3188/J XXVIII. GP
Eingelangt am 11.09.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Verwaltungsaufwand, externe Kosten und Transparenz bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
Als Aufsichtsbehörde gemäß §§ 448 - 452 ASVG und Art. 120b B-VG wird vom zuständigen Bundesministerium eine umfassende Kenntnis in Bezug auf die Gebarung und Organisation der Sozialversicherungsträger erwartet. In der Anfragebeantwortung 2053/AB vom 4. August 2025 auf die parlamentarische Anfrage 2507/J blieben einige Fragen u.a. hinsichtlich externer Beratungsleistungen offen und zugleich ergaben sich Folgefragen. Diese erneute Anfrage zielt daher auf präzisere Auskünfte zu den nach wie vor unklaren Punkten ab, mit dem Ziel, Transparenz, demokratische Kontrolle und das Vertrauen der Bevölkerung in den sorgsamen Umgang mit Beitragsmitteln zu gewährleisten.
Ziel der Anfrage ist die Erhöhung der Transparenz sowie eine bessere Nachvollziehbarkeit der Verwaltungskostenentwicklung.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Zu externen Beratungsleistungen:
1. Welche finanziellen Aufwände für Beratungsleistungen, Studien und Gutachten fielen seit 2022 (somit durch die Anfragebeantwortung 11438/AB nicht erfasst) im Bereich der Organisationsentwicklung und Digitalisierung, beim BMSGPK und den SV-Trägern an? (nach Jahr, SV-Träger/Ministerium und Auftragnehmer)
a. für welche konkreten Projekte oder Fragestellungen wurden externe Beratungsleistungen vergeben,
b. Wo sind diese Beratungsleistungen, Studien und Gutachten offengelegt? Wenn nicht offengelegt, bitte um Offenlegung.
2. Wie hoch waren die den jeweiligen Unternehmen oder Personen (Dienstleistungserbringer:innen) bezahlten Beträge je Jahr seit 2022? Bitte um tabellarische Darstellung nach Dienstleistungserbringer:in, Jahr und Projektschwerpunkt.
3. Für welche dieser Beratungs- oder Dienstleistungsverhältnisse bestehen weiterhin aufrechte Verträge? Bis wann laufen diese?
4. Welche Beträge an künftigen Zahlungsverpflichtungen sind auf Basis laufender Verträge – bitte dargestellt nach Jahren und Dienstleistungserbringer:in – noch zu erwarten?
Zur Eigenleistung der ÖGK:
5. Welche Maßnahmen unternimmt Ihr Ressort als Aufsichtsbehörde, um zu überprüfen, ob externe Beratungsaufträge durch interne Ressourcen ersetzt werden könnten?
6. Gibt es Controlling-Mechanismen oder Evaluierungen, mit denen die Sinnhaftigkeit und Zielerreichung externer Beratungsleistungen in der ÖGK regelmäßig überprüft werden?
Fuhrpark:
7. In der Fragebeantwortung zum Thema Fuhrpark wird ausgeführt, dass der prognostizierte Kostenanstieg von 376.963,96 EUR (2025) auf 408.437,94 EUR (2029) auf den geplanten Umstieg auf Elektrofahrzeuge zurück zu führen ist. Bedeutet dies, dass die Anzahl der Fahrzeuge gleichbleibt? Wenn nicht, wofür genau sollen die zusätzlichen Fahrzeuge verwendet werden?
ÖGK-Zahlungen an Spitäler
8. Wie hoch sind die jährlichen Zahlungen der ÖGK an die landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten (2020 bis 2024 und nach Ländern aufgeteilt)?
9. Wie stellt sich die Finanzverbindung im Rahmen der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung zwischen SVS und Spitälern und BVAEB und Spitälern im Vergleich zur ÖGK dar?
10. Wie hoch sind die damit verbunden Verwaltungskosten für die ÖGK, die SVS und die BVAEB?
Zur Aufsichtsfunktion bzgl. Funktionär:innenstruktur:
11. Wer ist für die Überprüfung der Ausschlussgründe (§ 420 Abs 6 ASVG – insbesondere von Z 3: Personen, die auf Grund einer von ihnen ausgeübten Erwerbstätigkeit mit einem Versicherungsträger oder dem Dachverband in regelmäßigen geschäftlichen Beziehungen stehen) für die Entsendung in das Amt als Versicherungsvertreter:in zuständig? Wie oft erfolgt eine Überprüfung der Ausschlussgründe? Nur bei Entsendung, oder laufend?
12. Ist diese Regelung ausreichend?
13. Bestehen Ihres Erachtens weitere potentielle Interessenskonflikte, die bis dato nicht in die gesetzlichen Ausschlussgründe aufgenommen sind, aber aufgenommen werden sollten?
14. § 421 ASVG schreibt fest, dass bei Entsendung von Versicherungsvertreter:innen in die Verwaltungskörper die Geschlechterparität zu beachten ist. Wie ist das derzeitige Geschlechterverhältnis in den verschiedenen Verwaltungskörpern?
Forderung nach Transparenz:
15. Werden Sie künftig von Ihrem Ressort die verpflichtende Erhebung und Veröffentlichung (z. B. auf der Website des Ministeriums) einer Liste aller Funktionsträger:innen der ÖGK (inkl. Landesstellen), deren beruflicher Haupttätigkeit sowie einer Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §420 Abs. 6 Z 3 ASVG vorliegen, vornehmen lassen?
a. Falls dies aufgrund der Selbstverwaltung nicht in ihren Zuständigkeitsbereich, sondern in jenen der ÖGK fällt: Werden Sie sich dann dafür einsetzen, dass diese zur Erhöhung der Transparenz eine derartige Veröffentlichung auf der Homepage der ÖGK vornimmt?
b. Welche anderen Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz sind geplant?
16. Es gibt seit dem Vorjahr im Bereich der Kostenerstattung die Verpflichtung der Vertrags-Wahlärzt:innen zu einer direkten Abrechnung mit der ÖGK. Hat dies zu einer Zunahme der ausbezahlten Beträge und der Anzahl der vergüteten Rechnungen geführt?
17. Die ÖGK hatte in den letzten Jahren einen internen Personalpool in der Kostenerstattung. Dieser wurde dem Vernehmen nach aufgelöst oder ist dabei aufgelöst zu werden. Wie möchte man diesen Abgang von kolportiert knapp 10% der Mitarbeiter:innen in der Kostenerstattung auffangen?
18. Es gab dem Vernehmen nach einen jährlich verlängerten Vertrag der ÖGK mit der Firma Trenkwalder über die Bereitstellung von Leasingmitarbeiter:innen für die Aushilfe in den Landesstellen, in denen die Leistungen in der Kostenerstattung nicht zeitgerecht erfüllt werden konnten.
a. Wann wurden diese Verträge der Landesstellen abgeschlossen?
b. Gibt es eine Gesamtsumme, wie hoch die aufgrund dieser Verträge mit der Leiharbeitsfirma bezahlten Beträge jährlich seit 2020 waren?
c. Um wie viele Mitarbeiter jährlich handelte es sich und wie wurden diese ersetzt, um die nötige Leistung in der Kostenerstattung zu erbringen.
d. Was hätten im Vergleich Mitarbeiter in einem regulären Dienstverhältnis gekostet?
19. Besonderes Augenmerk wurde in den letzten Jahren der Automatisierung der Vergütung mit künstlicher Intelligenz (KAI) und einem Softwaretausch der bisher benutzen Software „LGK“ mit einer neueren Version gelegt. Dazu folgende Fragen:
a. Wie hoch waren die Aufwände für externe Dienstleistungen im Zusammenhang mit der künstlichen Intelligenz und der Programmierung der entsprechenden Software mit dem Namen „KAI“ in den Jahren der Projekte, zumindest ab 2019 jährlich und getrennt nach Programmierung und Beratungsaufwand zu diesem Projekt?
b. Welche organisatorischen Maßnahmen mussten rund um die Einführung der Software gesetzt werden, bis diese in allen Landesstellen eingesetzt werden konnte?
c. Wie hoch ist der Aufwand für den Support und den Betrieb der Software „KAI“?
d. Was war das Ziel der Einführung für das Jahr 2024 bzw. 2025 – und wurden diese Ziele erreicht?
e. Von Betroffenen wird immer wieder von massiven Fehlern in der Auszahlung von Vergütungen berichtet. Wie hoch ist die Fehlerquote der vollautomatischen Fälle in der Kostenerstattung und wie viele Fehlverrechnungen gibt es? Dazu muss es Unterlagen aus der internen Kontrolle geben, sonst wäre die Software ohne Kontrolle und Übersicht entwickelt worden.
f. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die Fehlerquote, sei es beim Lesen der Daten oder der Zuweisung der Beträge, möglichst gering zu halten?
g. Ist die Software, die das vermutlich veraltete Programm LGK abgelöst hat, in Vollbetrieb oder wird sie noch getestet? Wann ist mit einem Vollbetrieb für alle Landesstellen und Bereiche zu rechnen, falls das noch nicht erfolgt ist?
20. Die ÖGK lässt die Anträge bzw. die Schriftstücke an die Verrechnung einscannen. Diese Dienstleistung führt seit einigen Jahren eine Tochterfirma der Post durch.
a. Wie viele Seiten pro Jahr werden eingescannt und welche Kosten entstehen durch diese Maßnahme pro Jahr? Bitte pro Jahr und Bundesland getrennt.
b. Wir hoch waren die Kosten in den letzten Jahren vor der Zentralisierung dieser Dienstleistung?
c. Wird diese Dienstleistung dem Vertrag entsprechend durchgeführt?
d. Wann wird beabsichtigt, ein Vergleichsangebot einzuholen, ob diese Dienstleistung günstiger und umfangreicher durch andere Dienstleister erfolgen kann?