3145/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.08.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum und den aktuellen Stand des Ermittlungsverfahrens zur Geschäftszahl 13 UT 92/25i

                                                BEGRÜNDUNG

In Linz wurden eine junge Frau und ihre Schwester, die gemeinsam in der Straßenbahn unterwegs waren, von einem unbekannten Mann, der sie zuvor verbal belästigt hatte, tätlich angegriffen. Der Angriff führte zu erheblichen Verletzungen bei den beiden Opfern (Nasenbeinbruch bei der jungen Frau sowie verschobener Kiefer bei ihrer Schwester). Der Täter konnte unerkannt fliehen.

Nach der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Linz wurde unter dem Aktenzeichen 13 UT 92/25i ein Ermittlungsverfahren gegen einen unbekannten Täter eingeleitet. Dem Opfer wurde jedoch von der Polizei mitgeteilt, dass das Verfahren „vorläufig eingestellt“ sei, da die Videoaufnahmen in der Straßenbahn nicht von ausreichender Qualität seien, um nach dem Täter fahnden zu können.

Der Fall steht exemplarisch für die Problematik geschlechtsspezifischer Gewalt, die aus einem frauenfeindlichen bzw. von männlicher Überlegenheitsvorstellung geprägten Motiv heraus begangen wird. Er wirft überdies grundlegende Fragen zur Strafverfolgung bei situativer Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum auf. Außerdem stellt sich die Frage, wie weit die von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen bereits greifen und wie und ob deren Wirkung adäquat überprüft wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)   Wie ist der aktuelle Stand des Ermittlungsverfahrens zum Aktenzeichen 13 UT 92/25i bei der Staatsanwaltschaft Linz?

2)   Trifft es zu, dass das in Frage 1 genannte Verfahren „vorläufig eingestellt“ (wohl nach § 197 StPO abgebrochen?) wurde, weil die Videoaufnahmen aus der Straßenbahn nicht für eine Täterermittlung geeignet seien?

a.    Falls ja: Sind weitere Schritte geplant, um dennoch eine Aufklärung der Tat und eine Identifizierung des Täters zu ermöglichen?

                                i.  Wenn ja, welche?

3)   Welche Maßnahmen sind grundsätzlich vorgesehen, um in Ermittlungsverfahren bei Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum auch bei schwieriger Beweislage eine effektive Strafverfolgung sicherzustellen?

4)    Welche Strategien verfolgt das Justizressort, um insbesondere Gewalttaten, die aus Frauenhass, Misogynie oder männlichem Überlegenheitsdenken begangen werden, konsequent zu verfolgen und sichtbar zu machen?

5)   Wie wird sichergestellt, dass Tatmotive erfasst werden, um das Phänomen geschlechtsspezifischer Gewalt ausreichend erfassen zu können?

6)   Wie wird bei solchen Taten das mögliche Tatmotiv „Frauenfeindlichkeit“ berücksichtigt und dokumentiert? Gibt es diesbezüglich Richtlinien oder Handlungsanleitungen für die Staatsanwaltschaften?

7)   Wie viele Verfahren wurden in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt) wegen Angriffen auf Frauen im öffentlichen Raum geführt, bei denen das Motiv in frauenfeindlichem Verhalten oder einer Kränkung des „männlichen Ehrgefühls“ gelegen sein dürfte?

a. Wie viele dieser Verfahren wurden mit einer Anklage abgeschlossen, wie viele eingestellt, und wie viele führten zu einer Verurteilung?

8)   In welchen Bereichen sieht das Justizministerium Verbesserungsbedarf bei der Verfolgung von Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum?

9)    Welche konkreten von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen sind derzeit in Umsetzung?

10)  Betreffen die geplanten Maßnahmen insbesondere Gewalt im familiären Nahebereich oder ist auch situative Gewalt, die aus frauenfeindlichen Motiven oder männlichem Überlegenheitsdenken begangen wird, ausreichend abgedeckt?

11)  Welche konkreten von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen sind bereits umgesetzt?

12)  Welche Wirkung haben die zu den Fragen 9 bis 11 angeführten Maßnahmen bislang entfaltet? Gibt es bereits messbare Ergebnisse oder Evaluierungen?

13)  Wann ist mit einer umfassenden Evaluierung der bisher gesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen zu rechnen?

14)  Plant das Justizministerium weitere Schritte zur gezielten Bekämpfung von frauenfeindlich motivierter Gewalt, insbesondere im öffentlichen Raum?

a.    Wenn ja, welche?