3199/J XXVIII. GP

Eingelangt am 15.09.2025
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ANFRAGE

der Abgeordneten Irene Eisenhut

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Anmeldung von Dienstnehmern ohne Arbeitserlaubnis in den Jahren 2019 bis 2025

 

 

Der Elektronische Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungs-trägern (ELDA online) ermöglicht es Dienstgebern, flexibel und bedarfsorientiert Anmeldungen ihrer Dienstnehmer auch selbst durchzuführen.

 

Überprüfungen eben jener Anmeldungen durch das Arbeitsmarktservice (AMS) brachten einige Fälle ans Tageslicht, bei denen Arbeitnehmer über keine Arbeits-erlaubnis verfügten. Diese wurden seitens des AMS der Finanzpolizei zur Kenntnis gebracht und führte dies zu Anzeigen sowohl gegen Arbeitgeber als auch gegen betroffene Arbeitnehmer.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Anmeldungen von Arbeitnehmern ohne Arbeitserlaubnis in den Jahren 2019 bis 2025 sind dem AMS bekannt geworden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahr und Bundesland)

a.    Wie viele Fälle wurden seitens des AMS an die Finanzpolizei weitergeleitet?

b.    In welchen Fällen erfolgte keine Weiterleitung an die Finanzpolizei?

c.    Zu wie vielen Verurteilungen kam es infolge dieser Anzeigen?

2.    Werden seitens Ihres Ressorts (oder nachgeordneter Dienststellen) die eingegangenen Anmeldungen auf Vorliegen einer aufrechten Arbeitserlaubnis überprüft?

a.    Wenn ja, in welchen Intervallen?

b.    Wenn ja, seit wann werden derartige Überprüfungen durchgeführt?

c.    Wenn ja, wie viele Anmeldungen wurden in den Jahren 2019 bis 2025 überprüft?

d.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Sind Adaptierungen der ELDA Online-Benutzeroberfläche geplant, welche unmittelbar rückmelden, falls der anzumeldende Arbeitnehmer über keine Arbeitserlaubnis verfügt, bzw. diesfalls die Anmeldung verhindern?

a.    Wenn ja, ab wann werden diese in welchem Umfang implementiert?

b.    Wenn nein warum nicht?

c.    Wenn nein, sind seitens Ihres Ressorts andere Maßnahmen geplant, um derartige Übertretungen bereits im Vorfeld hintanzuhalten?