3099/J XXVIII. GP

Eingelangt am 30.07.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Gefährdet Budgetkosmetik bei der Dürreversicherung die heimische Landwirtschaft?

BEGRÜNDUNG

Die Auswirkungen und Folgen des Klimawandels sind insbesondere für die Bäuerinnen und Bauern und die landwirtschaftlichen Betriebe in Österreich klar spürbar. Extremwetterereignisse wie Hagel und Starkregen sowie damit verbundene Überschwemmungen, Stürme, langanhaltende Hitzeperioden und niederschlagsarme Witterungslagen nehmen immer weiter zu. Diese Phänomene, insbesondere zunehmende Dürreperioden, führen direkt und indirekt zu Einschränkungen der landwirtschaftlichen Leistungen sowohl im Garten- und Ackerbau, als auch in der Viehwirtschaft.

Aufgrund solcher klimawandelbedingter Extremwetterereignisse steigen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Ertragseinbußen stetig. Um landwirtschaftliche Betriebe und Existenzen gegenüber derartigen Unsicherheitsfaktoren abzusichern, unterstützen Bund und Länder die österreichischen Bäuerinnen und Bauern unter anderem durch eine Bezuschussung der Versicherungsprämien gegen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und im Tierbestand auf Basis des §3 Abs 4d Katastrophenfondsgesetz[1] und des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes[2].

Der Katastrophenfonds wurde für die zusätzliche Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbeugung gegen künftige und zur Beseitigung von eingetretenen Katastrophenschäden eingerichtet, weiters werden aus Mitteln des Katastrophenfonds u.a. auch Ernteversicherungsprämien gefördert.

Der Katastrophenfonds wird durch Anteile am Aufkommen an Einkommenssteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragssteuern) und Körperschaftssteuer aufgebracht. Obwohl es sich bei diesen Abgaben um gemeinschaftliche Bundesabgaben handelt, wird nur der Bund mit der Bereitstellung der Mittel des Fonds belastet, weil die Anteile von den Ertragsanteilen des Bundes abgezogen werden. Laut Website des BMF wurden im

Jahr 2023 der Hagelversicherung 68 Millionen Euro aus dem Katastrophenfonds[3] ausgezahlt.

Das derzeitige Versicherungsangebot erlaubt es Bäuerinnen und Bauern meist zwischen unterschiedlich hohen Prämien zu wählen und damit im Schadensfall eine höhere Abgeltung zu erhalten. Diese Prämien werden zu insgesamt 55% - davon 27,5% vom Bund und 27,5% vom jeweiligen Bundesland – bezuschusst, was Landwirt:innen eine leistbare Versicherung gegen Schäden oder Ernteausfälle abzuschließen ermöglicht.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

1)   Wie haben sich die Anteile am Aufkommen an Einkommenssteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragssteuern) und Körperschaftssteuer, aus denen der Katastrophenfonds aufgebracht wird, in den vergangenen 10 Jahren verändert? (Es wird um Angabe der jeweiligen Gesamtzahlen sowie prozentualen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr ersucht.)

2)   Wie haben sich die Ausgaben des Katastrophenfonds an die Hagelversicherung in den vergangenen 10 Jahren verändert? (Es wird um Angabe der jeweiligen Gesamtzahlen sowie prozentualen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr ersucht.)

3)   Wie hoch waren die Auszahlungen des Katastrophenfonds an die Österreichische Hagelversicherung zur Förderung der Versicherungsprämien gemäß §3 Abs 4d Katastrophenfondsgesetz bzw § 1 des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes in den vergangenen 10 Jahren? (Es wird um Angabe je Jahr ersucht.)

4)   Wie hoch war bzw ist der Anteil der gem §3 Abs 4d Katastrophenfondsgesetz ausgezahlten Mittel an den Gesamtmitteln des Katastrophenfonds in den vergangenen 10 Jahren? (Es wird um Angabe je Jahr ersucht.)

5)   Wie hoch waren die Auszahlungen gem §3 Abs 3a des Katastrophenfondsgesetzes in den vergangenen 10 Jahren? (Es wird um Angabe je Jahr ersucht.)

6)   An wie viele Betriebe und/oder Privatpersonen wurden Auszahlungen gem §3 Abs 3a des Katastrophenfondsgesetzes in den vergangenen 10 Jahren geleistet?
(Es wird um Angabe je Jahr ersucht, getrennt nach Betrieben und Privatpersonen.)

7)   Nach welchen Parametern und von wem wird über Anerkennung von Hagel- und Frostschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse gem §3 Abs 3a des Katastrophenfondsgesetzes entschieden?

8)   An welcher Stelle und von wem wird entschieden, ob Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen als versicherbar oder nicht versicherbar gemäß §3 Abs 3a des Katastrophenfondsgesetzes gelten?

9)   Wurden in den vergangenen zehn Jahren die in §3 Abs 3 sowie §3 Abs 4 Katastrophenfondsgesetz festgelegten Anteile an den Fondsmitteln überschritten und wenn ja, in welchen Jahren und aus welchen Gründen?

10)In welcher Höhe wurden seit 2022 Aufstockungsbeträge in den Katastrophenfonds eingebracht? (Es wird um Angabe der Höhe dieser Beträge je Jahr und Begründung der jeweiligen Aufstockung ersucht.)

11)Aufgrund welcher Basis hat man sich zur Beschränkung des derzeit geförderten Prämienvolumens für die vorgelegte Variante der Änderung der Sonderrichtlinie Versicherungsprämienförderung entschieden?

a.          Welche Alternativen standen zur Diskussion?

12)Wurden seitens des BMF alternative Varianten zur Beschränkung des geförderten Prämienvolumens evaluiert, beispielsweise durch Festlegung einer förderbaren Basisversicherung oder von Obergrenzen für Versicherungsprämien je Kultur oder je Risiko?

a.    Wenn ja, welche und warum wurde die vorgelegte Variante bevorzugt?

b.    Wenn nein, weshalb wurden keine alternativen Beschränkungsoptionen in Betracht gezogen?

13)Sollte ein Bundesland gemäß 4.1.3 der Sonderrichtlinie Versicherungsprämienförderung beschließen im Einvernehmen mit der Versicherungsgesellschaft, abweichend von Punkt 4.1.2 für einzelne oder sämtliche Prämienanteile gemäß Punkt 4.1.2 die Landesförderung im Ausmaß von bis zu 27,5 % - die derzeit von den Ertragsanteilen des Bundes abgezogen wird - aufrecht zu erhalten und zusätzlich den Anteil des Bundes im Ausmaß von bis zu 27,5 % zu übernehmen, woher sollen diese Mittel dann aufgebracht werden?



[1] RIS - Katastrophenfondsgesetz 1996 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 21.07.2025 -

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005030

[2] RIS - Hagelversicherungs-Förderungsgesetz § 1 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 21.07.2025 - https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006223

[3] https://www.bmf.gv.at/themen/budget/finanzbeziehungen-laender-gemeinden/katastrophenfonds.html