3092/J XXVIII. GP
Eingelangt am 22.07.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) - Nationaler Durchführungsplan
Gemäß Artikel 84 Absatz 3 der Asyl- und Migrationsmanagement-VO sowie Artikel 75 Absatz 2 der Asylverfahrens-VO ist Österreich verpflichtet, der EU-Kommission einen nationalen Durchführungsplan vorzulegen, in dem die Maßnahmen und der Zeitplan für die nationale Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschrieben werden.
Soweit der medialen Berichterstattung entnommen werden kann, hat Österreich den Bericht bereits nach Brüssel geschickt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie lautet der betreffende österreichische Durchführungsplan im vollen Wortlaut?