3175/J XXVIII. GP

Eingelangt am 04.09.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Leonore Gewessler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

betreffend Neubesetzungen in der E-Control

BEGRÜNDUNG

Die E-Control ist als Regulierungsbehörde im Energiebereich eine zentrale Institution für die Gewährleistung von Transparenz, Wettbewerb und Versorgungssicherheit in Österreich. Eine der wichtigsten Aufgaben der E-Control ist es, alle Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Umbau des Energiesystems ermöglichen. Zudem muss die Regulierungsbehörde den Fortschritt bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen beobachten und die Einhaltung von gesetzlichen Verpflichtungen überwachen. Die Regulierung der Netzentgelte, sodass Leistbarkeit und Energiewende sichergestellt sind, ist eine weitere verantwortungsvolle Aufgabe.

Die Rolle des unabhängigen Regulators ist in Zeiten von Energiewende und zahlreicher globaler Krisen wichtiger und erfolgskritischer denn je. Die Funktionsperiode des E-Control Vorstands endet mit 24. März 2026. Die Funktionsperiode von vier Mitgliedern des Aufsichtsrats endet mit 27. April 2026. Damit stehen für die Regierung bzw. den Wirtschaftsminister Neubesetzungen sowohl im Vorstand als auch in einzelnen Funktionen des Aufsichtsrats der E-Control an.

Die wichtigen Funktionen der E-Control verlangen höchstmögliche Kompetenz, Unabhängigkeit und Transparenz bei der Bestellung von Führungspersonal, auch um den Anschein jeglicher Interessenskonflikte von der Behörde fernzuhalten. Jedoch ist festzuhalten, dass das Wirtschaftsministerium in der aktuellen Legislaturperiode nicht nur für die E-Control zuständig ist, sondern auch für die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG), die 51 Prozent der Anteile an der Verbund AG hält. Einerseits besteht damit ein Interesse an einer Dividendensteigerung des Verbunds, andererseits ist die E-Control jene Behörde, die den Markt reguliert, in dem auch der Verbund agiert. Damit ist der Wirtschaftsminister in einer Position, in der er sowohl die Interessen des Regulators, als auch die Interessen des zu Regulierenden berücksichtigen muss.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher zur gebotenen Unabhängigkeit und Transparenz im Bestellungs-Prozess der E-Control folgende

ANFRAGE

1.   Welche konkreten zeitlichen Planungen gibt es für die Neubesetzungen im Vorstand und im Aufsichtsrat der E-Control?

2.   Welche Kriterien und Qualifikationen sind aus Sicht Ihres Ressorts entscheidend für die Auswahl von Kandidat:innen für diese Positionen?

3.   Welchen Prozess gibt es in Ihrem Ressort für die Vorauswahl von Kandidat:innen?

4.   Welche Maßnahmen bestehen, um sicherzustellen, dass ein direkter Wechsel von leitenden Positionen in der Energiebranche in Vorstand oder Aufsichtsrat der E-Control ohne ausreichende „Cooling-off“-Periode ausgeschlossen ist?

5.   Wie wird sichergestellt, dass der Auswahlprozess transparent und diskriminierungsfrei erfolgt?

6.   Welche Mechanismen existieren, um mögliche Interessenskonflikte von Kandidat:innen vor deren Bestellung zu prüfen?

7.   Wer ist in die Erstellung der Anforderungsprofile eingebunden?

8.   Werden externe Personalberatungen beigezogen - wenn ja, welche, und wie erfolgt deren Beauftragung?

9.   Wie wird das Parlament über die Ausschreibung, den Auswahlprozess und die finale Bestellung informiert bzw. eingebunden?

10. Wie wird sichergestellt, dass die Doppelfunktion Ihres Ressorts als Aufsichtsbehörde der E-Control und als Eigentümervertreter über die ÖBAG keinen Einfluss auf die Unabhängigkeit der Bestellung hat?

11. Gibt es Compliance-Regeln oder Verhaltenskodizes, die Ihr Ressort in diesem Prozess verpflichtend anwendet und falls ja welche?

12. Welche Transparenzmaßnahmen, über die gesetzlich vorgesehenen Hearings hinaus, sind vorgesehen?