3180/J XXVIII. GP

Eingelangt am 05.09.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA und Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

betreffend Staatseigentum im Ausland: österreichische Züge fahren jetzt im Kriegsgebiet

 

 

Laut eigenen Angaben[1] des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat die Republik Österreich im Juni 2025 zwei Spezialzüge des Typen „Motorturmwagen X534“ für den Bau und die Instandhaltung von Oberleitungen an die Ukrainische Staatsbahn „Ukrsalisnyzja“ (UZ) übergeben.

 

Angesichts der eklatanten Misswirtschaft der Bundesregierung bzw. der schwarz-grünen Vorgängerregierung und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Heraus-forderungen, mit denen unser Land derzeit konfrontiert ist, stellt sich die Frage, ob solche „Geschenke“ im Einklang mit dem Gebot der sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwendungen öffentlicher Mittel stehen. Darüber hinaus bestehen erhebliche technische und praktische Bedenken: Während Österreich das europäische Regelspurnetz (1.435 mm) nutzt, fahren auf dem ukrainischen Netz mehrheitlich Breitspurlokomotiven (1.520 mm). Ob und in welchem Umfang eine tatsächliche Einsatzfähigkeit der überstellten Fahrzeuge gegeben ist oder ob womöglich zusätzliche Adaptierungskosten - finanziert mit österreichischen Mitteln - notwendig wurden, ist unklar.

 

Von besonderem öffentlichen Interesse ist schließlich, ob es sich bei den beiden genannten Fahrzeugen lediglich um Einzelfälle handelt oder ob eine breiter angelegte Praxis von Übergaben österreichischer Fahrzeuge und weiterer Infrastrukturmittel an die Ukraine besteht. Dies betrifft nicht nur Eisenbahnfahrzeuge, sondern auch andere Güter wie Reisebusse, Lastkraftwagen, Arbeitsmaschinen oder Ersatzteile, die unter die Einflussbereiche staatlicher Unternehmen oder Ressorts fallen.

 

Auch aus neutralitätspolitischer Sicht ist es von Bedeutung, inwiefern derartige Übergaben mit der immer wieder betonten Neutralität Österreichs vereinbar sind, insbesondere im Hinblick auf die mögliche militärische Mitverwendbarkeit solcher Fahrzeuge oder Ersatzteile (Stichwort: Dual-Use-Problematik).

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wann genau und in welchem Rahmen erfolgte die Überstellung der beiden genannten Speziallokomotiven an die UZ?

2.    Wie hoch war der geschätzte Sachwert dieser beiden Lokomotiven zum Zeitpunkt der Übergabe?

a.    Welche Kosten wurden durch den Transport versursacht und wer trug diese Kosten?

b.    Existiert ein Vertragswerk diese Übergabe betreffend?

                                          i.    Wenn ja, bitte um Übermittlung dieses Vertragswerkes.

3.    Wurden diese Spezialzüge zuletzt noch aktiv im österreichischen Schienen-verkehr eingesetzt?

a.    Wenn nein, waren diese bereits stillgelegt?

                                          i.    Waren nur diese spezifischen Schienenfahrzeuge stillgelegt oder der gesamte Typ?

4.    Wurden seit Beginn des Ukraine-Krieges weitere Schienenfahrzeuge an die UZ übergeben?

a.    Wenn ja, wann, welche und in welchem Rahmen? (Bitte um Auflistung)

                                          i.    Zu welchen Kosten bzw. welchen Sachwert besaßen die Fahrzeuge?

5.    Sind weitere Überstellungen von Schienenfahrzeugen an die Ukraine geplant?

a.    Wenn ja, wann, was konkret und in welchem Rahmen?

6.    Wurden andere Fahrzeuge (z.B. Reisebusse, LKW, Güterwaggons oder Arbeitsfahrzeuge) seitens der ÖBB oder anderer unter staatlichem Einfluss stehenden Unternehmen bzw. Ihrem Resort an die Ukraine überlassen, verschenkt oder verborgt?

a.    Wenn ja, um welche Fahrzeuge handelt es sich, in welchem Umfang und zu welchem geschätzten Sachwert? (Bitte um Auflistung)

b.    Wurde sichergestellt, dass keines der übergebenen Fahrzeuge, im Sinne von Dual-Use, auch für militärische Zwecke verwendet werden kann?

7.    Wurden Ersatzteile oder Betriebsmittel für Fahrzeuge (Schiene, Straße oder Luft) seit 2022 an die Ukraine übergeben?

a.    Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchem Sachwert?

b.    Gibt es Verträge diese Übergaben betreffend?

                                          i.    Wenn ja, bitte um Übermittlung dieser.

c.    Wurde sichergestellt, dass die übergebenen Ersatzteile bzw. Betriebs-mittel nicht, im Sinne von Dual-Use, auch für militärische Zwecke verwendet werden?

8.    Ist gewährleistet, dass die beiden genannten Spezialzüge im ukrainischen Schienennetz ohne wesentliche technische Anpassungen einsetzbar sind?

a.    Wenn nein, ist eine Anpassung schon passiert und wer hat bzw. wird die anfallenden Kosten für eine Adaptierung tragen?

9.    Gab oder gibt es Überlegungen, statt einer unentgeltlichen Überlassung eine wirtschaftliche Verwertung (z. B. Verkauf auf dem internationalen Gebraucht-markt) in Betracht zu ziehen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

10. Inwiefern steht die Übergabe dieser Spezialzüge mit der österreichischen Neutralität im Einklang?

a.    Wurde sichergestellt, dass keines der übergebenen Fahrzeuge, im Sinne von Dual-Use, auch für militärische Zwecke verwendet werden kann?

11. War die Übergabe der Fahrzeuge an Bedingungen, wie kein Einsatz in frontnahen Gebieten, etc., geknüpft?

a.    Wenn nein, warum wurde diesbezüglich keine Vereinbarung getroffen?

b.    Wenn ja, wie wird die Einhaltung der vereinbarten Bedingungen überwacht?

 

 

 

 

 

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[1]    https://infothek.bmimi.gv.at/oesterreich-ukraine-spezialfahrzeuge-bahninfrastruktur/