3200/J XXVIII. GP
Eingelangt am 15.09.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Markus Leinfellner
an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
betreffend NGO-Business: 43.590 € für feministische Autorinnen
Wie eine FPÖ-Anfrage[1] an den Vizekanzler zum NGO-Business in seinem Ressort aufdeckte, fördert das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport seit Jahren die NGO „IG FEMINISTISCHE AUTORINNEN“.
Inwiefern dieses Steuergeld gut investiert ist, gilt es angesichts des Ziels dieses Vereins kritisch zu hinterfragen. Dieses wird auf der Website von „IG FEMINISTISCHE AUTORINNEN“ wie folgt beschrieben:
„Förderung feministischer Autorinnen, feministischen Haltungen und Aktionen, sowie Literatur und Kunst im Allgemeinen
Förderung des (öffentlichen) Interesses an der Arbeit von feministischen Autorinnen, die einen sprach- bzw. gesellschaftskritischen Zugang voraussetzt.“[2]
„IG FEMINISTISCHE AUTORINNEN“ wurde von der schwarz-grünen Bundes-regierung in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode 23.10.2019 ‐ 23.10.2024 mit 43.590,00 € gefördert.
Welchen Mehrwert der Verein stiftet, der eine staatliche Alimentierung rechtfertigen würde, bleibt unklar. Auf der liest man folgende Forderungen:
Die IG feministische Autorinnen fordert eine feministische Agenda in Literatur, Politik und Öffentlichkeit:
· Förderung von feministischen Autorinnen, feministischen Haltungen und Aktionen, sowie Literatur und Kunst im Allgemeinen.
· Unsere Grundsätze sind: interdisziplinärer Ansatz, Vielschichtigkeit, Gedankenvielfalt und Wertschätzung.
· Unser Interesse gilt den Arbeiten von feministischen Autorinnen mit einem sprach- bzw. gesellschaftskritischen Zugang.
Warum genau die feministische Literaturszene mit Steuergeld alimentiert werden muss, erschließt sich aus diesen Forderungen nicht. Besonders geschmacklos war die am 11. Mai 2025 abgehaltene Anti Muttertagslesung[3]. Ein Schlag ins Gesicht für alle Mütter, welche auf Grund von Sparzwängen jeden Euro für ihre Familie umdrehen müssen, während diese NGO mit Steuergeld gefüttert wird.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport folgende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „IG FEMINISTISCHE AUTORINNEN“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) mit 43.590,00 € gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch „IG FEMINISTISCHE AUTORINNEN“ erbracht?
2. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „IG FEMINISTISCHE AUTORINNEN“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang gefördert?
a. Wenn ja, wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch „IG FEMINISTISCHE AUTORINNEN“ erbracht?
3. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter der NGO „IG FEMINISTISCHE AUTORINNEN“ seit dem 24.10.2024 teil?
4. Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an einer Veranstaltung, insbesonders bei der Anti-Muttertagslesung am 11. Mai 2025, der NGO „IG FEMINISTISCHE AUTORINNEN“ im Jahr 2025 teil?
a. Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?
b. Wenn ja, welche Kosten entstanden durch die Teilnahme?
Fielen durch eine solche Veranstaltung im Jahr 2025 in Ihrem Zuständigkeitsbereich Kosten durch Förderungen, Ausgaben für Vortragende, Raummieten, Catering, Technik oder Ähnliches an?
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