3182/J XXVIII. GP
Eingelangt am 09.09.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
an den Bundesminister für Bildung
betreffend NGO-Business: 124.940,00 € für „gendersensible Buben*arbeit“?
Wie eine FPÖ-Anfrage[1] an den Bildungsminister zum NGO-Business in seinem Ressort aufdeckte, fördert das Bildungsministerium seit Jahren die NGO „poika ‐ Verein für gendersensible Bubenarbeit in Erziehung und Unterricht“.
Inwiefern dieses Steuergeld gut investiert ist, gilt es angesichts des Ziels dieses Vereins kritisch zu hinterfragen. Dieses wird auf der Website von „poika“ wie folgt beschrieben:
„Unser Ziel ist es, gendersensible Buben*arbeit in Ergänzung und Zusammen-arbeit mit Mädchen*arbeit zu gestalten. Dabei orientieren wir uns an emanzipatorischen Modellen, die Kindern und Jugendlichen eine reflektierte Auseinandersetzung mit zentralen Themen ermöglichen. Diese umfassen Geschlechtskonstruktionen von Weiblichkeit(en) und Männlichkeit(en), Geschlechtsidentität, Berufsorientierung, Gewalt, Sexualität, Medien-erfahrungen sowie andere für Kinder und Jugendliche relevante Frage-stellungen.“[2]
„poika“ wurde von der Schwarz-Grünen Bundesregierung in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode 23.10.2019 ‐ 23.10.2024 mit 49.000 € gefördert. Zusätzlich wurde ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag über 44.680,00 € abgeschlossen. Auch die Ampelregierung von ÖVP, SPÖ und NEOS fördert den Verein weiterhin mit 15.000,00 € alleine im Zeitraum 24.10.2024 ‐ 25.06.2025. Zusätzlich wurde abermals ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, der bislang Kosten in Höhe von 16.260,00 € erzeugte.
Welchen Mehrwert der Verein stiftet, der eine staatliche Alimentierung rechtfertigen würde, bleibt unklar. Auf der Website versucht man eine Erklärung:
„Die gezielte Förderung von Mädchen* und TIN-Kindern bzw. -Jugendlichen (TIN steht für Trans, Inter und Nichtbinär) stellt einen wichtigen Fortschritt in der Gleichstellungspolitik dar. Gleichzeitig stehen Buben* und Männer* vor der Herausforderung, sich mit überholten Männlichkeitsbildern auseinander-zusetzen und ihre eigene Emanzipation voranzutreiben.“[3]
Das Konzept der NGO scheint jedenfalls erfolgreich zu sein. Auf seiner Website kündigt der Verein für den 1. September eine neue doppelte Geschäftsführung an. Das „geschlechterdiverse Team“ von „poika“ umfasst über 20 Personen.[4]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Bildung nachstehende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „poika“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) mit 49.000 € gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigenleistungen durch „poika“ erbracht?
2. Welche Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „poika“ wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) mit bislang 15.000,00 € gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigenleistungen durch „poika“ erbracht?
3. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck wurde mit der NGO „poika“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag über 44.680,00 € abgeschlossen?
a. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
b. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
c. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
d. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
e. Wurde die Vertragserfüllung durch die NGO „poika“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
4. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck wurde mit der NGO „poika“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag, der bislang Kosten in Höhe von 16.260,00 € erzeugte, abgeschlossen?
a. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
b. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
c. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
d. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
e. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch die NGO „poika“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
5. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter der NGO „poika“ seit dem 24.10.2024 teil?
6. Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an der Veranstaltung „Fachtagung - Geschlechterreflektierte Kinder- und Jugendarbeit“ im Jahr 2025, wo es unter anderem um „Impulse für die queerfeministische Mädchen*arbeit“ oder „Solidarisch-kritische Perspektiven auf Paradigmen in Mädchen*- und Jungen*arbeit“ ging, teil?
a. Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?
b. Wenn ja, welche Kosten entstanden durch die Teilnahme?
7. Fielen durch die sogenannte „Fachtagung“ im Jahr 2025 in Ihrem Zuständigkeitsbereich Kosten durch Förderungen, Ausgaben für Vortragende, Raummieten, Catering, Technik oder ähnliches an?
8. Was verstehen Sie unter „gendersensible Buben*arbeit“?
9. Welche weiteren Maßnahmen bzw. Projekte für „gendersensible Buben*arbeit“ fördern Sie in dieser oder in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode?
10. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck wurden Werk‐ bzw. Dienstleistungs-verträge im Zusammenhang mit „gendersensible Buben*arbeit“ in dieser oder in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode abgeschlossen?
11. Mit welchen NGOs (Verein, gemeinnützige GmbH, oÄ.) wurden Werk‐ bzw. Dienstleistungsverträge im Zusammenhang mit „gendersensible Buben*arbeit“ in dieser oder in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode abgeschlossen?
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