3106/J XXVIII. GP
Eingelangt am 01.08.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verhetzung und verbotene Symbole bei Aufmarsch der rechtsextremen Identitären in Wien
Am Samstag den 26. Juli fand ein Aufmarsch der rechtsextremen „Identitären“ in der Wiener Innenstadt statt[1]. Daran beteiligten sich zahlreiche Rechtsextreme und Neonazis aus dem In- und Ausland. FPÖ-Funktionäre waren in der Organisation der Demonstration eingebunden und marschierten neben militanten Neonazis[2].
Im Zuge des rechtsextremen Aufmarsches konnten zahlreiche teils strafrechtlich relevante Vorkommnisse wahrgenommen werden. Ein Einschreiten der Exekutive war hier aber leider nicht zu beobachten.
So grölte der rechtsextreme Demonstrationszug von der Polizei eskortiert verhetzende Parolen wie „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“[3]. Eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts der Verhetzung und dem Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz dazu wurde vom Anfragesteller bei den zuständigen Behörden eingebracht.
An anderer Stelle wurde bei der Demonstration, welche von der „Identitären Bewegung Österreich“ organisiert und beworben wurde, ein Transparent entrollt, welches klar erkennbar das durch das Symbolegesetz verbotene Emblem der „Identitären Bewegung Österreich“ (Lambda) abbildet - graphisch lediglich leicht verändert. Dazu hält der Gesetzestext in aller Deutlichkeit fest, dass „auch grafisch veränderte Darstellungen von bezeichneten Symbolen […] vom Verwendungsverbot umfasst sind“.[4] Auch hier ergeht vom Anfragesteller eine Sachverhaltsdarstellung an die Behörden.

Versammlungsteilnehmer:innen
entrollten ein Transparent mit dem leicht veränderten Emblem der
„Identitären Bewegung Österreich“ (IBÖ) am Gestade.
Die Verwendung des Emblems der IBÖ, auch in leicht abgewandelter Form, ist
in Österreich durch das Symbolegesetz verboten. (Screenshot: Democ-Video
YouTube[5])
Eine Teilnehmerin des rechtsextremen Aufmarsches stellte ein anderes, in Österreich verbotenes Symbol zur Schau, das auch gegen das Abzeichengesetz verstößt und aufgrund der Verwendung im Nationalsozialismus auch als Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz zu werten ist. Dabei handelte es sich um eine Odal-Rune, wie sie auch die Hitlerjugend verwendete, welche auf der rechten Schulter tätowiert wurde[6]. Der Anfragesteller wird auch hierzu eine Sachverhaltsdarstellung einbringen.
Eine Teilnehmerin des rechtsextremen Aufmarsches trägt
offen eine Odal-Rune zur Schau, die auch durch die Hitlerjugend verwendet wurde
und in Österreich verboten ist. (Foto: privat)
Wenn Rechtsextreme und Neonazis aufmarschieren, kann es nicht sein, dass die Polizei bei Verhetzung und Verstößen gegen das NS-Verbotsgesetz hinwegsieht und nicht einschreitet, während gleichzeitig antifaschistischer Protest kriminalisiert wird.
Zudem wurden zahlreiche Pressevertreter:innen bei ihrer Arbeit von Rechtsextremen bedrängt, ohne das die Polizei eingeschritten ist. An anderer Stelle wurden Pressevertreter:innen sogar von der Polizei aktiv an ihrer Arbeit behindert und beispielsweise wegen der Verwendung von FFP2-Masken, die sie aus Gründen den Gesundheitsschutzes trugen, angezeigt.
Im Nachgang der Demonstration ereignete sich ein Angriff von militanten Neonazis am Nestroyplatz[7]. Diese waren wohl am Weg dem Wohnhaus des bekannten Neonazis Gottfried Küssel. Schon in der Vergangenheit kam es dort in der Umgebung nach Aufmärschen der „Identitären“ zu gewalttätigen Angriffen, an denen sich diese Gruppe von Neonazis beteiligte[8]. Die Gruppe Neonazis bestand am 26. Juli aus ca. 40 Personen, die gemeinsam zum Aufmarsch der „Identitären anreisten und diesen auch wieder geschlossen verließen – leider ohne Polizeibegleitung.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie viele Personen nahmen an der Versammlung am 26. Juli mit Startpunkt am Karl-Lueger-Platz teil?
2) Wer zeigte die Versammlung am Karl-Lueger-Platz an und wer fungierte als Versammlungsleiter?
3) Welche rechtsextremen und neonazistischen Gruppierungen nahmen an dieser Versammlung teil?
4) Welche FPÖ-Funktionäre und Mitarbeiter waren bei der Organisation des Aufmarsches beteiligt oder sind gegenüber den Behörden in Erscheinung getreten?
5) Wurde die Versammlung von Beamten der DSN oder des LSN Wien begleitet?
6) Wer leitete den Polizeieinsatz, der die rechtsextreme Versammlung am Karl-Lueger-Platz begleitete?
7) Gab es Beamte deren Zuständigkeit es war, verbotene rechtsextreme und neonazistische Symbole zu dokumentieren und gegebenenfalls weiterzuleiten um rechtliche Schritte zu ergreifen? Wenn nein, warum nicht?
8) Wurden im Vorfeld Maßnahmen getroffen, um die Zurschaustellung von verbotenen neonazistischen und rechtsextremen Symbolen während des Aufmarsches zu unterbinden? Wenn nein, warum nicht?
9) Wie viele Anzeigen wurden im Zuge des Protestgeschehens in der Wiener Innenstadt erstattet?
10) Wie viele Festnahmen und Anhaltungen wurden im Zuge des Protestgeschehens in der Wiener Innenstadt an diesem Tag durchgeführt, und was wurde den Personen vorgeworfen?
11) Wie viele Anzeigen gab es nach dem Symbole-, Abzeichen-, oder Verbotsgesetz?
12) Wie viele Polizeibeamte waren am Einsatz beteiligt und welche Aufgaben hatten diese?
13) Warum wurde die Versammlung weder aufgelöst noch anderwärtig eingeschritten, nachdem offen verhetzende Parolen von einer großen Anzahl an Versammlungsteilnehmern skandiert wurden? Videos belegen, dass die Polizei in unmittelbarer Nähe war, als verhetzende Parolen gerufen wurden[9].
14) Wurde die Zurschaustellung von in Österreich verbotenen Symbolen durch die Behörden dokumentiert und wenn ja wurden rechtliche Schritte eingeleitet?
15) Wurde der Versammlungsleiter darauf aufmerksam gemacht, das Teilnehmende des Aufmarsches verbotene Symbole zur Schau stellen und verhetzende Parolen rufen und dass dies zu Unterlassen ist? Wenn nein, warum nicht?
16) Kam es nach der Versammlung in der Wiener Innenstadt zu Vorkommnissen, an denen Versammlungsteilnehmer involviert waren?
17) Laut Berichten griffen Neonazis, die zuvor am Aufmarsch beteiligt waren, zwei Männer in der Nähe der U-Bahnstation Nestroyplatz an[10]. Ist Ihnen dieser Vorfall bekannt?
18) Schon am 21. Februar 2025 kam es nach einem Aufmarsch der „Identitären“ in der Wiener Innenstad zu einem Angriff durch Neonazis am Nestroyplatz[11]. Stammen die Tatverdächtigen aus demselben neonazistischen Umfeld?
19) Wurde die Gruppe Neonazis, die gemeinsam zum Aufmarsch der Identitären am 26. Juli 2025 anreiste und ihn auch geschlossen wieder verlassen hat, von Beamten begleitet, insbesondere, da von diesen Personen ein erhöhtes Gefahrenpotential ausging und es schon in der Vergangenheit zu Angriffen durch diese Gruppe kam? Wenn nein, warum nicht?
20) Ist Ihnen diese Neonazi-Gruppe bekannt, von denen in der Vergangenheit immer wieder gewalttätige Angriffe ausgingen?
21) Rechtsextreme behinderten Pressevertreter:innen bei ihrer Arbeit, teilweise wurden diese mit Schirmen bedrängt, attackiert und verletzt[12]. Konnten Beamte ein derartiges Vorgehen wahrnehmen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum schritten die Beamten nicht ein?
22) Wurden derartige Vorfälle bei Beamten vor Ort zur Anzeige gebracht? Wenn ja, wie viele?
23) Wurden Personen wegen des Verdachts der Körperverletzung, der Nötigung, oder eines tätlichen Angriffs von Pressevertreter:innen vor Ort angezeigt? Wenn ja, wie viele Anzeigen gab es in diesem Zusammenhang und wurden weitere Ermittlungen diesbezüglich eingeleitet?
24) Schon am Vortrag, am Freitag den 25. Juli, fand eine Veranstaltung der rechtsextremen Identitären in ihren Kellerräumlichkeiten in der Ramperstorffergasse in Wien Margareten statt. Auch dort wurden Pressevertreter:innen von Rechtsextremen bedrängt. Zudem wurde mindestens eine Journalistin wegen dem Tragen einer FFP2-Makse angezeigt und ihr mit Festnahme gedroht, sollte diese sich weigern die Maske abzunehmen. Die Maske wurde von der Journalistin aus gesundheitlichen Gründen getragen. Zudem ist sie ein Schutz, da Rechtsextreme die mehrfach bespuckt und mit unbekannten Flüssigkeiten beschüttet haben. Die Pressearbeit konnte im von der Polizei abgesperrten Bereich nicht durchgeführt werden, da die Beamten nicht für die Sicherheit der Pressevertreter:innen garantieren konnten, wie es vor Ort hieß. Wie kann es sein, dass die Polizei in einem von ihr gesicherten Bereich nicht die Sicherheit von Pressevertreter:innen garantieren kann? Warum wurde eine Journalistin dazu aufgefordert ihre FFP2-Maske zu entfernen, obwohl sie glaubhaft machen konnte, dass sie diese aus gesundheitlichen Gründen trägt?
25) Auch am 26. Juli wurde eine Journalistin wegen der Verwendung einer FFP2‑Makse angezeigt. Wie viele Anzeigen wegen der Verwendung von FFP2‑Masken wurden gegen Pressevertreter:innen erteilt und warum?
26) Welche Maßnahmen wurden von der Polizei am Freitag den 25. Juli und am Samstag den 26. Juli ergriffen, um die Pressefreiheit im Allgemeinen und die Arbeit von Journalist:innen vor Ort im Besonderen zu ermöglichen, nachdem diese schon in der Vergangenheit von Rechtsextremen bei ihrer Arbeit bedrängt und behindert wurden?
[1] https://www.youtube.com/watch?v=HaDFXJ4p-v8
[2] https://www.derstandard.at/story/3000000281217/freiheitliche-marschierten-mit-identitaeren
[3] https://x.com/immer_bereit/status/1949153280640110816
[4]https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009040
[5] https://www.youtube.com/watch?v=HaDFXJ4p-v8
[6] https://www.beratungsstelleextremismus.at/wp-content/uploads/2023/09/Verbotene_Symbole.pdf
[7] https://www.youtube.com/watch?v=HaDFXJ4p-v8
[8] https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2025-03/rechte-straftaten-oesterreich-polizei-fpoe-radikalisierung-jugendliche
[9] https://x.com/immer_bereit/status/1949153280640110816
[10] https://www.youtube.com/watch?v=HaDFXJ4p-v8
[11] https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2025-03/rechte-straftaten-oesterreich-polizei-fpoe-radikalisierung-jugendliche
[12] https://www.youtube.com/watch?v=HaDFXJ4p-v8