3184/J XXVIII. GP
Eingelangt am 10.09.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Markus Leinfellner
an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
betreffend NGO-Business: 21.000 € für Buchhandlung mit Afrika Schwerpunkt
Wie eine FPÖ-Anfrage[1] an den Vizekanzler zum NGO-Business in seinem Ressort aufdeckte, fördert das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport seit Jahren die NGO „AFRI-EUROTEXT“.
Inwiefern dieses Steuergeld gut investiert ist, gilt es angesichts des Ziels dieses Vereins kritisch zu hinterfragen. Dieses wird auf der Website von „AFRI-EUROTEXT“ wie folgt beschrieben:
„AFRI-EUROTEXT versteht sich als ein literatur-, kultur- und kunstkritisches Forum, das sich zum Ziel setzt, literarische, nicht-literarische, künstlerische und kulturelle (Alltags-) Werke, Erscheinungen und Texte aus dem afrikanischen sowie europäischen Kontinent oder Texte mit Afrika-Bezug zum Sprechen zu bringen und in einem breitgefächerten Spektrum einem möglichst breiteren österreichischen und europäischen Publikum näher zu bringen, unter Berück-sichtigung nicht nur deren Entstehungszusammenhänge, sondern auch deren kontextuelle symbolische Bedeutungen.“[2]
„AFRI-EUROTEXT“ wurde von der schwarz-grünen Bundesregierung in der zurück-liegenden Gesetzgebungsperiode 23.10.2019 ‐ 23.10.2024 mit zumindest 21.000 € gefördert.
Welchen Mehrwert der Verein stiftet, der eine staatliche Alimentierung rechtfertigen würde, bleibt unklar. Auf der Website versucht man eine Erklärung:
§ „bildungspolitische Partizipation
§ interkultureller Erfahrung- bzw. Wissensaustausch
§ Literaturberatung afrika-europa bezogen, lokal und global, ergänzendes Literaturspektrum für Studierende, Forschende Afrikainteressierte
§ Afrikareiseberatung und -vorbereitung
§ Orientierungshilfe in der Stadt Wien für Studierende (Studium, Behörden, Wohnen, Arbeit, Kunst. Kultur und Communities)
§ Empowerment-, Anrirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit
§ nachhaltige Wissens- und Horizonterweiterung
§ Förderung eines differenzierten Denkens bzw. Handelns (Mindsetarbeit)
§ Beitrag zum friedlichen Beisammensein und dadurch zur Steigerung von Lebensqualitäten
§ Fokus auf das Nicht-Monolitische der Kulturen
§ Förderung einer Kultur der wechselseitigen Achtung
§ Fokus auf textuelle bzw. kontrapunktische Zwischenräume der Begegnung
§ Fokus auf lokale und globale Asymmetrien“[3]
Das Konzept der NGO scheint jedenfalls erfolgreich zu sein. Man bietet laut Website Reisen in folgende Länder an: Gabun, Äquatorial Guinea, Republik Kongo, Nigeria, Demokratische Republik Kongo, Guinea Conackry, Mali, Burkina Faso, Elfenbein-küste, Äthiopien, Südafrika, Lesotho, Madagaskar, Kapverde. Praktischerweise hat man laut Homepage als Sponsoren die Ethiopian Airlines.[4] Kurz gesagt: Ein Reisebüro gefördert von der Republik Österreich.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „AFRI-EUROTEXT“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) mit 21.000 € gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte - durch „AFRI-EUROTEXT“ erbracht?
2. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „AFRI-EUROTEXT“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang gefördert?
a. Wenn ja, wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch „AFRI-EUROTEXT“ erbracht?
3. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter der NGO „AFRI-EUROTEXT“ seit dem 24.10.2024 teil?
4. Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an einer Veranstaltung der NGO „AFRI-EUROTEXT“ im Jahr 2025 teil?
a. Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?
b. Wenn ja, welche Kosten entstanden durch die Teilnahme?
5. Fielen durch eine solche Veranstaltung im Jahr 2025 in Ihrem Zuständigkeitsbereich Kosten durch Förderungen, Ausgaben für Vortragende, Raummieten, Catering, Technik oder Ähnliches an?
Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.