3096/J XXVIII. GP

Eingelangt am 24.07.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verschwinden eines abgeschobenen Syrers

BEGRÜNDUNG

 

Gemeinsam mit seiner damaligen deutschen Amtskollegin Nancy Faeser besuchte Innenminister Karner Ende April Syrien um dort mit den neuen Machthabern über Abschiebungen zu reden. "Wir konnten konkrete Umsetzungsschritte vereinbaren, was die Ausbildung der Sicherheitskräfte sowie Rückkehr und Abschiebungen betrifft", erklärte der Innenminister damals im Anschluss.

Am 23. Juni 2025 wurde dann eine erste Abschiebung nach Syrien noch für diesen Tag angekündigt. Anders als bei früheren Abschiebungen, die unter dem Radar der medialen Öffentlichkeit passierten, wurde die bevorstehende Abschiebung medial breit begleitet. Die Berichterstattung prägte den gesamten Vormittag, ehe dann am Nachmittag vermeldet wurde, dass der geschlossene Luftraum in Folge der Eskalation des Nahost-Konflikts die erste Abschiebung nach Syrien seit vielen Jahren vorerst verhindert hat.

Tatsächlich ist die Lage in dem über Jahre vom Bürgerkrieg geprägten Land noch immer äußerst volatil und unübersichtlich. Es gab und gibt keine belastbaren Länderinfos zu Syrien. Dass der betroffenen Person in Syrien unmenschliche Behandlung oder gar Folter droht, konnte auf Basis der vorliegenden Informationen nicht seriös ausgeschlossen werden.

Trotzdem unternahm das Innenministerium am 3. Juli einen weiteren Abschiebeversuch. Ohne breite Vorausberichterstattung wurde mittags vermeldet, dass zum ersten Mal seit 15 Jahren eine Abschiebung nach Syrien vollzogen wurde. Um 14:15 fand dann auch eine eigens eingerichtete Pressekonferenz am Flughafen Schwechat statt, in der der Innenminister über die Details der erfolgreichen Abschiebung informierte.

Von dem abgeschobenen 32-jährigen Syrer fehlt seither jede Spur. Die letzte Meldung sei während der Abschiebung beim Zwischenstopp in Istanbul erfolgt. Nach Abflug aus Istanbul nach Syrien gab es keinerlei Meldung mehr und auch seine Schwester, die aktiv versucht hat, mit ihm in Kontakt zu treten, konnte kein Lebenszeichen von ihm aus Syrien erhalten. Die Behörde, die den Syrer zuletzt in Österreich betreut hatte, vermutet, dass der 32-Jährige nicht untergetaucht, sondern in Gewahrsam genommen wurde. Das Innenministerium bestätigte auf ORF-Anfrage, dass der Mann den syrischen Behörden übergeben worden sei. "Operative Details zu zwangsweisen Außerlandesbringungen" würden jedoch nicht kommuniziert, hieß es.

Trotz des ungewissen Schicksals des abgeschobenen Syrers und der bisher erfolglosen Kontaktaufnahme, will der Innenminister an Abschiebungen nach Syrien weiter festhalten. Am 14. Juli kündigte er weitere Abschiebungen von straffällig gewordenen Syrern nach Syrien an. Es werde "keine Massendeportationen" geben, aber "Straftäter und Gefährder müssen konsequent abgeschoben werden", sagte Karner.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Wann gab es das letzte Lebenszeichen des abgeschobenen 32-jährigen Syrers?

2.    Wann und wo wurde der abgeschobene Syrer welchen syrischen Sicherheitskräften/welcher syrischen Behörde übergeben?

3.    Was haben Sie unternommen, um den Verbleib des Syrers zu klären?

4.    Was haben Sie insbesondere unternommen, um Informationen über den Syrer einzuholen und sicherzustellen, dass ihm keine unmenschliche Behandlung/Menschenrechtsverletzung droht?

5.    Haben Sie insbesondere die Außenministerin ersucht, Informationen über den Syrer einzuholen und sicherzustellen, dass ihm keine unmenschliche Behandlung droht?

6.    Was war Gegenstand Ihrer Gespräche mit den syrischen Machthabern Ende April? Wurden Ihnen Garantien betreffend die menschenwürdige Behandlung im Falle von Abschiebungen von Syrern von Österreich nach Syrien gegeben?

7.    Falls ja, welchen Stellenwert messen Sie den Beteuerungen des aktuellen Islamisten-Regimes bei?

8.    Gemäß Länderinformation der Staatendokumentation des BFA zu Syrien liegen derzeit keine ausreichenden Informationen zum Thema Folter bzw. unmenschliche Behandlung der aktuellen syrischen Regierung vor. Hatten Sie darüberhinausgehende Informationen, die die Annahme rechtfertigten, dass dem abgeschobenen Syrer keine Gefahr für Leib und Leben droht?

9.    Welche Lehren ziehen Sie anlässlich des Verschwindens des abgeschobenen Syrers im Hinblick auf die weiteren angekündigten Abschiebungen?