315/J XXVIII. GP

Eingelangt am 12.12.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend VSV und Noyb dürfen Verbandsklagen einbringen

 

 

Am 3. Dezember 2024 wurde auf ORF.at folgende Meldung veröffentlicht:[1]

 

VSV und Noyb dürfen Verbandsklagen einbringen

 

Der Verbraucherschutzverein (VSV) darf ab sofort Verbandsklagen einbringen, also im Namen einer Gruppe von Verbrauchern gegen Unternehmen vorgehen. Auch die NGO Noyb von Max Schrems sei als „Qualifizierte Einrichtung“ (QE) für Verbandsklagen anerkannt worden, heißt es in einer aktuellen VSV-Aussendung.

 

Verbandsklagen (Europäische Sammelklage) sind erst seit Juli 2024 im österreichischen Recht verankert. Bei der „Verbandsklage auf Unterlassung“ kann eine QE schon bei der drohenden Verletzung von Verbraucherinteressen gegen ein Unternehmen vorgehen. Bei der „Verbandsklage auf Abhilfe“ müssen zumindest 50 Verbraucherinnen und Verbraucher Ansprüche gegen ein Unternehmen geltend machen, die noch nicht vor Gericht verhandelt werden. Die Ansprüche werden auf Klage der QE durch das Handelsgericht Wien geprüft.

 

Klagseinbringung stoppt Verjährung

Die Verbraucher müssen selbst aktiv werden und an die Einrichtung herantreten, da ansonsten ihre Ansprüche nicht im Verfahren behandelt werden. Ein von der QE erstrittenes Urteil oder ausgehandelter Vergleich hat nur Wirkungen für diese Verbraucher. Allerdings kann die Qualifizierte Einrichtung weiteren Verbrauchern den Beitritt zum Verfahren bis zu drei Monate lang ermöglichen. Mit Einbringung einer Klage wird die Verjährung der Ansprüche aller Verbraucher, die der Klage beigetreten sind, gehemmt.

 

Der von Sozialministerium geförderte, sonst von Mitgliedsbeiträgen finanzierte VSV sieht sich als unabhängige Organisation, die nicht nur Firmen klagt, sondern auch dafür bekannt wurde, mit einer Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich vorzugehen (im Zusammenhang mit Covid-Maßnahmen). Der VSV wurde 2018 vom Verbraucherschützer Peter Kolba gegründet. Die aktuelle Entscheidung „stärkt unsere Position als unabhängige Verbraucherorganisation ungemein“, so Daniela-Holzinger, Obfrau des VSV. Erste Verbandsklagen seien schon in Vorbereitung.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Organisationen haben sich bisher für die Anerkennung als „Qualifizierte Einrichtung“ (QE) nach Ihren Informationen als zuständiger Justizministerin beworben?

2.    Wie vielen Organisationen und welchen wurde diese Anerkennung als „Qualifizierte Einrichtung“ (QE) nach Ihren Informationen als zuständiger Justizministerin zuerkannt?



[1] https://help.orf.at/stories/3227835