahmen?

a)    Gibt es Erkenntnisse über qualitative Unterschiede in der Umsetzung der Maßnahme „Frühe sprachliche Förderung“ zwischen den Bundesländern? Wie werden diese Unterschiede vom Bildungsministerium beurteilt und welche Maßnahmen werden gesetzt, um einheitliche Mindeststandards sicherzustellen?

12)   Wie ist der Umsetzungsstand der im Artikel 15 der 15a-Vereinbarung festgelegten Wirkungskennzahlen im Bereich der frühen Sprachbildung? Bitte um tabellarische Darstellung nach Bundesland und Kindergartenjahr zu folgenden Zielvorgaben:

a)    Anteil der Kinder mit sprachlicher Förderung („Wirkungskennzahl frühe sprachliche Förderung“) – Ziel: >30 % bzw. angestrebtes Ziel: >40 %

b)    Entwicklung der Anzahl außerordentlicher Schülerinnen und Schüler in der

1.   Schulstufe – Ziel: Reduktion um 10 %

c)    Anteil der Fachkräfte mit Qualifikation gemäß Lehrgang zur frühen sprachlichen Förderung – Ziel: 15 %

d)    Anteil der geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen, die Zweckzuschussmittel erhalten – Ziel: mindestens 40 %, angestrebtes Ziel: 50 %

13)   In welchen Bereichen sehen Sie derzeit den größten Reform- bzw. Handlungsbedarf im Bereich der frühkindlichen Sprachförderung? Welche Rolle spielt dabei die Evaluierung der laufenden 15a-Vereinbarung?