3100/J XXVIII. GP

Eingelangt am 30.07.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend Gefährdet Budgetkosmetik bei der Dürreversicherung die heimische Landwirtschaft?

BEGRÜNDUNG

Die Auswirkungen und Folgen des Klimawandels sind insbesondere für die Bäuerinnen und Bauern und die landwirtschaftlichen Betriebe in Österreich klar spürbar. Extremwetterereignisse wie Hagel und Starkregen sowie damit verbundene Überschwemmungen, Stürme, langanhaltende Hitzeperioden und niederschlagsarme Witterungslagen nehmen immer weiter zu. Diese Phänomene, insbesondere zunehmende Dürreperioden, führen direkt und indirekt zu Einschränkungen der landwirtschaftlichen Leistungen sowohl im Garten- und Ackerbau, als auch in der Viehwirtschaft.

Aufgrund solcher klimawandelbedingter Extremwetterereignisse steigen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Ertragseinbußen stetig. Um landwirtschaftliche Betriebe und Existenzen gegenüber derartigen Unsicherheitsfaktoren abzusichern, unterstützen Bund und Länder die österreichischen Bäuerinnen und Bauern unter anderem durch eine Bezuschussung der Versicherungsprämien gegen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und im Tierbestand auf Basis des §3 Abs 4d Katastrophenfondsgesetz[1] und des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes[2].

Das derzeitige Versicherungsangebot erlaubt es Bäuerinnen und Bauern meist zwischen unterschiedlich hohen Prämien zu wählen und damit im Schadensfall eine höhere Abgeltung zu erhalten. Diese Prämien werden zu insgesamt 55% - davon 27,5% vom Bund und 27,5% vom jeweiligen Bundesland – bezuschusst, was Landwirt:innen eine leistbare Versicherung gegen Schäden oder Ernteausfälle abzuschließen ermöglicht.

Nun scheint sich das zuständige BMLUK offenbar mit den Bundesländern auf eine Änderung der Förderungsrichtlinie geeinigt zu haben, wie ein Dokument zur 3. Änderung der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Landwirt- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft zur Förderung von Versicherungsprämien gegen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und im Tierbestand mit GZ 2025-0.536.209 nahelegt. Darin werden ab 2026 anzuwendende Beschränkungen auf Basis des Versicherungsangebots des Jahres 2025 folgend angeführt:

4.1.2   Folgende Prämienanteile sind von der Förderung durch den Bund und die Länder ausgeschlossen:

- in der Dürreindexversicherung für alle landwirtschaftlichen Kulturen die Prämienanteile für die Hitzetage, die nicht über dem zehnjährigen Durchschnitt liegen.

4.1.3   Ein Bundesland kann im Einvernehmen mit der Versicherungsgesellschaft beschließen, abweichend von Punkt 4.1.2 für einzelne oder sämtliche Prämienanteile gemäß Punkt 4.1.2 die Landesförderung im Ausmaß von bis zu 27,5 % aufrecht zu erhalten und zusätzlich den Anteil des Bundes im Ausmaß von bis zu 27,5 % zu übernehmen.

Der Landwirtschaftsminister scheint also für einen eklatanten Teil der Prämienanteile keine Unterstützung mehr leisten zu wollen, um die bisher wahrgenommene Verantwortung auf die Bundesländer oder direkt auf die Bäuerinnen und Bauern abzuwälzen. Es ist zu befürchten, dass ein großer Teil der heimischen landwirtschaftlichen Betriebe einen derart kurzfristigen und hohen Anstieg der Versicherungsprämienzahlung ab dem kommenden Jahr finanziell nicht zu leisten im Stande sein wird, zumal diese Änderung der Sonderrichtlinie bislang seitens des BMLUK noch nicht als genehmigt geführt und gegenüber heimischen Medien als in Diskussion stehend bezeichnet wird.

Es ist also derzeit nicht erkennbar, ob diese Änderung bereits in Umsetzung begriffen ist oder schon beschlossen ist, wenngleich sie auf die Versicherungsperioden ab 2026 anzuwenden sei.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)   Wie hoch ist die derzeitige Anzahl an Versicherungsnehmer:innen betreffend Versicherungen gegen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen infolge widriger Witterungsverhältnisse wie Hagel, Frost, Dürre, Stürme sowie starke oder anhaltende Regenfälle?

a)   Wie viele davon sind gegen Schäden durch Dürre versichert?

b)   Wie viele davon sind von der vorgeschlagenen Änderung der Sonderrichtlinie Versicherungsprämienförderung betroffen?

c)    Wie hoch ist der Anteil der gegen Dürreschäden Versicherten an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Österreich?

d)   Wie viele Hektar an Kulturflächen und Grünland – aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Kulturen und Grünlandanteil - sind derzeit gegen Schäden durch Dürre versichert und wie hoch ist deren Anteil an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Flächen in Österreich?

2)   Ist die Änderung der „Sonderrichtlinie Versicherungsprämienförderung“ mittlerweile beschlossen und genehmigt?

a.    Wenn ja, wann ist dies geschehen?

b.    Wenn ja, ab wann tritt sie in Kraft?

c.    Wenn nein, wann soll dies geschehen?

d.    Wenn nein, welche Alternativen werden gerade geprüft?

3)   Wann und von wem werden die Versicherungsnehmer:innen über die Änderung und das Inkrafttreten der geänderten Sonderrichtlinie Versicherungsprämienförderung in Kenntnis gesetzt, um sich auf das kommende Versicherungs- und Wirtschaftsjahr vorbereiten zu können?

4)   Welche finanziellen Auswirkungen hat die vorgeschlagene Änderung der Sonderrichtlinie Versicherungsprämienförderung in Punkt 4.1.2 auf Versicherte? (Es wird um Beispielrechnungen anhand von Ackerbau­Musterbetrieben unter Annahme von 20ha Körnermais-Kultur in Hopfgarten im Brixental, Straden, Munderfing, Engelhartsstetten und Kappel am Krappfeld basierend auf den Klimadaten von 2024 und Gegenüberstellung von Prämien und Entschädigungen nach dem aktuellen Prämiensystem mit jenen des Änderungsvorschlags ersucht.)

5)   Mit welcher finanziellen Mehrbelastung für Versicherungsnehmer:innen ist durch die Reduktion der Prämienbezuschussung für die Bäuerinnen und Bauern für die Dürreversicherungsprämie zu rechnen?

6)   Ist durch Änderung der Sonderrichtlinie Versicherungsprämienförderung mit einer Veränderung der Anzahl an Versicherten zu rechnen?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn nein, aufgrund welcher Annahmen gehen Sie davon aus, dass es zu keiner Veränderung kommen wird?

7)   Ist durch die Änderung der Sonderrichtlinie Versicherungsprämienförderung mit einer Veränderung der Anzahl versicherter landwirtschaftlicher Betriebe zu rechnen?

a.    Wenn ja mit welcher?

b.    Wenn nein, aufgrund welcher Annahmen gehen Sie davon aus, dass es zu keiner Veränderung kommen wird?

8)   Wie hoch waren die Auszahlungen des Katastrophenfonds an die Österreichische Hagelversicherung zur Förderung der Versicherungsprämien gemäß §3 Abs 4d Katastrophenfondsgesetz bzw § 1 des Hagelversicherungs­Förderungsgesetzes in den vergangenen 10 Jahren? (Es wird um tabellarische Aufschlüsselung nach Jahren, Anzahl der Versicherten je Bundesland und Hektarzahl versicherter Flächen je Bundesland sowie deren Anteil an der jeweiligen Gesamtfläche landwirtschaftlicher Flächen ersucht.)

9)   Wie hoch war bzw ist der Anteil der gem §3 Abs 4d Katastrophenfondsgesetz ausgezahlten Mittel an den Gesamtmitteln des Katastrophenfonds in den vergangenen 10 Jahren? (Es wird um Angabe je Jahr ersucht.)

10)Wie hoch waren die Auszahlungen gem §3 Abs 3a des Katastrophenfondsgesetzes in den vergangenen 10 Jahren? (Es wird um Aufschlüsselung nach Jahren, Art der ungünstigen Witterungsverhältnisse, betroffenen Kulturen, betroffenen Hektarflächen und Bundesländern ersucht.)

11)An wie viele landwirtschaftliche Betriebe wurden Auszahlungen gem §3 Abs 3a des Katastrophenfondsgesetzes in den vergangenen 10 Jahren geleistet? (Es wird um Aufschlüsselung nach Jahren, Art der ungünstigen

Witterungsverhältnisse, betroffenen Kulturen, betroffenen Hektarflächen und Bundesländern ersucht.)

12)Nach welchen Parametern und von wem wird über Anerkennung von Hagel­und Frostschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse gem §3 Abs 3a des Katastrophenfondsgesetzes entschieden?

13)An welcher Stelle und von wem wird entschieden, ob Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen als versicherbar oder nicht versicherbar gemäß §3 Abs 3a des Katastrophenfondsgesetzes gelten?

14)Wurden in den vergangenen zehn Jahren die in §3 Abs 3 sowie §3 Abs 4 Katastrophenfondsgesetz festgelegten Anteile an den Fondsmitteln überschritten und wenn ja, in welchen Jahren und aus welchen Gründen?

15)In welcher Höhe wurden seit 2022 Aufstockungsbeträge in den Katastrophenfonds eingebracht? (Es wird um Angabe der Höhe dieser Beträge je Jahr und Begründung der jeweiligen Aufstockung ersucht.)

16)Aufgrund welcher Basis hat man sich zur Beschränkung des derzeit geförderten Prämienvolumens für die vorgelegte Variante der Änderung der Sonderrichtlinie Versicherungsprämienförderung entschieden?

a. Welche Alternativen standen zur Diskussion?

17)Wurden seitens des BMLUK alternative Varianten zur Beschränkung des geförderten Prämienvolumens evaluiert, beispielsweise durch Festlegung einer förderbaren Basisversicherung oder von Obergrenzen für Versicherungsprämien je Kultur oder je Risiko?

a.    Wenn ja, welche und warum wurde die vorgelegte Variante bevorzugt?

b.    Wenn nein, weshalb wurden keine alternativen Beschränkungsoptionen in Betracht gezogen?

18)Werden seitens des BMLUK neben der Änderung der Sonderrichtlinie Versicherungsprämienförderung weitere Anpassungen der zweckgebundenen Auszahlungen aus dem Katastrophenfonds vorgenommen, und wenn ja, welche?

19)Welche Auswirkungen auf das Wirkungsziel „Nachhaltige Entwicklung moderner, vitaler und krisenresilienter ländlicher, städtischer und Stadtumland-Regionen sowie Sicherung einer wettbewerbsfähigen, multifunktionalen und flächendeckenden österreichischen Landwirtschaft auf der Basis bäuerlicher Familienbetriebe und der in- und ausländischen Absatzmärkte, damit Österreichs Lebensmittelversorgung auch in Krisenzeiten gesichert ist“ erwarten Sie sich durch die vorgelegte Änderung der Sonderrichtlinie Versicherungsprämienförderung?

20) Muss es Ihrer Ansicht nach vor dem Hintergrund des menschengemachten Klimawandels und der damit verbundenen Auswirkungen auf die österreichische Landwirtschaft, insbesondere durch Extremwetterereignisse, zu Änderungen im Versicherungssystem für Landwirt:innen und Landwirtschaftliche Betriebe kommen?

a.    Werden derartige Änderungen bereits seitens des BMLUK vorbereitet?

b.    Falls derartige Änderungen seitens des BMLUK in Diskussion oder Vorbereitung stehen, wer ist in diese Prozesse eingebunden?

21)In welcher Höhe werden Klimawandelanpassungsmaßnahmen für die heimischen landwirtschaftlichen Betriebe von Seiten des BMLUK aus nationalen Mitteln gefördert? (Bitte um tabellarische Auflistung für die Jahre von 2015 bis 2024.)

a. Es wird um Nennung der expliziten landwirtschaftlichen Maßnahmen und ihrer monetären Ausstattung ersucht.



[1] RIS - Katastrophenfondsgesetz 1996 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 21.07.2025 - https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005030

[2] RIS - Hagelversicherungs-Förderungsgesetz § 1 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 21.07.2025 -

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006223

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