3105/J XXVIII. GP
Eingelangt am 01.08.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verlust eines Exportauftrags durch behördliche Verzögerung
Am 23. Juli 2025 berichtete der „Kurier“ unter dem Titel „Bürokratie brachte Großauftrag zu Fall“[1] über den Verlust eines bedeutenden Exportgeschäfts der oberösterreichischen Firma Steyr Arms. Das Unternehmen hatte gute Chancen, eine öffentliche Ausschreibung des tunesischen Innenministeriums über die Lieferung von 8.000 Sturmgewehren im Wert von rund 9,5 Millionen Euro zu gewinnen. Darüber hinaus wären durch Ersatzteillieferungen sowie Serviceleistungen zusätzliche Umsätze in der Höhe von 20 bis 25 Millionen Euro über einen Zeitraum von 25 Jahren zu erwarten gewesen.
Eine Voraussetzung, um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, war die Lieferung von drei Mustergewehren und einer Trainingswaffe. Hierfür benötigte Steyr Arms jedoch eine Genehmigung des Innenministeriums, die am 20. Dezember 2024 beantragt wurde. Es vergingen nahezu sechs Monate, bis am 10. Juni 2025 der Bescheid ausgestellt wurde. Das tunesische Innenministerium hat die Lieferfrist schon zweimal für Steyr Arms verlängert, konnte jedoch nicht so lange zuwarten. Das österreichische Unternehmen ist somit endgültig aus dem Vergabeverfahren ausgeschieden.
Ein im Mai übermittelter schriftlicher Appell des Unternehmens an führende Vertreter der Bundesregierung, darunter Bundeskanzler Stocker, Innenminister Karner, Verteidigungsministerin Tanner, Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer, Außenministerin Meinl-Reisinger sowie Staatssekretär Schellhorn, blieb bis heute unbeantwortet. Auch die Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer-Präsident Mahrer wurden in ihrer Funktion als Interessenvertreter der heimischen Wirtschaft informiert. Die einzige Rückmeldung erfolgte in Form eines knappen Zweizeilers durch einen Beamten des Innenministeriums.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wann wurde der Exportantrag der Firma Steyr Arms bei welcher Behörde eingebracht?
2. Wann wurden welche Verfahrensschritte von wem gesetzt?
3. Warum war es nicht möglich, den Exportantrag der Firma Steyr Arms zeitgerecht zu erledigen?
4. Ist der Antrag mittlerweile erledigt?
a. Wie wurde das Verfahren beendet?
5. Sind im Akt Verfahrensverzögerungen erkennbar?
a. Wenn ja, wer ist dafür verantwortlich?
6. Wurden vom Innenministerium Schritte gesetzt, um das Verfahren zu beschleunigen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Wie viele vergleichbare Anträge wurden seit 1. Jänner 2020 gestellt?
a. Wie lange ist die durchschnittliche Verfahrensdauer?
8. Gab es Interventionen oder andere politische Gründe, um den konkreten Export zu vereiteln? Mit anderen Worten: haben Sie sich durch das liegenlassen des Aktes eine ─möglicherweise unangenehme ─ Entscheidung erspart?
[1] Print-Ausgabe des Kurier vom 23.07.2025, S. 18
Online: https://kurier.at/wirtschaft/geplatzter-steyr-grossauftrag-keiner-will-es-gewesen-sein/403060625