3167/J XXVIII. GP
Eingelangt am 26.08.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Hermann Brückl, MA
an den Bundesminister für Bildung
betreffend Geplanter Ausbau der Sommerschule ab 2026
Die Sommerschule wurde ursprünglich als freiwillige Unterstützung geschaffen, um österreichischen Kindern die Chance zu geben, Versäumtes nachzuholen, Wissens-lücken zu schließen und sich gezielt auf das kommende Schuljahr vorzubereiten. Mit der nun angekündigten Verpflichtung zur Teilnahme an der Sommerschule für alle Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen ab 2026[1] erfolgt jedoch ein deutlicher Kurswechsel: Ein sinnvolles Instrument zur Förderung und Leistungssteigerung unserer eigenen Schüler wird zu einem integrationspolitischen Reparaturprojekt.
Bislang ist weder absehbar, welche finanziellen Belastungen dadurch auf die Steuer-zahler zukommen, noch nach welchen Maßstäben die betroffenen Kinder bestimmt werden sollen oder in welchem Umfang eine Teilnahme tatsächlich verpflichtend sein wird. Ebenso ungeklärt bleibt, wie viele Schüler betroffen sein dürften und ob die Umsetzung in städtischen, wie ländlichen Regionen gleichermaßen gewährleistet werden kann. Angesichts der bestehenden Herausforderungen im Schulalltag drängt sich zudem die Frage auf, wie diese Maßnahme organisatorisch bewältigt werden soll und auf welcher rechtlichen Grundlage eine teilweise Zwangsverpflichtung von Lehrkräften erfolgen könnte.
Anstatt die eigentlichen Ursachen – unkontrollierte Zuwanderung und mangelnde Integrationsbereitschaft – endlich klar zu benennen und wirksam zu bekämpfen, setzt die Regierung auf ein bürokratisches Zwangsinstrument, das neue Schwierigkeiten schafft, ohne die bestehenden zu lösen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Bildung nachstehende
Anfrage
1. Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch die Einführung der verpflichtenden Sommerschule ab 2026 im Vergleich zum freiwilligen Modell?
2. Welche finanziellen Ressourcen werden zur Deckung dieser Kosten heran-gezogen?
a. Ist mit Budgetüberschreitungen zu rechnen?
3. Nach welchen Kriterien und Verfahren soll ermittelt werden, welche Kinder – basierend auf welchem Sprachniveau – zur Teilnahme verpflichtet werden?
4. Wird es ein standardisiertes Screening geben, das sprachliche Kompetenzen misst („ungenügende Deutschkenntnisse“ vs. „mangelhafte Deutsch-kenntnisse“), wie angekündigt oder erfolgt die Festlegung durch die Deutsch-förderlehrkräfte bzw. die jeweiligen Klassenlehrkräfte?
5. Welche Rolle spielen die Bildungsdirektionen bei der Auswahl der Sommer-schulstandorte und bei der Einstufung der Kinder?
a. Wird mit einer jährlichen Rotation der Standorte gearbeitet?
6. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden konkret erwartet und worauf basiert Ihre Schätzung?
a. Liegen Ihnen konkrete Zahlenmodelle oder Hochrechnungen vor, die eine Steigerung quantifizieren?
b. Gibt es differenzierte Prognosen nach Bundesländern?
c. In welchen Bundesländern wird mit den höchsten Anmeldezahlen gerechnet?
7. Wie soll der Unterricht in der Sommerschule konkret vergütet werden und in welcher Form ist vorgesehen, Lehrkräfte im Bedarfsfall zur Teilnahme zu verpflichten, falls sich nicht genügend Freiwillige finden?
a. Wie werden die entsprechenden Zuweisungen gesetzlich und unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen?
b. Auf welcher rechtlichen Grundlage können Lehrkräfte zur Teilnahme verpflichtet werden?
8. In welchem Ausmaß werden Lehramtsstudierende auch künftig zur Durchführung des Unterrichts in der Sommerschule herangezogen?
9. Gibt es evaluierte Konzepte, die zeigen, inwieweit Schüler mit erheblichen Deutschproblemen innerhalb einer zweiwöchigen Sommerschule nachhaltig gefördert werden können – angesichts der Kritik, wonach dies unrealistisch erscheint?
10. Wie wird gewährleistet, dass fehlende Teilnehmende (z. B. in den letzten zwei Ferienwochen) nicht das Gesamtkonzept gefährden – zumal bereits aktuell ein Drittel der Angemeldeten regelmäßig fernbleibt?
11. Welche Konsequenzen drohen fehlenden Teilnehmenden?
[1] https://apa.at/news/wiederkehr-will-lehrer-notfalls-zu-sommerschule-verpflichten/ (aufgerufen am 25.08.2025)