3213/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.09.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend: Wurden die Weisungen zur nachhaltigen Beschaffung zurückgenommen? (Folgeanfrage zu 1211/AB)
Im April 2025 kamen Gerüchte auf, dass das BMJ eine Weisung erteilt hätte, keine Bio-Lebensmittel mehr zu beziehen. In der Beantwortung unserer Anfrage teilte Justizministerin Sporrer mit, dass im Rahmen einer ZOOM-Konferenz zu den Einsparungen im Straf- und Maßnahmenvollzug darauf hingewiesen wurde, dass auch beim Einkauf von Lebensmitteln Einsparungen stattzufinden haben, wobei allen gesetzlichen Verpflichtungen weiterhin Genüge zu tun wäre und im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch auf Regionalität geachtet werden solle.
Die Kriterien des Aktionsplans nachhaltige Beschaffung (naBe) geben in erster Linie Qualitätsanforderungen vor, etwa Tierwohlansprüche wie die Einhaltung zumindest der österreichischen gesetzlichen Mindeststandards, oder die Einhaltung eines Mindestanteils von 30% Bio-Lebensmitteln. Die öffentliche Hand soll damit beim nachhaltigen Einkauf von Gütern und Dienstleistungen Vorbildwirkung entfalten.
Die Ministerien haben sich im Ministerratsvortrag vom 23. Juni 2021 bzw. vom 20. Juli 2010 selbst dazu verpflichtet, den naBe in ihrem Verantwortungsbereich jeweils in der aktuellen geltenden Fassung anzuwenden. Es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung. Da sich Ministerin Sporrer allein auf gesetzliche Verpflichtungen und Regionalität bezieht, ist Sorge angemessen, dass sämtliche Qualitätskriterien des naBe aufgegeben werden.
Die Ministerien haben in ihren Wirkungsbereichen Weisungen sowohl in den Ressorts als auch an ausgelagerte Rechtsträger (sofern weisungsgebunden, ansonsten Empfehlung) erteilt, dass der naBe umzusetzen ist. Diese Weisungen sind auf der Website des BMJ gesammelt abrufbar:
https://www.bmj.gv.at/themen/Vergaberecht/Strategische-Beschaffung-in-%C3%96sterreich.html
Dort waren früher auch drei Weisungen des BMJ abrufbar (an Ressort, Justizanstalten JA, und Justizbetreuungsagentur JBA). Diese sind allerdings zwischen Mai und Juni 2025 von der Website verschwunden, während die Weisungen aller anderen Ministerien weiterhin dort auffindbar sind.
Screenshot vom 24. Mai über https://web.archive.org/web/20250524141205/https://www.bmj.gv.at/themen/Vergaberecht/Strategische-Beschaffung-in-%C3%96sterreich.html

Screenshot vom 19. Juni über https://web.archive.org/web/20250619161437/https://www.bmj.gv.at/themen/Vergaberecht/Strategische-Beschaffung-in-%C3%96sterreich.html

Die Tatsache, dass die Weisungen zur Umsetzung des naBe von der Website genommen wurden, deutet einmal mehr darauf hin, dass das BMJ sich möglicherweise nicht mehr an die Umsetzung des naBe gebunden fühlt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Ist die Selbstverpflichtung zur Umsetzung des Aktionsplans nachhaltige Beschaffung, begründet mit den entsprechenden Ministerratsbeschlüssen vom 20.07.2010 und vom 23.06.2021, für das Bundesministerium für Justiz weiterhin aufrecht?
2) Sind die Weisungen an das Ressort, die Justizanstalten und die Justizbetreuungsagentur zur Umsetzung des naBe, die bis Mai 2025 auf der Website des BMJ zur strategischen Beschaffung auffindbar waren und mittlerweile gelöscht wurden, weiterhin in Kraft?
a. Wenn ja, bedeutet dies, dass Ressort, Justizanstalten und Justizbetreuungsagentur weiterhin die Kriterien des naBe einhalten müssen?
b. Wenn nein, auf welche Art und Weise und zu welchem Zeitpunkt wurden die vormals bestehenden Weisungen außer Kraft gesetzt?
3) Gibt es seit Ihrem Amtsantritt neue oder zusätzliche Weisungen zur Einhaltung der Kriterien des Aktionsplans nachhaltige Beschaffung, entweder generell oder für den Teilbereich der Lebensmittel?